EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und dem Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

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04.10.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/6 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)' veröffentlicht.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen Ersteller bei der Entscheidung unterstützen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sie im Abschluss angeben.

EFRAG unterstützt den Vorschlag, den unbestimmten Bezug auf "bedeutend" durch den definierten Begriff "wesentlich" zu ersetzen. EFRAG ist der Ansicht, dass dies zusammen mit anderen Projekten der Angabeninitiative dazu beitragen kann, Rechnungslegungsgrundsätze zu identifizieren und anzugeben, die den Adressaten wesentliche Informationen liefern, und helfen kann, den Zusammenhang mit der Anwendung der Wesentlichkeit auf andere Informationen aufzuzeigen. EFRAG hält jedoch fest, dass die vorgeschlagenen Leitlinien möglicherweise nicht mit den bestehenden Angabevorschriften in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler bei der Wahl und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einklang stehen.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 22. November 2019 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

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