November

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12

14.11.2019

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen im Juni 2019 veröffentlichten Entwurf ED/2019/5 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' eingereicht, den der IASB im Juli 2019 veröffentlicht hat, um klarzustellen, wie Unternehmen latente Steuern auf Leasingverhältnisse und Stilllegungspflichten bilanzieren.

Wir unterstützen die Bemühungen des IASB, mit den vorgeschlagenen Änderungen ein Problem zu adressieren, das in der Praxis zu Abweichungen geführt hat und das durch die Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse noch zunehmen dürfte. Derzeit wenden die meisten mit der Problematik konfrontierten Unternehmen entweder IAS 12 separat auf den Vermögenswert und die Schuld an (d.h. es werden keine latenten Steuern beim erstmaligen Ansatz oder später aufgrund der Anwendung der Befreiung von der erstmaligen Erfassung der temporären Differenz zwischen Vermögenswert und Schuld erfasst) oder sie wenden die Vorschriften von IAS 12 auf die gesamte Transaktion an (d.h. es werden zunächst keine latenten Steuern erfasst, weil die Transaktion zu einem Null-Nettovermögen führt, sondern latente Steuern werden anschließend als Buchwert der Abweichungen zwischen Vermögenswert und Schuld erfasst). Wir sind der Ansicht, dass beide Ansätze nach IAS 12 akzeptabel sind und dass die Abweichungen in der Praxis vom Board hätten adressiert werden können, indem er die Methode vorgeschlagen hätte, die er durch eine Interpretation von IAS 12 für am relevantesten hielt.

Die aus den Vorschlägen im Entwurf resultierende Bilanzierung ist komplexer als die derzeit von den Unternehmen angewendeten Methoden. Um sicherzustellen, dass die Änderungen das Ziel erreichen, die Abweichungen in der Praxis zu verringern, ist eine weitere Klärung über die im Entwurf vorgeschlagenen hinaus erforderlich. Der Board kann erwägen, ob es im Rahmen eines Projekts mit geringem Umfang vorzuziehen ist, die Abweichungen in der Praxis durch eine Interpretation (wie in BC13 bis BC15 diskutiert) zu behandeln und zu prüfen, ob im Rahmen einer umfassenderen Überprüfung der Befreiung von der erstmaligen Erfassung Änderungen an der Befreiung von der erstmaligen Erfassung vorgenommen werden sollten. Wenn der Board den Umfang der Befreiung von der erstmaligen Erfassung weiter modifiziert, stellen wir fest, dass wichtige Elemente des vorgeschlagenen Ansatzes derzeit in der Grundlage für Schlussfolgerungen erörtert werden. Wir halten es für wichtig, dass diese Elemente in IAS 12 selbst aufgenommen werden. Ein anschauliches Beispiel für den vorgeschlagenen Ansatz wäre ebenfalls hilfreich. Unsere spezifischen Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit weiterer Klarstellungen sind im Anhang zu unserem Schreiben dargelegt.

Wie in unserer ausführlichen Antwort näher erläutert, sind wir der Ansicht, dass eine der Hauptschwierigkeiten, die angegangen werden müssen, die Identifizierung von Transaktionen ist, die tatsächlich der Befreiung von der erstmaligen Erfassung unterliegen.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Board Übergangserleichterungen vorschlägt, um es den Unternehmen bei der Übernahme der vorgeschlagenen Änderungen zu ermöglichen, die Werthaltigkeitsvorschrift nur zu Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode zu beurteilen. Wir schlagen vor, die Übergangserleichterung so zu erweitern, dass Unternehmen latente Steuerbeträge auf der Grundlage der temporären Differenzen bilanzieren und bemessen können, die zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode ermittelt wurden, in der die Differenz in den Eröffnungsrücklagen (oder der Eigenkapitalkomponente) erfasst wurde. Dies erscheint angemessen, da aktive und passive latente Steuern in jeder Berichtsperiode neu bewertet und bemessen werden. Wir sind der Ansicht, dass den erstmaligen Anwendern aus dem gleichen Grund die gleiche Übergangserleichterung gewährt werden sollte.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

DRSC-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zu Pensionsplänen mit Vermögensertragszusage

14.11.2019

Das DRSC hat eine Stellungnahme zum Diskussionspapier 'Bilanzierung von Pensionsplänen mit einer Vermögensertragszusage' der Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) veröffentlicht.

In dem Diskussionspapier werden drei Alternativen für die Bilanzierung von Pensionsplänen, die in den Umfang des Projekts fallen, erörtert:

  • gedeckelter Vermögenswertrenditeansatz;
  • Ansatz auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts; und
  • Erfüllungswertansatz.

Unter der Prämisse, dass keine grundlegende Überarbeitung von IAS 19 angestrebt wird, spricht sich das DRSC für die erste Alternative aus und lehnt die anderen beiden ab. Darüber hinaus schlägt das DRSC eine Weiterentwicklung des Ansatzes vor. Die Eignung einer am IAS 19-Modell anknüpfenden alternativen Bilanzierungsweise für sämtliche hybride Pensionspläne bewertet das DRSC kritisch. Eine weitere fallweise Betrachtung und Behandlung dieser Pläne lehnt das DRSC ab. In seiner Stellungnahme betont das DRSC, dass die Entwicklung einer konsistenten Lösung eine grundlegende Überarbeitung von IAS 19 voraussetzt.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

IDW veröffentlicht zwei Modulentwürfe zu IFRS 9

13.11.2019

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Entwürfe von zwei Modulen der IDW-IFRS-Modulverlautbarung veröffentlicht. Sind der Vereinbarkeit des Geschäftsmodells "Halten" i.S. von IFRS 9 mit dem Verkauf von Forderungen im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen sowie der Beurteilung der Zahlungsstrombedingung bei unterschiedlichen Zugangszeitpunkten von Finanzinstrumenten mit identischen Vertragsbedingungen gewidmet.

Der Entwurf IFRS 9-M2 geht der Frage nach, ob bei Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen spezieller Factoring-Vereinbarungen eine Vereinbarkeit mit dem Geschäftsmodell "Halten" i.S. von IFRS 9 vorliegt bzw. vorliegen kann. Eine Zuordnung von finanziellen Vermögenswerten zum Geschäftsmodell "Halten" ist - neben der Erfüllung der Zahlungsstrombedingung - Voraussetzung für eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Zugang zum Entwurf haben Sie über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Der Entwurf IFRS 9-M3 geht Fragen im Zusammenhang damit nach, ob im Fall von unterschiedlichen Ausgabe- bzw. Erwerbszeitpunkten von Finanzinstrumenten mit identischen Vertragsbedingungen ggf. geänderte Umstände beim Erstansatz Auswirkung auf die Beurteilung der Zahlungsstrombedingung haben können. Zugang zum Entwurf haben Sie über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Die Kommentierungsfrist für beide Entwürfe endet am 7. Januar 2019.

Prüfungsschwerpunkte 2019 der FMA

13.11.2019

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Prüfungsschwerpunkte für die kommende Enforcement-Saison veröffentlicht.

Für Geschäftsjahre, die zum 31. Dezember 2019 oder später enden, werden die folgenden Schwerpunkte für Konzernabschlüsse nach IFRS festgelegt:

  • Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse (insbesondere die Laufzeit des Leasingverhältnisses, der Abzinsungssatz, die Darstellung und Erläuterungen, die Wertminderung von Nutzungsrechten sowie Übergangsvorschriften bei der Anwendung);
  • Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente bei Finanzinstituten und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden bei Industrieunternehmen;
  • Spezifische Aspekte bei der Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern;
  • IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte.

Der nichtfinanziellen Berichterstattung im Lagebericht wird weiterhin Beachtung geschenkt. Neben den generellen Anforderungen wird insbesondere auf Umweltbelange und klimarelevante Informationen geachtet.

Sie können die Prüfungsschwerpunkte, die auch Prüfungsschwerpunkte für Jahresabschlüsse nach UGB, den Lagebericht und allgemeine Hinweise umfassen, hier auf der Internetseite der FMA abrufen.

Bewerbungen für die Mitgliedschaft im IFRS Interpretations Committee erbeten

12.11.2019

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung bitten um Bewerbungen, um zwei Vakanzen im International Financial Reporting Interpretations Committee zu füllen.

Insbesondere suchen die Treuhänder Mitglieder aus Prüfungsgesellschaften, die aber keine der Big-Four-Gesellschaften sind. 

Von den Mitglieder des IFRS Interpretations Committee wird erwartet, an etwa sechs zweitägigen Sitzungen im Jahr in London teilzunehmen. Die Amtszeiten würden sofort mit Berufung beginnen und am 30. Juni 2022 enden, wobei eine weitere Berufung für drei weitere Jahre möglich ist. Es gibt keine Vergütung für die Mitgliedschaft, aber Reisekosten werden erstattet.

Bewerbungen für die Mitgliedschaft werden bis zum 6. Dezember 2019 entgegengenommen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

DRSC nimmt Stellung zu Agendaentscheidungen des IFRS IC

11.11.2019

Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Interprestions Committee Stellung zu zum Teil vorläufigen Agendaentscheidungen vom September 2019 Stellung genommen.

Das DRSC stimmt allen vorläufigen Agendaentscheidungen dem Grunde nach zu, hat aber zu einer vorläufigen (IFRS 16) sowie zu einer endgültigen Entscheidung (IFRS 15) Detailanmerkungen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme des DRSc gelangen Sie hier.

Kommuniqué von der jüngsten gemeinsamen Sitzung der Standardsetzer aus China, Japan und Korea

11.11.2019

Im Nachgang einer gemeinsamen Sitzung der Standardsetzer von China, Japan und Südkorea, die am 1. November 2019 in Tokio stattfand, wurde ein gemeinsames Kommuniqué veröffentlicht.

An der Sitzung nahmen Vertreter des Accounting Regulatory Department des chinesischen Finanzministeriums, des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ), des koreanischen Standardsetzers Korea Accounting Standards Board (KASB) und des IASB teil. Außerdem waren Gäste aus Hongkong und Macao zugegen.

Auf dieser Sitzung informierten die Delegierten aus den drei Ländern über die jüngsten Entwicklungen der Rechnungslegungsstandards in ihren jeweiligen Ländern und führten eingehende Diskussionen über Erlöserfassung, primäre Abschlussbestandteile und Leasingverhältnisse.

Auf der Internetseite des ASBJ finden Sie das vollständige Kommuniqué in englischer Sprache.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im November 2019

08.11.2019

Der IASB wird am 19. und 20. November 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es werden 6 Themen erörtert.

Der Board wird die folgenden Themen erörtern:

  • Tochtergesellschaften, die KMU sind
  • Angabeninitiative
  • IFRS 3 — Verweis auf das Rahmenkonzept
  • Lageberichterstattung
  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
  • IFRS-Umsetzungsfragen: Mangel an Umtauschbarkeit (IAS 21), jährliche Verbesserungen, Kryptovermögenswerte

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2019 in englischer Sprache — Anhang zum Übergang auf IFRS 16 nach dem kumulativen Aufholansatz

08.11.2019

Das IFRS Global Office von Deloitte hat letzte Woche die Publikation 'International GAAP Holdings Limited — Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahre' veröffentlicht. Nun ist auch ein Anhang verfügbar, der den Übergang auf IFRS 16 'Leasingverhältnisse' nach dem kumulativen Aufholansatz veranschaulicht

Der Anhang steht Ihnen hier zur Verfügung. Den eigentlichen Musterkonzernabschluss finden Sie hier. Ein deutschsprachiger Musterkonzernabschluss soll Ende des Monats verfügbar sein.

Ergebnisse der 78. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

08.11.2019

Der Egebnisbericht von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 24. Oktober 2019 in Berlin stattfand, wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 78. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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