Oktober

SIX Exchange Regulation aktualisiert das Rundschreiben zur Rechnungslegung

17.10.2019

Das Rundschreiben Rechnungslegung enthält einen Überblick über die von SIX Exchange Regulation in Comment Letters, Einigungen und Sanktionen behandelten Beanstandungen und wurde um die Feststellungen aus den IFRS und Swiss GAAP FER Halbjahres- und Jahresabschlüssen 2018 aktualisiert.

Der Abschnitt zu IFRS wurde im Wesentlichen in den Bereichen Geldflussrechnung, Ertragsteuern, Unternehmenszusammenschlüsse sowie Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen aktualisiert.

Im Rundschreiben wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verlautbarung keine Interpretation der IFRS darstellt:

Es ist nicht Aufgabe von SIX Exchange Regulation Interpretationen zu Rechnungslegungsstandards zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Interpretationen von IFRS erfolgen ausschliesslich durch das IFRS Interpretations Committee. SIX Exchange Regulation überwacht lediglich die Einhaltung dieser Vorschriften durch die kotierten Gesellschaften.

Sie können sich das aktualisierte Rundschreiben Nr. 2 Rechnungslegung direkt von der Internetseite der SIX Exchange Regulation herunterladen. Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind in roter Schrift hervorgehoben.

EFRAG spricht Übernahmeempfehlung in Bezug auf die IBOR-Änderungen aus

17.10.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im September 2019 veröffentlichten Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 ausgesprochen, die die erste Reaktion des IASB auf mögliche Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung darstellen.

EFRAG ist in Bezug auf die Änderungen zu dem Schluss gelangt, dass die vom IASB vorgenommenen Standardänderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen, und empfiehlt daher ihre Übernahme für die Anwendung in Europa.

Zugang zur Übernahmeempfehlung haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status der IFRS-Übernahme entsprechend aktualisiert.

Reaktionen von IDW und WPK auf den ESEF-Referentenentwurf

16.10.2019

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) haben beide Stellungnahmen zum Referentenentwurf zur Umsetzung des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) veröffentlicht.

Das IDW übt grundlegende Kritik an dem gemeinsamen Entwurf des Bundesjustiz- und des Bundesfinanzministeriums für ein "Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte". Eine Umsetzung des Entwurfs in der vorgelegten Fassung würde in grundlegende handels- und gesellschaftsrechtliche Pflichten eingreifen und sowohl für die betroffenen Unternehmen und deren Organe selbst als auch für die jeweiligen Abschlussprüfer eine Vielzahl offener Fragen hervorrufen. Zugang zum entsprechenden Schreiben haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Die WPK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Referentenentwurf einen Paradigmenwechsel darstellt, da die Anforderungen für das Offenlegungsformat der nach dem WpHG zu veröffentlichenden Jahresfinanzberichte bereits für die Aufstellung handelsrechtlicher Abschlüsse und Lageberichte vorgeschrieben werden sollen. Sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch deren Abschlussprüfer wäre dies mit erheblichen Belastungen verbunden. Die Presseerklärung auf der Internetseite der WPK bietet einen Überblick über die wesentlichen Forderungen der WPK und Zugang zur eigentlichen Stellungnahme.

Neue Entwicklungen bei AFRAC

16.10.2019

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme gegenüber dem IASB und eine neue und eine geänderte AFRAC-Stellungnahme veröffentlicht.

Die einzelnen Entwicklungen sind (alle externe Verknüpfungen auf die Internetseite von AFRAC):

IASB&EFRAG@AFRAC 2019

15.10.2019

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 6. Dezember 2019 zu seinem jährlich stattfindenden Informationsforum ein. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar.

Der IASB wird durch Boarmitglied Ann Tarca, vertreten sein, die einen Überblick über das aktuelle Arbeitsprogramm des IASB geben und den gegenwärtigen Diskussionsstand der wesentlichen Projekte zusammenfassen wird. Im Anschluss präsentiert sie die Arbeitsgruppe zu primären Abschlussbestandteilen, die von Prof. Dr. Alfred Wagenhofer moderiert wird.

EFRAG wird durch zum einen durch Jean-Paul Gauzes, den Präsidenten des EFRAG-Boards, vertreten, der die aktuellen Themen bei EFRAG vorstellt. In der zweiten Arbeitsgruppe, die von Gerhard Prachner moderiert wird, stellen Saskia Slomp, CEO EFRAG, und Chiara Del Prete, EFRAG TEG Vorsitzende, den Beitrag von EFRAG zu nachhaltiger Finanzierung vor.

Veranstaltungsort ist das österreichische Bundesfinanzministerium in Wien; Anmeldungen sind bis 22. November 2019 möglich. Zur Einladung mit dem detaillierten Programm auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

IFAC-Erhebung zur Übernahme internationaler Standards

15.10.2019

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat die Ergebnisse einer Erhebung unter seinen Mitgliedern als 'International Standards: 2019 Global Status Report' veröffentlicht. Der Bericht enthält auch Aussagen über die Anwendung der IFRS.

Der Bericht enthält Daten von mehr als 170 IFAC-Mitgliedsorganisationen. Die Daten zeigen, dass mehr als 90% der untersuchten Länder die IFRS übernommen oder teilweise übernommen haben. Die meisten Länder wenden IFRS an, indem sie sich direkt auf die Standards beziehen oder darauf hinarbeiten, Unterschiede zu beseitigen, um nationale Standards besser an die internationalen anzupassen. Nur 9 % verwenden keine internationalen Standards als Referenz.

Der Bericht stellt fest, dass IFAC mehr als 120 Mitgliedsorganisationen hat, die in Ländern tätig sind, in denen Englisch nicht die Landessprache und auch keine offizielle Geschäftssprache ist. In diesen Ländern ist der Zugang zu Übersetzungen der Standards in die lokale Sprache eine der größten Herausforderungen für die erfolgreiche Übernahme und Umsetzung der internationalen Standards.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache kann von der Internetseite des IFAC heruntergeladen werden.

IFRS-Stiftung veröffentlicht vorgeschlagene Ergänzung zur IFRS-Taxonomie

14.10.2019

Auf der Internetseite des IASB steht eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2019 in Bezug auf die Änderungen als Ergebnis der IBOR-Reform zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung.

Die vorgeschlagene Ergänzung enthält Elemente zur Abbildung der neuen Angabevorschriften, die durch die vom Board am 26. September 2019 veröffentlichten Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 eingeführt wurden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der vorgeschlagenen Ergänzung auf der Internetseite des IASB. Stellungnahmen werden bis zum 13. Dezember 2019 erbeten.

IDW-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17

14.10.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 26. Juni 2019 den Entwurf 'Änderungen an IFRS 17' veröffentlicht, um Bedenken und Umsetzungsherausforderungen zu adressieren, die in Bezug auf IFRS 17 'Versicherungsverträge' identifiziert wurden, nachdem der Standard 2017 herausgegeben wurde. Die Stellungnahmefrist endete am 25. September 2019. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat jetzt seine Stellungnahme zum Entwurf freigegeben.

Das IDW begrüßt grundsätzlich die Initiative des IASB, punktuelle Änderungen an IFRS 17 mit der Zielsetzung vorzunehmen, die Kosten der Implementierung zu senken und die Entscheidungsrelevanz der Informationen für Investoren zu erhöhen. Bei einigen Änderungen sieht des IDW jedoch noch Klarstellungs- bzw. Nachbesserungsbedarf.

Bezüglich der vom IASB nicht übernommen Forderungen der Versicherungsbranche, auf die Bildung von sogenannten jährliche Kohorten bei der Aggregation von Versicherungsverträgen zu verzichten, regt das IDW an, die Zulässigkeit anderer Methoden klarzustellen und die Entwicklung eines prinzipienbasierten Ansatzes zu prüfen.

Das IDW sieht zudem Verbesserungsbedarf bei den derzeitigen Vorgaben des IFRS 17 zur unterjährigen Berichterstattung, da die gegenwärtige Regelung dazu führen würde, dass das Jahresergebnis von der Anzahl der unterjährigen Berichterstattung abhängig ist.

Das IDW hält außerdem fest, dass es ein möglichst zeitnahes Endorsement von IFRS 17 unterstützt, damit die deutschen Versicherungsunternehmen die Möglichkeit haben, IFRS 17 für Berichtsperioden anzuwenden, die am 1. Januar 2022 beginnen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

Der IASB wird nächste Woche mit der Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf beginnen. Allerdings wird man sich zuerst auf die Rückmeldungen aus Einbindungsveranstaltungen konzentrieren, da viele Stellungnahmen erst spät eingegangen sind. Die Rückmeldungen aus aus Stellungnahmen sollen daher erst im November erörtert werden.

Tagesordnung und Papiere für die Telefonkonferenz von EFRAG-TEG

14.10.2019

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 14. Oktober 2019 per Telefonkonferenz tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Finalisierung einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform zwecks Weiteereichung an den EFRAG-Board zur Verabschiedung.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Oktober 2019

11.10.2019

Der IASB wird am 22. und 23. Oktober 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es sollen 10 Themen erörtert werden.

Der Board wird die folgenden Themen erörtern:

  • IFRS-Umsetzungsfragen
    • IAS 16 — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
    • IAS 37 — Belastende Verträge
    • Veräußerung eines einzigen Vermögenswerts, der Immobilien beinhaltet
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Lageberichterstattung
  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Dynamisches Risikomanagement
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Tochtergesellschaften, die KMU sind
  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

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