IDW veröffentlicht zwei Modulentwürfe zu IFRS 9

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13.11.2019

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Entwürfe von zwei Modulen der IDW-IFRS-Modulverlautbarung veröffentlicht. Sind der Vereinbarkeit des Geschäftsmodells "Halten" i.S. von IFRS 9 mit dem Verkauf von Forderungen im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen sowie der Beurteilung der Zahlungsstrombedingung bei unterschiedlichen Zugangszeitpunkten von Finanzinstrumenten mit identischen Vertragsbedingungen gewidmet.

Der Entwurf IFRS 9-M2 geht der Frage nach, ob bei Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen spezieller Factoring-Vereinbarungen eine Vereinbarkeit mit dem Geschäftsmodell "Halten" i.S. von IFRS 9 vorliegt bzw. vorliegen kann. Eine Zuordnung von finanziellen Vermögenswerten zum Geschäftsmodell "Halten" ist - neben der Erfüllung der Zahlungsstrombedingung - Voraussetzung für eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Zugang zum Entwurf haben Sie über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Der Entwurf IFRS 9-M3 geht Fragen im Zusammenhang damit nach, ob im Fall von unterschiedlichen Ausgabe- bzw. Erwerbszeitpunkten von Finanzinstrumenten mit identischen Vertragsbedingungen ggf. geänderte Umstände beim Erstansatz Auswirkung auf die Beurteilung der Zahlungsstrombedingung haben können. Zugang zum Entwurf haben Sie über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Die Kommentierungsfrist für beide Entwürfe endet am 7. Januar 2019.

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