Wir nehmen Stellung zu fünf vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee
25.11.2019
Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom September 2019 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 21, IAS 29, IFRS 15 und IFRS 16.
Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:
Standard und Sachverhalt |
Agendaentscheidung unterstützt? |
Dokument |
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IAS 29 — Umrechnung eines hyperinflationären ausländischen Geschäftsbetriebs |
Ja |
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IAS 21 and IAS 29 — Kumulierte Wechselkursdifferenzen, bevor ein ausländischer Geschäftsbetrieb hyperinflationär wird |
Ja, mit einigen vorgeschlagenen editorischen Änderungen |
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IAS 21 and IAS 29 — Ausweis von Vergeichszahlen, wenn ein ausländischer Geschäftsbetrieb erstmalig hyperinflationär wird |
Ja, und wir würden es für sinnvoll halten, wenn die Agendaentscheidung bestätigen würde, wie die Anforderungen von IAS 21 Textziffer 42(b) auf Vergleichsbeträge in Zwischen- und Jahresabschlüssen anzuwenden sind, wenn das Unternehmen einen ausländischen Geschäftsbetrieb hat, der hyperinflationär wird und der Abschluss des Unternehmens in der Währung eines nicht hyperinflationären Wirtschaftsraums aufgestellt wird. |
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IFRS 15 — Schulungskosten für die Erfüllung eines Vertrags |
Ja. Wir sind jedoch besorgt darüber, dass die dem Committee vorgelegte Anfrage eine potenzielle Unklarheit über den IFRS (IAS 38 vs. IFRS 15) erkennen lässt, die für bestimmte Kosten gilt, und dass ohne weitere Klarheit unangemessene Analogien zu der vorläufigen Agendaentscheidung gezogen werden können. |
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IFRS 16 — Definition eines Leasingverhältnisses - Verschiffungsvertrag |
Ja, mit einigen vorgeschlagenen editorischen Änderungen |
All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.