DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12
25.10.2019
Das DRSC hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2019/5 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' genommen.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen will der IASB klarzustellen, wie Unternehmen latente Steuern auf Leasingverhältnisse und Stilllegungspflichten bilanzieren.
Das DRSC unterstützt insgesamt die im Standardentwurf vorgeschlagene Lösung und ist wie der IASB der Ansicht, dass diese Lösung die derzeit in Teilen unterschiedliche Bilanzierungspraxis für solche Transaktionen vereinheitlichen würde. Das DRSC stimmt auch den vorgeschlagenen Übergangsregelungen zu.
Die vorgeschlagene Begrenzung der Höhe passiver latenter Steuern beim erstmaligen Ansatz auf die Höhe der aktiven latenten Steuern aus derselben Transaktion gem. Textziffer 22A des Standardentwurfs hält das DRSC jedoch für klarstellungsbedürftig. Diese Lösung sei zwar nachvollziehbar, lasse jedoch diverse Fragen offen, welche das DRSC in der Stellungnahme an den IASB adressiert.
Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.