FRC veröffentlicht Ergebnisse der Überprüfung von Unternehmensangaben zu IFRS 9, IFRS 15 und IAS 36

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10.10.2019

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat die Ergebnisse dreier standardbezogener Überprüfungen veröffentlicht, um Unternehmen bei der Verbesserung der Qualität ihrer Unternehmensberichterstattung in Bezug auf IFRS 9 'Finanzinstrumente', IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' und die Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten zu unterstützen.

Für die Berichte wurden die Angaben in einer Stichprobe von Berichten von Unternehmen analysiert. Beispiele für bessere ausgeübte Praxis sind in die Berichte aufgenommen.

Der FRC kam zu dem Schluss, dass die Angaben zu IFRS 15 insbesondere in Bezug auf folgende Punkte verbessert werden könnten:

  • Verbesserung der Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Sicherstellung, dass diese auf ihre besonderen Umstände zugeschnitten sind; und
  • Bereitstellung detaillierterer Informationen über die Ermessensentscheidungen, die sich signifikant auf die Höhe und den Zeitpunkt der Erlöse auswirken.

Im Zusammenhang mit IFRS 9 stellte der FRC fest, dass es noch Spielraum für Unternehmen gibt, die Angaben durch Folgendes zu verbessern:

  • Analyse der Kreditqualität von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Nichtbanken; und
  • Angaben zu den Indikatoren für einen deutlichen Anstieg des Kreditrisikos, insbesondere bei den kleineren Banken.

Was IAS 36 und die Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten betrifft, so ermutigt der FRC die Unternehmen, folgenden Aspekten mehr Aufmerksamkeit zu widmen:

  • Bereitstellung relevanter Informationen über wesentliche Ermessensentscheidungen und Grundannahmen bei der Schätzung des erzielbaren Betrags von Vermögenswerten und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten;
  • Erläuterung der Sensitivität gegenüber Änderungen von Grundannahmen, wenn nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderungen zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts oder zu weiteren wesentlichen Anpassungen bereits wertgeminderter Vermögenswerte führen könnten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FRC zur Verfügung:

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