DRÄS 9 verabschiedet

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25.10.2019

Das DRSC gibt bekannt, dass nunmehr beide Fachausschüsse DRÄS 9 verabschiedet haben. DRÄS 9 behandelt – neben redaktionellen Anpassungen – die zu erwartenden Änderungen aufgrund des ARUG II. Mit diesem Gesetz werden wesentliche Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung vom Handelsgesetzbuch in das Aktiengesetz verlagert.

Die Änderungen in DRÄS 9 (an DRS 17 und DRS 20) aufgrund des ARUG II stehen unter zwei Vorbehalten:

  • Zum einen besteht der Vorbehalt, dass die im Regierungsentwurf enthaltenen Änderungen betreffend den (Konzern-)Anhang und (Konzern-)Lagebericht deckungsgleich in das endgültige ARUG II einfließen.
  • Zum anderen ist das Datum der Erstanwendung dieser Änderungen in DRS 17 und DRS 20 nicht konkret benannt, da noch offen ist, welchen Zeitpunkt das Gesetz in diesem Zusammenhang vorsehen wird.

Insofern erstreckte sich die Verabschiedung des DRÄS 9 durch die Fachausschüsse auf den konkreten Inhalt der erwarteten Änderungen am HGB sowie auf das allgemeine – nicht aber das konkrete – Datum der Erstanwendung.

Das DRSC stellt zwei Unterlagen zu DRÄS 9 zur Verfügung:

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