ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2019 bekannt

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22.10.2019

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat heute die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities) veröffentlicht. Damit soll die einheitliche Anwendung der IFRS gefördert werden. Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern – wie der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Deutschland – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die börsennotierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2019 besonders berücksichtigen.

Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2019 sind:

  • spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse;
  • Nachverfolgung spezifischer Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente für Kreditinstitute und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden für allgemeine Emittenten; und
  • spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern (einschließlich der Anwendung von IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung).

ESMA hebt auch die potenziell erheblichen Auswirkungen des Übergangs von einem Referenzzinssatz auf einen anderen auf die Finanzberichterstattung hervor und betont, wie wichtig eine rechtzeitige Angabe der Folgen ist.

Darüber hinaus betont die ESMA in der Pressemitteilung zu den diesjährigen Prioritäten die Vorschriften in Bezug auf die Angabe nichtfinanzieller Informationen mit Schwerpunkt auf Umweltaspekten und spezifische Aspekte der ESMA-Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen. ESMA hebt auch die Bedeutung von Angaben zur Analyse hervor, welche möglichen Auswirkungen die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, haben kann.

Darüber hinaus gilt das harmonisierte elektronische Format für die jährliche Finanzberichterstattung der Emittenten (das europäische einheitliche elektronische Format, ESEF) für Jahresabschlüsse, die Abschlüsse für Geschäftsjahre enthalten, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. ESMA erwartet von den Emittenten, dass sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen rechtzeitig zu gewährleisten.

ESMA und die europäischen nationalen Enforcer werden die Anwendung der in den Prioritäten aufgeführten IFRS-Vorschriften beobachten und verfolgen, wobei die nationalen Behörden sie in ihre Überprüfungen einbeziehen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen. ESMA wird Daten darüber sammeln, wie börsennotierte europäische Unternehmen die Prioritäten umgesetzt haben, und ihre Ergebnisse in einem separaten Bericht veröffentlichen.

Auf der Internetseite der ESMA stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen zur Verfügung:

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