Übernahme der IFRS nach dem EU-Austritt von Großbritannien

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01.10.2019

Bei der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS), die derzeit in London stattfindet, erhielten die Teilnehmer einen Vortrag von Vertretern des britischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie über britische Prüfungsreformen und die britische Übernahme der IFRS nach dem EU-Austritt.

Die wichtigsten Aussagen zu den IFRS-bezogenen Aspekten der Präsentation waren die folgenden:

  • Es liegt im eigenen Interesse Großbritanniens, weiterhin IFRS anzuwenden.
  • Nach dem Brexit werden die IFRS in Großbritannien als "UK-adopted international accounting standards" bezeichnet.
  • Es gibt bereits eine Gesetzgebung, die Folgendes vorsieht:
    • Übernahme und Einfrieren bestehender, von der EU übernommener IFRS zum Zeitpunkt des EU-Ausstiegs;
    • Übertragung der Befugnisse der Europäischen Kommission in Bezug auf die Übernahme der IFRS auf den Minister; und
    • Einrichtung eines Mechanismus für die Weiterübertragung dieser Befugnisse an einen Übernahmeboard (der derzeit für das neue Jahr erwartet wird).
  • Der neue Übernahmeboard wird
    • unter dem britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) angesiedelt, aber ausreichend unabhängig sein;
    • aus einem hauptberuflichen Vorsitzenden, teilzeitlich tätigen Boardmitgliedern und 12-15 Mitarbeitern bestehen; und
    • wird auch für den Einfluss der zu übernehmenden Verlautbarungen verantwortlich sein (z.B. Einreichung von Stellungnahmen an den IASB).
  • Der FRC, der derzeitige Standardsetzer,
    • wird irgendwann durch ein neues Gremium, die Audit, Reporting and Governance Authority (ARGA), ersetzt;
    • hat erst kürzlich eine neue Führung erhalten;
    • wird weiterhin für UK-GAAP verantwortlich sein; und
    • wird weiterhin für den strategischen Bericht und damit für die Anwendungshinweise zu den Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung verantwortlich sein.

Zu den bereits geltenden Rechtsvorschriften gehört das Statutory Instrument (SI) 2019/685, das am Tag des EU-Austritts in Kraft tritt und die Übernahmebefugnisse der Europäischen Kommission auf den Minister für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie überträgt. In der Verordnung 7 sind die Übernahmekriterien festgelegt, die nahezu identisch mit den Kriterien der IAS-Verordnung sind. Die SI kann hier heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass nur Artikel 2 der IAS-Verordnung unverändert in britisches Recht übernommen wurde - die Definition der IFRSs. Alle anderen Aspekte wurden geringfügig angepasst, z.B. der Hinweis auf das europäische Gemeinwohl.

Der SI ist ein Erklärungsprotokoll beigefügt, das hier verfügbar ist.

Alle Gesetze beziehen sich auf das "Datum des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU". Es wird kein fester Termin genannt.

Nach Rückfragen aus dem Publikum wurden zwei Aspekte geklärt:

  • Das britische Austrittsgesetz beschränkte die britischen Optionen für die Übernahme auf das geltende EU-Recht. Daher gibt es eine Option für "Carve-Outs", aber keine Option für "Carve-Ins".
  • Die Übernahme der kürzlich veröffentlichten IBOR-Änderungen ist auf dem Radar des BEIS. Die Übernahme der Änderungen wird aller Voraussicht nach vom Minister vorgenommen und zeitnah erfolgen.

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