Oktober

Accountancy Europe empfiehlt die Überarbeitung der EU-Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung

23.10.2019

Accountancy Europe hat einen Aufruf zum Handeln veröffentlicht, in dem fünf Schritte zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung und zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichtspflichten in Europa empfohlen werden.

Accountancy Europe empfiehlt:

  • Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung über große börsennotierte Unternehmen hinaus;
  • Festlegung eines Mindestkatalogs von verbindlichen Berichtskriterien;
  • Vorschrift, dass Unternehmen ihre nichtfinanziellen Informationen im jährlichen Lagebericht offenlegen müssen;
  • Einführung von Mindestberichtskriterien für zukunftsgerichtete Angaben; und
  • Sicherstellung der Verlässlichkeit der berichteten Informationen.

Den entsprechenden Aufruf zum Handeln finde Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Agendakonsultation des European Lab und Bericht von der Gesprächsrunde

23.10.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Rückmeldungen zu ihrer Konsultation zur künftigen Agenda des European Corporate Reporting Lab ausgewertet. Außerdem steht ein Bericht von der öffentlichen Gesprächsrunde am 10. September 2019 zur Verfügung.

Der zusammenfassende Bericht von der Gesprächsrunde zeigt, dass das Publikum von den drei vorgeschlagenen Themen (A) Berichterstattung über soziale Aspekte und Menschenrechte, B) Berichterstattung über nicht finanzielle Risiken und Chancen und Verknüpfung zum Geschäftsmodell und C) Berichterstattung über den Prozess der Wesentlichkeitsbeurteilung und die Auswirkungen auf umweltbezogene, soziale und Governance-(ESG-)Aspekte) Thema B) als am wichtigsten einschätzte (77%), gefolgt von C) (58%) und A) (unterteilt in drei Unterthemen, die zu 7%-19% vom Publikum unterstützt wurden). Ganz ähnlich ist auch das Ergebnis der Auswertung der Antworten auf das Konsultationsdokument. Daher wird das European Lab als nächste Projekt "Berichterstattung über nicht finanzielle Risiken und Chancen und Verknüpfung zum Geschäftsmodell" auf seine Agenda nehmen.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen beide Dokumente zur Verfügung:

Bericht des 'Rechnungslegungslabors' des britischen FRC zur Berichterstattung über klimabezogene Sachverhalte

22.10.2019

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen neuen Bericht seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, der zeigt, dass die Unternehmen hinter den Erwartungen der Anleger in Bezug auf eine klarere Berichterstattung über klimabezogene Themen zurückbleiben. Er stellt fest, dass die Berichterstattung über den Klimawandel zwar eine sich entwickelnde Praxis ist, sich die Erwartungen der Anleger sich jedoch noch rascher ändern.

Der Bericht hebt die Lücke zwischen der aktuellen Berichterstattung und den Erwartungen der Investoren hervor, während sich die Volkswirtschaften zunehmend auf kohlenstoffarme und klimaresistente Zukunftskonzepte umstellen, und fordert die Unternehmen auf, diese Lücke zu schließen. Er bietet praktische Hinweise, wo Unternehmen ihre Berichterstattung verbessern können. Der Bericht beschreibt auch, was Anleger verstehen wollen, wirft Fragen auf, die sich Unternehmen stellen sollten, empfiehlt Angaben und gibt eine Reihe von Beispielen für die Entwicklung der Praxis der klimabezogenen Berichterstattung.

Sie können sich den neuen Bericht Climate-related corporate reporting – Where to next? direkt von der Internetseite des FRC herunterladen.

ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2019 bekannt

22.10.2019

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat heute die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities) veröffentlicht. Damit soll die einheitliche Anwendung der IFRS gefördert werden. Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern – wie der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Deutschland – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die börsennotierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2019 besonders berücksichtigen.

Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2019 sind:

  • spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse;
  • Nachverfolgung spezifischer Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente für Kreditinstitute und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden für allgemeine Emittenten; und
  • spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern (einschließlich der Anwendung von IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung).

ESMA hebt auch die potenziell erheblichen Auswirkungen des Übergangs von einem Referenzzinssatz auf einen anderen auf die Finanzberichterstattung hervor und betont, wie wichtig eine rechtzeitige Angabe der Folgen ist.

Darüber hinaus betont die ESMA in der Pressemitteilung zu den diesjährigen Prioritäten die Vorschriften in Bezug auf die Angabe nichtfinanzieller Informationen mit Schwerpunkt auf Umweltaspekten und spezifische Aspekte der ESMA-Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen. ESMA hebt auch die Bedeutung von Angaben zur Analyse hervor, welche möglichen Auswirkungen die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, haben kann.

Darüber hinaus gilt das harmonisierte elektronische Format für die jährliche Finanzberichterstattung der Emittenten (das europäische einheitliche elektronische Format, ESEF) für Jahresabschlüsse, die Abschlüsse für Geschäftsjahre enthalten, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. ESMA erwartet von den Emittenten, dass sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen rechtzeitig zu gewährleisten.

ESMA und die europäischen nationalen Enforcer werden die Anwendung der in den Prioritäten aufgeführten IFRS-Vorschriften beobachten und verfolgen, wobei die nationalen Behörden sie in ihre Überprüfungen einbeziehen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen. ESMA wird Daten darüber sammeln, wie börsennotierte europäische Unternehmen die Prioritäten umgesetzt haben, und ihre Ergebnisse in einem separaten Bericht veröffentlichen.

Auf der Internetseite der ESMA stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen zur Verfügung:

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

22.10.2019

Der IASB wird am 22. und 23. Oktober 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es sollen 10 Themen erörtert werden. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

IFRS-Umsetzungsfragen:

  • Belastende Verträge: Der Stab empfiehlt, dass der Board für die geplanten Änderungen an IAS 37 die im Entwurf vorgeschlagenen Beispiele durch eine Klarstellung ersetzt, dass die Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, sowohl aus den zusätzlichen Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags als auch aus einer Aufteilung der Kosten bestehen, die sich direkt auf die Erfüllung dieses und anderer Verträge beziehen
  • Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung: Der Stab empfiehlt, dass die kommenden Änderungen an IAS 16 einen Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 1. Januar 2022 haben und rückwirkend anzuwenden sind, jedoch nur für Sachanlagen, die zur Verwendung zu oder nach Beginn der frühesten Berichtsperiode zur Verfügung gestellt werden, die in dem Abschluss, in dem ein Unternehmen die Änderungen anwendet, dargestellt sind. Die Änderungen verbieten den Abzug der Erlöse aus der Prüfung von Sachanlagen, bevor sie in der Lage sind, in der von der Unternehmensleitung beabsichtigten Weise zu arbeiten, von ihren Kosten.
  • Verkauf eines Unternehmens, das aus einem einzigen Vermögenswert besteht und Immobilien enthält: Der Board wird eine Angelegenheit erörtern, die das IFRS Interpretations Committee an ihn verwiesen hat, nämlich ob der Verkauf eines Unternehmens, das nur einen Vermögenswert (Immobilien) umfasst, in den Anwendungsbereich von IFRS 10 oder IFRS 15 fallen soll. Der Stab empfiehlt dem Board, Unternehmen, die nur aus einem einzigen Vermögenswert bestehen, im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10 generell zu prüfen, anstatt sich mit diesem spezifischen und engen Thema zu befassen.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Stab empfiehlt, dass der Erwerber bei der Anwendung eines Vorgängeransatzes für einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle Vermögenswerte und Schulden mit den im Abschluss des übertragenen Unternehmens enthaltenen Buchwerten (und nicht mit den im Konzernabschluss des gemeinsamen Beherrschers enthaltenen Beträgen) bilanzieren und bewerten sollte. Der Erwerb würde prospektiv bilanziert, d.h. die Vergleichsinformationen des Erwerbers würden nicht angepasst.

Lageberichterstattung: Der Stab empfiehlt, dass das überarbeitete Leitliniendokument besagt, dass die verstärkenden qualitativen Merkmale der Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit für den Lagebericht relevant sind, zusammen mit Leitlinien für die Anwendung dieser Merkmale. Der Board wird auch mit der Erörterung des Geschäftsmodells beginnen.

Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen: Der Stab empfiehlt dem Board, die vorgeschlagenen Änderungen der Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu finalisieren, ohne die Definition der Rechnungslegungsmethoden zu ändern.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Stab empfiehlt, dass die Bitte um Informationsübermittlung fragt, ob der IFRS für KMU aktualisiert werden sollte, um die Definitionen von Abschnitt 15 an IFRS 11 anzupassen und Vorschriften darüber einzuführen, wie ein Betreiber einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb bilanziert und ob die Wahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode in Abschnitt 15 beibehalten werden soll (d.h. Kostenmodell, Equity-Methode oder Fair-Value-Modell). Der Stab wird den Board auch fragen, ob er in der Bitte um Informationsübermittlung um Stellungnahme zur Angleichung der Definition von "Kontrolle", nicht aber der Definition von "gemeinsamer Kontrolle" bitten möchte oder ob er bis zum Abschluss der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, 11 und 12 warten möchte, bevor er eine Angleichung von Abschnitt 15 in Betracht zieht.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board hat beschlossen, Änderungen an IAS 32 zu entwickeln, um Praxisprobleme zu adressieren, die Grundprinzipien in IAS 32 zu präzisieren und zusätzliche Anwendungsleitlinien zu entwickeln. Der Board wird die Gesamtziele des Projekts und den Projektzeitplan erörtern, aus dem sich ein Entwurf im Jahr 2021 ergeben könnte.

Dynamisches Risikomanagement: Der Stab hat seinen Plan für Einbindungsaktivitäten festgelegt, die sich auf die Beurteilung der Durchführbarkeit und Funktionsfähigkeit des Modells des dynamischen Risikomanagements und die Frage konzentrieren, ob das Modell die Risikomanagementstrategie eines Unternehmens widerspiegelt. Die Aktivitäten werden sich ausschließlich auf Finanzinstitute konzentrieren und sollen dem Board bis Juni 2020 Rückmeldungen verschaffen.

Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der Stab bittet den Board um Auskunft, wie er die Angabevorschriften des IFRS für KMU anpassen will.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der Stab empfiehlt dem Board, IFRS 9 zu ändern, um klarzustellen, dass ein Unternehmen zunächst die praktische Erleichterung in Bezug auf IBOR anwenden sollte, indem es den Effektivzinssatz auf der Grundlage des alternativen Referenzsatzes aktualisiert und dann die aktuellen Vorschriften von IFRS 9 anwendet (mit einem Beispiel in IFRS 9, um dies zu veranschaulichen). Im Zusammenhang mit der IBOR-Reform kommt der Stab zu dem Schluss, dass die derzeitigen Vorschriften in IFRS 9 eine ausreichende Grundlage bieten, um festzustellen, ob andere Änderungen an diesem Finanzinstrument wesentlich sind, und schlägt keine weiteren Änderungen an IFRS 9 vor.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Board wird über die Ergebnisse aus Einbindungsaktivitäten unterrichtet.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Umfrage zur Zukunft der Unternehmensberichterstattung

21.10.2019

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine Online-Umfrage gestartet, bei der die teilnehmenden Adressaten von Unternehmensberichterstattungsinformationen gefragt werden, welche Informationen sie benötigen. Die Umfrage ist Teil des Großprojekts der FRC, das die Zukunft der Unternehmensberichterstattung inspirieren soll.

Ziel des Projekts ist es, Empfehlungen zur Verbesserung der bestehenden Regulierung und Praxis zu geben und noch einmal ganz unvoreingenommen die Frage der Berichterstattung durch Unternehmen anzugehen. Ein Hauptziel des Projekts ist es, den FRC herauszufordern, weiter darüber nachzudenken, wie man in Zukunft mehr "Kürze, Verständlichkeit und Entscheidungsnützlichkeit in der Unternehmensberichterstattung" fördern kann.

Die Umfrage läuft bis zum 15. November. Zusammenfassende Ergebnisse werden zusammen mit dem Gesamtbericht zum Projekt im Jahr 2020 veröffentlicht.

Zugang zur Umfrage haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des FRC. Die Bearbeitung dauert nicht länger als 15 Minuten.

Handelsbilanzielle Folgen der IBOR-Reform für Finanzinstrumente

21.10.2019

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat IDW RH FAB 1.020 herausgegeben.

Die Verlautbarung befasst sich mit den möglichen Folgen der IBOR-Reform für die handelsrechtliche Rechnungslegung von Finanzinstrumenten (originäre variabel verzinsliche Finanzinstrumente, freistehende Derivate und Bewertungseinheiten nach § 254 HGB). Darüber hinaus sind Ausführungen zur bilanziellen Abbildungen von Ausgleichszahlungen aufgrund der Änderung des Referenzzinssatzes enthalten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

IFRS-Stiftung veröffentlicht Zusammenstellung der Agendaentscheidungen 2019 des IFRS Interpretations Committee

18.10.2019

Die IFRS-Stiftung hat "Compilation of Agenda Decisions - Volume 1" veröffentlicht; die Publikation enthält alle Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee von Januar bis September 2019.

Die IFRS-Stiftung beabsichtigt, diese neue Publikationsreihe von nun an halbjährlich im April und Oktober heurauszugeben. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Dort steht Ihnen auch die Zusammenstellung der Agendaentscheidungen zur Verfügung.

EFRAG-Bericht über die Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 bezüglich eines Verweises auf das Rahmenkonzept

17.10.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zum Entwurf ED/2019/3 'Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3)' der endgültigen Position von EFRAG jeweils gegenübergestellt werden.

Zugang zum Bericht haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Mitschnitt der Sitzung des HGB-Fachausschusses und Papiere für die Sitzung IFRS-Fachausschusses des DRSC

17.10.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat heute in Berlin getagt; Mitschnitte von der Sitzung sind jetzt verfügbar. Außerdem stehen die Papiere für Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC am 24. und 25. Oktober 2019 zur Verfügung.

Während seiner 45. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Verabschiedung DRÄS 10 – Änderungen an DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss sowie Änderungen an verschiedenen DRS infolge geänderter WpHG-Nummerierungen und "Vorratsbeschluss" zur Verabschiedung von DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II
  • E-DRS 36 Segmentberichterstattung
  • Überprüfung von DRS 18 Latente Steuern

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 78. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • "Vorratsbeschluss" zur Verabschiedung von DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II und weiteres Vorgehen zu Änderungen an DRS 17/DRS 20
  • IASB-Entwurf ED/2019/5 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)
  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2019/6 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)
  • EFRAG-Diskussionspapier über Pensionspläne mit Vermögensertragszusage
  • Referentenentwurf zu ESEF

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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