November

Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

21.11.2019

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2019 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge im Update zum Bilanzstichtag 2019 weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung, um für die anstehende Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Hilfestellung zu bieten, mit der relevante Entwicklungen rasch identifiziert werden können.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

21.11.2019

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei WBCSD, TCFD, IFAC, CFA Institute, WBCSD/ICAEW und Deloitte.

Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) hat die Ausgabe 2019 von Reporting matters herausgegeben. Der diesjährige Bericht bietet Einblicke, die Unternehmen helfen sollen, neue Zusammenhänge durch die Linse von Materialität, Ermessen und visueller Sprache zu durchdringen. Drei Zusatzberichte behandeln verschiedene Aspekte der Berichterstattung. Die Presseerklärung auf der Internetseite des WBCSD bietet Zugang zu allen Berichten.

Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) des Finanzstabilitätsrats (FSR) gibt bekannt, dass sie eine Beratungsgruppe bildet, die die TCFD bei der Entwicklung praktischer Leitlinien für die Analyse klimarelevanter Szenarien unterstützt. Eine entsprechende Ankündigung finden Sie auf der Internetseite der TCFD.

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat einen Standpunkt Enhancing Corporate Reporting veröffentlicht. Der Standpunkt diskutiert die Notwendigkeit einer Verbesserung des Unternehmensberichterstattungssystems, integrierte Berichterstattung und die Rolle des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer bei der Verbesserung der Unternehmensberichterstattung. Den Standpunkt finden Sie hier auf der Internetseite des IFAC.

Das CFA Institute erklärt in seinem neuesten Bericht ESG Disclosures In Asia Pacific, dass, da die Anlegergemeinde im asiatisch-pazifischen Raum zunehmend wesentliche ESG-Faktoren in den Investmentmanagementprozess integriert, die Nachfrage nach Emittenten, die qualitativ hochwertige, vergleichbare und relevante ESG-Informationen zur Verfügung stellen, deutlich gestiegen ist. Sie können den Bericht über die Pressemitteilung auf der Internetseite des CFA Institute abzurufen.

Der WBCSD und das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) haben Leitlinien für nichtfinanzielle Güteaussagen veröffentlicht. Die Publikation soll häufige Missverständnisse über Güteaussagen entmystifizieren und Anwendern helfen, zweckdienliche Prüfungsleistungen zu erwerben. Sie können die Leitlinien über die Pressemitteilung auf der Internetseite des ICAEW abrufen.

Deloitte (Großbritannien) hat zum Konsultationspapier Recommendations for SDG Disclosures: a consultation paper Stellung genommen, das gemeinsam von der globalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA), der Vereinigung der Wirtschaftsprüfer von Australien und Neuseeland (Chartered Accountants Australia and New Zealand, CAANZ) und dem schottischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) veröffentlicht wurde. Sie können unsere Stellungnahme hier abrufen.

IASB diskutiert Plan für die erneuten Erörterungen der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17

20.11.2019

Bei seiner derzeit in London stattfindenden Sitzung erhielt der IASB einen Überblick über die Rückmeldungen zum Entwurf ED/2019/4 'Änderungen an IFRS 17' und erörterte einen Plan für die erneute Erörterung der vorgeschlagenen Änderungen.

Es gab vier Papiere für die Sitzung (Verknüpfungen auf die Internetseite des IASB):

  • Agendapapier 2A bot einen Überblick über die Stellungnahmen und die allgemeinen Rückmeldungen zum Entwurf.
  • Agendapapier 2B fasste die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zu den zehn Fragen im Entwurf zusammen.
  • Agendapapier 2C fasste Kommentare zu Bereichen zusammen, für die Änderungen an IFRS17 in Betracht gezogen, aber nicht vorgeschlagen wurden, sowie weitere Anmerkungen.
  • Agendapapier 2D legte den vom Stab empfohlenen Plan für die erneuten Erörterungen dar und fragte, ob der Board mit diesem Plan einverstanden sei.

Der vorgeschlagene Plan für die erneuten Erörterungen fasste die Empfehlungen des Stabs für jeden Punkt zusammen, damit der Board entscheiden konnte, ob er die vorgeschlagene Änderung bei einer zukünftigen Sitzung bestätigen könnte, ob er die Rückmeldungen der Stellungnehmenden zu diesem Thema weiter erwägen wollte oder ob er nicht beabsichtigte, das Thema weiter zu verfolgen.

Der Board hat nicht jedes der Themen einzeln besprochen. Vielmehr hat der Stab die Themen in drei Gruppen zusammengefasst:

  1. Vorgeschlagene Änderungen, die ohne weitere Erörterung bestätigt werden könnten, da sie in den Stellungnahmen allgemein unterstützt wurden (aufgelistet in Agendapapier 2D Textziffer 7).
  2. Vorgeschlagene Änderungen, die eine weitere Erörterung rechtfertigten, da die Rückmeldungen in den Stellungnahmen konstruktiv waren und zumindest ein "kleines Element" an neuen Informationen boten (aufgelistet in Agendapapier 2D Textziffer 9).
  3. Themen, die keine weitere Erörterung rechtfertigten, da es entweder in den Stellungnahmen Unterstützung dafür gab, dass der Board sie nicht aufgreift, oder weil die Rückmeldungen in den Stellungnahmen keine neuen Informationen lieferten (aufgelistet in Agendapapier 2D Textziffer 10).

Die Abstimmungen des Boards übersetzen sich wie folgt in die Tabelle der vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen, die als Anhang A im Agendapapier 2D enthalten ist:

Frage/Thema Detaillierte Beschreibung im Agendapapier, Textziffern Empfehlung des Stabs
Entscheidung des Boards
Frage 1(a) — Ausschluss vom Anwendungsbereich für Kreditkarten 2B, 6‒9 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 1(b) — Ausnahme vom Anwendungsbereich für Kredite 2B, 10-14 Bestätigung der vorgeschlagenen Änderung Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 2 — Erwartete Einbringlichkeit von Kapitalflüssen aus der Versicherungsakquise 2B, 15-21 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 3(a) — Vertragliche Dienstleistungsmarge aus Anlage-Rendite-Leistungen | Deckungseinheiten für Versicherungsverträge ohne direkte Beteiligungsmerkmale 2B, 22‒24 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 3(b) — Vertragliche Dienstleistungsmarge aus Investmentleistungen | Deckungseinheiten für Versicherungsverträge mit direkten Beteiligungsmerkmalen 2B, 25‒27 Bestätigung der vorgeschlagenen Änderung Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 3(c) — Vertragliche Dienstleistungsmarge aus Investmentleistungen 2B, 28‒31 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 4 — Gehaltene Rückversicherungsverträge - Schadenrückerstattung 2B, 32‒36 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 5 — Ausweis in der Darstellung der finanziellen Lage 2B, 37‒41 Bestätigung der vorgeschlagenen Änderung Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 6 — Anwendbarkeit der Risikominderungsoption 2B, 42‒47 Bestätigung der vorgeschlagenen Änderung für gehaltene Rückversicherungsverträge und weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zu nicht-derivativen Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 7(a) — Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 2B, 48‒53 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 7(b) — Temporäre Befreiung von IFRS 9 in IFRS 4 2B, 54‒59 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 8(a) — Übergangserleichterungen für Unternehmenszusammenschlüsse 2B, 60‒66 Bestätigung der vorgeschlagenen Änderung und weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zu Verträgen, die in ihrer Abrechnungsperiode erworben werden Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 8(b)–(c) — Übergangserleichterungen für die Risikominderungsoption 2B, 67‒72 Bestätigung der vorgeschlagenen Änderung und weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zum Verbot, die Risikominderungsoption rückwirkend anzuwenden Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 9 — Geringfügige Änderungen 2B, 73‒77 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen Unterstützt mit 14 Stimmen
Frage 10 — Terminologie 2B, 78‒82 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen als Teil der Erörterung zu Frage 3 Unterstützt mit 14 Stimmen
Aggregationsniveau 2C, 7‒13 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen in Bezug auf bestimmte Verträge Unterstützt mit 14 Stimmen
Cashflows im Rahmen eines gehaltenen Rückversicherungsvertrages 2C, 14‒19 Keine Weiterverfolgung des Themas Unterstützt mit 13 Stimmen
Subjektivität bei der Festlegung von Abzinsungssätzen und der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken 2C, 20‒24 Keine Weiterverfolgung des Themas Unterstützt mit 13 Stimmen
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken in einem konsolidierten Kreis von Unternehmen 2C, 25‒29 Keine Weiterverfolgung des Themas Unterstützt mit 13 Stimmen
Abzinsungssatz zur Ermittlung von Anpassungen der vertraglichen Dienstleistungsmarge 2C, 30‒36 Keine Weiterverfolgung des Themas Unterstützt mit 13 Stimmen
Option des sonstigen Gesamtergebnisses für Versicherungsfinanzierungserträge oder -aufwendungen 2C, 37‒41 Keine Weiterverfolgung des Themas Unterstützt mit 13 Stimmen
Unternehmenszusammenschlüsse — Verträge, die in ihrer Abrechnungsperiode erworben wurden 2C, 42‒48 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen Unterstützt mit 14 Stimmen
Unternehmenszusammenschlüsse | Klassifizierung der erworbenen Verträge 2C, 49‒55 Keine Weiterverfolgung des Themas Unterstützt mit 13 Stimmen
Anwendungsbereich des variablen Vergütungsansatzes | Ausgegebene Rückversicherungsverträge 2C, 56‒62 Keine Weiterverfolgung des Themas Unterstützt mit 13 Stimmen
Zwischenabschlüsse 2C, 63‒74 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen Unterstützt mit 14 Stimmen
Gegenseitigkeitsversicherer, die Versicherungsverträge ausstellen 2C, 75‒79 Keine Weiterverfolgung des Themas und Bestätigung der Hinzufügung der vorgeschlagenen Fußnote zur Grundlage für Schlussfolgerungen zu IFRS 17 Unterstützt mit 13 Stimmen
Zusätzliche spezifische Übergangsänderungen und Erleichterungen 2C, 80‒81 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zu bestimmten zusätzlichen Übergangsänderungen und Erleichterungen Unterstützt mit 14 Stimmen
Neue Bedenken und Umsetzungsfragen 2C, 82‒85 Weitere Erwägung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen Unterstützt mit 14 Stimmen

Der Stab plant, dem Board bei zukünftigen Sitzungen im Zeitraum von Dezember 2019 bis Februar 2020 Papiere zu den oben genannten Themen vorzulegen. Der Stab erwartet, dass dem Board genügend Zeit bleibt, um die detaillierten Rückmeldungen zu erörtern und die daraus resultierenden Änderungen bis Mitte 2020 zu finalisieren.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS Interpretations Committee

19.11.2019

Das IFRS Interpretations Committee wird am 26. November 2019 in London tagen und sechs Themen erörtern, darunter drei neue Bitten um Klarstellung.

Neue Sachverhalte

  • IFRS 16 — Sale-and-leaseback mit variablen Zahlungen. Wenn ein Unternehmen einen Vermögenswert verkauft und mit variablen Zahlungen zurückmietet, wie bewertet das Unternehmen den Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht, um den Betrag des Gewinns oder Verlusts zu bestimmen, der zum Zeitpunkt des Erwerbs zu erfassen ist?
  • IFRS 15 — Ausweis von Spielertransfers. Setzt ein Fußballverein, der einen Spieler an einen anderen Verein transferiert, die erhaltene Transferzahlung als Ertrag gemäß IFRS 15 an oder erfasst er stattdessen den Gewinn oder Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IAS 38?
  • IAS 12 — Steuerliche Konsequenzen unter verschiedenen Steuersystemen. Wie bilanziert ein Unternehmen latente Steuern, wenn die Realisierung des Buchwerts eines Vermögenswertes mehrere Steuerfolgen nach sich zieht? In einigen Steuerrechtssystemen bestimmt die Art und Weise, wie ein Unternehmen den Buchwert eines Vermögenswertes zurückerhält - zum Beispiel, ob es den Vermögenswert durch Nutzung oder durch Verkauf zurückerhält - die steuerlichen Folgen, die sich aus einer solchen Rückgabe ergeben.

Finalisierung von Agendaentscheidungen

  • IFRS 16 — Leasingdauer und Nutzungsdauer von Mietereinbauten.
    Vor dem Hintergrund der Stellungnahmen zur vorläufigen Agendaentscheidung empfiehlt der Stab entweder die Finalisierung einer geänderten Agendaentscheidung oder die Empfehlung, dass das IASB im Rahmen der nächsten jährlichen Verbesserungen der IFRS eine Änderung von IFRS 16 vorschlägt.

Rückmeldungen des Committee an den IASB

  • Agendakonsultation. Der Stab gibt einen Überblick über den Ansatz des IASB für die Agendenkonsultation 2020 und bittet um Rückmeldung zu den Themen, die in die Bitte um Informationsübermittlung aufgenommen werden sollten.
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, 11 und 12. Der IASB hat eine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, 11 und 12 aufegommen. Das Committee wird die in Bezug auf diese Standards veröffentlichten Agendaentscheidungen sowie andere Anwendungsfragen erörtern.

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

EFRAG beruft Projektdirektorin

19.11.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Deutsche Kathrin Schöne als neue Projektdirektorin berufen.

Schöne wird der TEG-Vorsitzenden Chiara Del Prete zuarbeiten. Sie hat langjährige Berufserfahrung bei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und bei zwei Big 4-Gesellschaften gesammelt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Zusammenfassung der Ergebnisse von der jüngsten Sitzung des Erstellerforums

19.11.2019

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am Dienstag, den 8. Oktober 2019 mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen von der Sitzung wurde jetzt auf der Internetseite des IASB veröffentlicht.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte waren die folgenden:

  • Überblick über die Arbeiten des IASB
  • IBOR — Phase 2 des Projekts
  • Primäre Abschlussbestandteile — Aktueller Stand des Projekts
  • Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — Überblick über den Entwurf und erste Sichtweisen der GPF-Mitglieder
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — Meinungen der GPF-Mitglieder, die in die Bitte um Informationsübermittlung aufgenommen werden sollen
  • Agendakonsultation — Sichtweisen der GPF-Mitglieder zur Priorisierung von Finanzberichterstattungsfragen in der Bitte um Informationsübermittlung zur Agendakonsultation 2020

Die nächste GPF-Sitzung ist für den 5. März 2020 angesetzt.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie die Audiomitschnitte und den Bericht von der Sitzung.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Oktober

18.11.2019

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 3. Oktober 2019 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung des IASB):

  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (1–7): Die Mitglieder erörterten die verschiedenen Projektalternativen und unterstützten die Entscheidung des IASB, klarstellende Änderungen an IAS 32 vorzunehmen. Einige Mitglieder verliehen auch der Ansicht ausdruck, dass eine grundlegende Überprüfung zwecks Entwicklung eines neuen Ansatzes zur Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital notwendig sei.
  • Dynamisches Risikomanagement (8–16): Die Mitglieder erhielten einen Überblick über den aktuellen Stand des Projekts und gaben Rückmeldung dazu, wie die Einbindungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Kernmodell des dynamischen Risikomanagements aussehen könnten.
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung (17–22): Die Mitglieder wurden über den aktuellen Stand des Projekts informiert und gaben Rückmeldungen dazu, welche potentiellen Rechnungslegungsprobleme in der zweiten Phase des Projekts aufgegriffen werden könnten.
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (23–30): Die Mitglieder gaben erste Rückmeldungen zum im August 2019 veröffentlichten Entwurf.
  • Planung der Agenda und Agendakonsultation 2020 (31–38) — Die vorgeschlagene Tagesordnung für die Sitzung im Dezember 2019 wurde erörtert, und die Mitglieder gaben Rückmeldung zur Bitte um Informationsübermittlung, die im Zusammenhang mit der Agendakonsultation 2020 herausgegeben werden soll.
  • Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (39–43): Die Mitglieder erörterten das entsprechende Forschungsprojekt des koreanischen Standardsetzers KASB.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

DPR-Prüfungsschwerpunkte 2020

18.11.2019

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) e.V. hat ihre Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse 2019 im kommenden Jahr 2020 veröffentlicht.

Die Schwerpunkte sind im Einzelnen:

  1. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse
  2. „Follow up“ von ausgewählten Aspekten der Anwendung von
    • IFRS 9 Finanzinstrumente (nur bei Kreditinstituten)
    • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (bei Nicht-Finanzinstituten)
  3. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern (inkl. Anwendung von IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung)
  4. Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, insbesondere Marken – IAS 36
    • Bestimmung der sachgerechten Ebene des Wertminderungstests (Segmentgrenzen IAS 36.80 (b), zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) statt einzelnem Vermögenswert IAS 36.22; IAS 36.66)
    • Ermittlung des Nutzungswerts mit Hilfe plausibler Annahmen und unter Berücksichtigung des speziellen Risikos des Vermögenswerts bzw. der ZGE (IAS 36.30 ff.; IAS 36.A17 (a))
    • Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung aus der Perspektive eines unabhängigen Marktteilnehmers (IFRS 13.22) und unter Beachtung der Fair-Value-Hierarchie (IFRS 13.72 ff.); ggf. Erfordernis einer Kalibrierung der Inputparameter anhand des Transaktionspreises beim erstmaligen Ansatz (IFRS 13.64)
    • Auswirkungen von IFRS 16 auf den Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert
  5. Konzernlagebericht
    • Darstellung der Auswirkungen von IFRS 16 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 315 Abs. 1 Satz 1 HGB)
    • Darstellung und Berechnung von bedeutsamsten Leistungsindikatoren unter Berücksichtigung der Erstanwendung von IFRS 16, insbesondere Bereinigung von Effekten bei alternativen Leistungskennziffern, Anfertigung einer Überleitungsrechnung zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (§ 315 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB)

Die ersten drei Punkte sind mit den Prüfungsschwerpunkten der ESMA identisch.

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der DPR entnehmen.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

16.11.2019

Der IASB wird am 19. und 20. November 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es sollen 7 Themen erörtert werden. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Im Juni 2019 hat der Board den Entwurf ED/2019/4 Änderungen IFRS 17 veröffentlicht. In dieser Sitzung wird der Stab die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zu den zehn Fragen im Entwurf zusammenfassen und die Rückmeldungen zu Bereichen zusammenfassen, für die Änderungen an IFRS 17 geprüft, aber nicht vorgeschlagen wurden. Der Stab wird einen empfohlenen Plan für die erneuten Erörterungen vorlegen.

IFRS-Umsetzungsfragen:

  • Mangel an Umtauschbarkeit (IAS 21): Im Juni 2019 erörterte das IFRS Interpretations Committee die Schwierigkeiten bei der Anwendung von IAS 21, wenn eine Währung unter einer extremen langfristigen mangelnden Umtauschbarkeit leidet und wenn ein ausländischer Geschäftsbetrieb nicht in der Lage gewesen ist, über die verfügbaren rechtlichen Umtauschmechanismen, wie beispielsweise mit dem venezolanischen Bolivar, auf Fremdwährungen zuzugreifen. Der Stab ist zu dem Schluss gekommen, dass diese Angelegenheit weit verbreitet ist und erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben könnte, und es ist notwendig, IAS 21 zu ändern, um die Angelegenheit zu adressieren.
  • Jährliche Verbesserungen: Der Board hat den Entwurf ED/2019/2 Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 im Mai 2019 veröffentlicht. In dieser Sitzung wird der Board die eingegangenen Stellungnahmen zu den Vorschlägen erörtern: Tochterunternehmen als Erstanwender (Änderungen an IFRS 1); Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf Ausbuchung (Änderungen an IFRS 9); Leasinganreize (Änderungen an den erläuternden Beispielen zu IFRS 16); Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (Änderungen an IAS 41).
  • Kryptovermögenswerte: Der Board wird aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, die der Stab durch die Beobachtung der Entwicklung der Bestände an Kryptowährungen oder der Erstausgabe von Coins erhalten hat.

Primäre Abschlussbestandteile: Bei der Erarbeitung des Entwurfs zur Ersetzung von Teilen von IAS 1 ist der Stab zu dem Schluss gekommen, dass er vom Board keine ausreichenden Leitlinien dazu hat, wie Gewinne und Verluste aus der Veräußerung oder Wertminderung von integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu klassifizieren sind. Der Stab empfiehlt, sie zusammen mit dem Anteil am Gewinn oder Verlust sowie den Wertminderungen und Wertaufholungen aus diesen Investitionen auszuweisen.

IFRS 3 — Verweis auf das Rahmenkonzept: Im Mai 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2019/3 Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3), in dem Änderungen an IFRS 3 vorgeschlagen wurden. Der Board wird die eingegangenen Stellungnahmen erörtern. Alle Befragten befürworteten die Aktualisierung der Verweise in IFRS 3, wenn auch mit einigen unterschiedlichen Sichtweisen über Aspekte des Entwurfs. Alle Stellungnehmenden unterstützten den Vorschlag. Es werden keine Entscheidungen vom Board verlangt.

Lageberichterstattung: Der Board wird erörtern, welche Leitlinien das überarbeitete Leitliniendokument in Bezug auf das Geschäftsmodell eines Unternehmens enthalten sollte.

Angabeninitiative: Der Board wird sich weiterhin mit den Angabevorschriften in IAS 19 und IFRS 13 befassen. Insbesondere wird er Empfehlungen für Änderungen dieser Standards prüfen, so dass einige Vorschriften eine präskriptive Sprache verwenden ("soll") und andere eine weniger präskriptive Sprache verwenden (z.B. "sollte erwägen" oder "würde normalerweise angeben").

Tochtergesellschaften, die KMU sind: Ziel dieses Projekts ist es, Tochtergesellschaften, die KMU sind, Angabeerleichterungen zu gewähren. Der Stab empfiehlt, das Projekt auf der Grundlage des ursprünglichen Umfangs fortzusetzen (d.h. nur Tochtergesellschaften, die KMU sind), aber später zu prüfen, ob der Umfang erweitert werden kann, ohne die bereits erzielten Ergebnisse wesentlich zu beeinträchtigen.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: In den Oktoberpapieren stand, dass der Stab die in Phase 2 auftretenden Fragen des Hedge Accounting in dieser Sitzung mit dem Board erörtern wird. Diese Diskussion steht nicht auf der Tagesordnung für November.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12

15.11.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/5 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht.

Der Entwurf befasst sich mit der Unsicherheit in der Praxis, wie ein Unternehmen die Befreiung von der Ersterfassung in den Textziffern 15 und 24 von IAS 12 Ertragsteuern auf Transaktionen anwendet, die beim erstmaligen Ansatz sowohl einen Vermögenswert als auch eine Verbindlichkeit begründen und zu temporären Differenzen in gleicher Höhe führen können.

EFRAG stellt in Frage, ob der Ansatz des IASB, einer Ausnahme eine Ausnahme hinzuzufügen, der beste ist. EFRAG hat auch Bedenken hinsichtlich der Ansatzobergrenze in Textziffer 22A(b) für eine latente Steuerschuld und der Folgen dieses Vorschlags in den Folgeperioden. EFRAG ist weiterhin der Ansicht, dass der Umfang des Entwurfs breiter ist als Leasingverhältnisse und Stilllegungspflichten, die ursprünglich adressiert werden sollten. Die Auswirkungen und möglichen Folgen dieses größeren Umfangs würden allerdings nicht adressiert. In der Stellungnahme wägt EFRAG außerdem Vor- und Nachteile eines "Bruttoansatzes" gegenüber einem "Nettoansatz" ab.

Zugang zur EFRAG-Stellungnahme haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.