Oktober

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Oktober 2019)

31.10.2019

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd und der Stabmitarbeiterin Kasia Gilewska aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Oktober 2019 sowie weitere Entwicklungen zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem 19-minütigen Podcast kurz eingegangen:

  • Änderungen an den IFRS-Standards als Ergebnis der zweiten Phase des IBOR-Projekts
  • Arbeit an dem Rechnungslegungsmodell, das es Investoren ermöglichen soll, das dynamische Risikomanagement eines Unternehmens zu verstehen
  • Zeitrahmen für das Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Entwicklungen im Projekt zur Lageberichterstattung
  • Der Vorgängeransatz, der vom Board für die Bilanzierung von Zusammenschlüssen von Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle geprüft wird

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden. Unsere Sitzungsmitschriften von der Oktobersitzung in deutscher Sprache finden sie hier.

Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-TEG

31.10.2019

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 5. und 6. November 2019 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Oktober

31.10.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Oktober 2019.

Wie bereits berichtet, waren im Oktober folgende Höhepunkt zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen der Sitzung des EFRAG-Boards am 8. Oktober und der Telefonkonferenz von TEG am 14. Oktober.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2019 in englischer Sprache

30.10.2019

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation 'International GAAP Holdings Limited — Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahre' veröffentlicht.

In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der Ausweis- und Angabevorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2019 enden, durch ein Unternehmen, das kein Erstanwender der IFRS ist, veranschaulicht. Er zeigt die Auswirkungen der Anwendung der IFRS, die verpflichtend anzuwenden sind, auf die Berichterstattung über Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2019 beginnen.

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

Ein Anhang, der den Übergang auf IFRS 16 Leasingverhältnisse nach dem kumulativen Aufholansatz veranschaulicht, wird in Kürze verfügbar sein.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Oktober 2019

29.10.2019

Der IASB ist am 22. und 23. Oktober 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammengekommen. Es wurden 10 Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

IFRS-Umsetzungsfragen:

  • Belastende Verträge: Für die geplanten Änderungen an IAS 37 beschloss der Board, die im Entwurf vorgeschlagenen Beispiele durch eine Klarstellung zu ersetzen, dass die Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, sowohl aus den zusätzlichen Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags als auch aus einer Aufteilung der Kosten bestehen, die sich direkt auf die Erfüllung dieses und anderer Verträge beziehen.
  • Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung: Der Board beschloss, dass die kommenden Änderungen an IAS 16 einen Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 1. Januar 2022 haben und rückwirkend anzuwenden sind, jedoch nur für Sachanlagen, die zur Verwendung zu oder nach Beginn der frühesten Berichtsperiode zur Verfügung gestellt werden, die in dem Abschluss, in dem ein Unternehmen die Änderungen anwendet, dargestellt sind. Die Änderungen verbieten den Abzug der Erlöse aus der Prüfung von Sachanlagen, bevor sie in der Lage sind, in der von der Unternehmensleitung beabsichtigten Weise zu arbeiten, von ihren Kosten.
  • Verkauf eines Unternehmens, das aus einem einzigen Vermögenswert besteht und Immobilien enthält: Das IFRS Interpretations Committee hat einen Sachverhalt den Board verwiesen hat, nämlich ob der Verkauf eines Unternehmens, das nur einen Vermögenswert (Immobilien) umfasst, in den Anwendungsbereich von IFRS 10 oder IFRS 15 fallen soll. Der Board bat den Stab um weitere Analysen, damit der Board beurteilen kann, ob er eine eng umrissene Änderung von IFRS 10 oder IFRS 15 vornehmen sollte.  

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Board entschied, dass der Erwerber bei der Anwendung eines Vorgängeransatzes für einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle Vermögenswerte und Schulden mit den im Abschluss des übertragenen Unternehmens enthaltenen Buchwerten (und nicht mit den im Konzernabschluss des gemeinsamen Beherrschers enthaltenen Beträgen) bilanzieren und bewerten sollte. Der Erwerb wird prospektiv bilanziert, d.h. die Vergleichsinformationen des Erwerbers werden nicht angepasst.

Lageberichterstattung: Der Board entschied, dass das überarbeitete Leitliniendokument besagt, dass die verstärkenden qualitativen Merkmale der Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit für den Lagebericht relevant sind, zusammen mit Leitlinien für die Anwendung dieser Merkmale. Der Board hat auch mit der Erörterung des Geschäftsmodells begonnen.

Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen: Der Board entschied, die vorgeschlagenen Änderungen der Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu finalisieren, ohne die Definition der Rechnungslegungsmethoden zu ändern.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Board entschied, dass in der Bitte um Informationsübermittlung gefragt wird, ob der IFRS für KMU aktualisiert werden sollte, indem die Definitionen von "Kontrolle" und "gemeinsame Kontrolle" (nicht aber die Ansatz- und Bewertungsvorschriften) angeglichen werden und drei Kategorien (d.h. gemeinsam kontrollierte Geschäftstätigkeiten, gemeinsam kontrollierte Vermögenswerte, gemeinsam kontrollierte Unternehmen) beibehalten werden.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board hat beschlossen, Änderungen an IAS 32 zu entwickeln, um Praxisprobleme zu adressieren, die Grundprinzipien in IAS 32 zu präzisieren und zusätzliche Anwendungsleitlinien zu entwickeln. Der Board hat die Gesamtziele des Projekts und den Projektzeitplan erörtert, aus dem sich ein Entwurf im Jahr 2021 ergeben könnte.

Dynamisches Risikomanagement: Der Board hat den Plan für Einbindungsaktivitäten festgelegt, die sich auf die Beurteilung der Durchführbarkeit und Funktionsfähigkeit des Modells des dynamischen Risikomanagements und die Frage konzentrieren, ob das Modell die Risikomanagementstrategie eines Unternehmens widerspiegelt. Die Aktivitäten werden sich ausschließlich auf Finanzinstitute konzentrieren und sollen dem Board bis Juni 2020 Rückmeldungen verschaffen.

Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der Board entschied, dass er bei der Anpassung der Angabevorschriften für Tochtergesellschaften, die KMU sind, wenn es keinen Ansatz und Bewertungsunterschied zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU gibt, die Angaben im IFRS für KMU verwenden wird. Besteht ein Ansatz- und Bewertungsunterschied, wird er die Grundsätze in BC157 des IFRS für KMU berücksichtigen und die Angaben anpassen, sofern sie durch einen der Grundsätze gestützt werden.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der Board entschied, IFRS 9 zu ändern, um klarzustellen, dass ein Unternehmen zunächst die praktische Erleichterung in Bezug auf IBOR anwenden sollte, indem es den Effektivzinssatz auf der Grundlage des alternativen Referenzsatzes aktualisiert und dann die aktuellen Vorschriften von IFRS 9 anwendet (aber ohne erläuterndes Beispiel). Im Zusammenhang mit der IBOR-Reform kam der Board zu dem Schluss, dass die derzeitigen Vorschriften in IFRS 9 eine ausreichende Grundlage bieten, um festzustellen, ob andere Änderungen an diesem Finanzinstrument wesentlich sind, und schlägt keine weiteren Änderungen an IFRS 9 vor.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Board erörterte die Ergebnisse aus Einbindungsaktivitäten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

E-DRS 36 'Segmentberichterstattung'

29.10.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 36 'Segmentberichterstattung' (E-DRS 36) zwecks Konsultation veröffentlicht.

Zentraler Regelungsbereich des Standardentwurfs ist die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann.

Stellungnahmen werden bis zum 31. Dezember 2019 erbeten.

Zugang zum Entwurf und zu weiterführenden Informationen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Oktober 2019)

25.10.2019

Im Nachgang der Oktobersitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 1. Oktober 2019.

Standardsetzung

  • Primäre Abschlussbestandteile — ein Entwurf wird jetzt im Dezember 2019 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2019)

Standardpflege

  • Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU 2019 — die Bitte um Informationsübermittlung wird jetzt im ersten Quartal 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2019)
  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — die Erörterung der weiteren Ausrichtung des Projekts wurde im Oktober 2019 abgehalten (zuvor: viertes Quartal 2019)
  • Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrags (Änderungen IAS 37) — endgültige Änderungen sollen im ersten Halbjahr 2020 veröffentlicht werden (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)

Forschungsprojekte

  • Dynamisches Risikomanagement — das Kernmodell soll jetzt im Dezember 2019 veröffentlicht werden (zuvor: viertes Quartal 2019)
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung soll im ersten Quartal 2020 gefällt werden (zuvor: viertes Quartal 2019)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen — eine Überprüfung der Forschungsergebnisse soll jetzt im Dezember 2019 erfolgen (zuvor: viertes Quartal 2019)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — dieses Projekt wurde jetzt als Forschungsprojekt eingestuft (Zuvor: Standardpflege)
  • Rückstellungen — eine Überprüfung der Forschungsergebnisse soll jetzt im Januar 2020 erfolgen (zuvor: viertes Quartal 2019)
  • Tochterunternehmen, die KMU sind — eine Überprüfung der Forschungsergebnisse soll jetzt im Januar 2020 erfolgen (zuvor: viertes Quartal 2019)

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS Taxonomie — Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) — eine vorgeschlagene Aktualisierung wurde im Oktober 2019 veröffentlicht, die Rückmeldungen sollen im Dezember 2019 erörtert werden

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 1. Oktober 2019 und 25. Oktober 2019 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12

25.10.2019

Das DRSC hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2019/5 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' genommen.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen will der IASB klarzustellen, wie Unternehmen latente Steuern auf Leasingverhältnisse und Stilllegungspflichten bilanzieren.

Das DRSC unterstützt insgesamt die im Standardentwurf vorgeschlagene Lösung und ist wie der IASB der Ansicht, dass diese Lösung die derzeit in Teilen unterschiedliche Bilanzierungspraxis für solche Transaktionen vereinheitlichen würde. Das DRSC stimmt auch den vorgeschlagenen Übergangsregelungen zu.

Die vorgeschlagene Begrenzung der Höhe passiver latenter Steuern beim erstmaligen Ansatz auf die Höhe der aktiven latenten Steuern aus derselben Transaktion gem. Textziffer 22A des Standardentwurfs hält das DRSC jedoch für klarstellungsbedürftig. Diese Lösung sei zwar nachvollziehbar, lasse jedoch diverse Fragen offen, welche das DRSC in der Stellungnahme an den IASB adressiert.

Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Mitschnitte von der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC diese Woche

25.10.2019

Die Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 24. Oktober 2019 in Berlin stattfand, sind jetzt verfügbar.

Während seiner 78. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

DRÄS 9 verabschiedet

25.10.2019

Das DRSC gibt bekannt, dass nunmehr beide Fachausschüsse DRÄS 9 verabschiedet haben. DRÄS 9 behandelt – neben redaktionellen Anpassungen – die zu erwartenden Änderungen aufgrund des ARUG II. Mit diesem Gesetz werden wesentliche Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung vom Handelsgesetzbuch in das Aktiengesetz verlagert.

Die Änderungen in DRÄS 9 (an DRS 17 und DRS 20) aufgrund des ARUG II stehen unter zwei Vorbehalten:

  • Zum einen besteht der Vorbehalt, dass die im Regierungsentwurf enthaltenen Änderungen betreffend den (Konzern-)Anhang und (Konzern-)Lagebericht deckungsgleich in das endgültige ARUG II einfließen.
  • Zum anderen ist das Datum der Erstanwendung dieser Änderungen in DRS 17 und DRS 20 nicht konkret benannt, da noch offen ist, welchen Zeitpunkt das Gesetz in diesem Zusammenhang vorsehen wird.

Insofern erstreckte sich die Verabschiedung des DRÄS 9 durch die Fachausschüsse auf den konkreten Inhalt der erwarteten Änderungen am HGB sowie auf das allgemeine – nicht aber das konkrete – Datum der Erstanwendung.

Das DRSC stellt zwei Unterlagen zu DRÄS 9 zur Verfügung:

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