Oktober

Hintergrundpapiere für die 36. Sitzung der ISAR

11.10.2019

Die 36. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) findet vom 30. Oktober bis 1. November 2019 in Genf statt. Die beiden wesentlichen Agendapunkte, die erörtert werden sollen, sind die praktische Umsetzung der Kernindikatoren für die Berichterstattung der Unternehmen und der Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsentwicklungsziele sowie eine Überprüfung der aktuellen Entwicklungen der internationalen Standards für Rechnungslegung und Berichterstattung im öffentlichen und privaten Sektor.

Zu beiden Themen hat der Stab Hintergrundpapiere erarbeitet, um die Erörterungen zu erleichtern. Sie stehen auf der Internetseite der UNCTAD in englischer Sprache zur Verfügung:

Allgemeine Informationen zur Sitzung einschließlich einer vorläufigen Tagesordnung finden Sie hier.

Vor der eigentlichen Sitzung gibt es am 29. Oktober 2019 einen Workshop "Practical implementation of climate-related financial disclosures and their relationship to the SDGs". Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Außerdem stehen auf der Internetseite der UNCTAD zwei weitere Publikationen zur Verfügung, die im Kontext der ISAR-Sitzung von Interesse sein können:

FRC veröffentlicht Ergebnisse der Überprüfung von Unternehmensangaben zu IFRS 9, IFRS 15 und IAS 36

10.10.2019

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat die Ergebnisse dreier standardbezogener Überprüfungen veröffentlicht, um Unternehmen bei der Verbesserung der Qualität ihrer Unternehmensberichterstattung in Bezug auf IFRS 9 'Finanzinstrumente', IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' und die Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten zu unterstützen.

Für die Berichte wurden die Angaben in einer Stichprobe von Berichten von Unternehmen analysiert. Beispiele für bessere ausgeübte Praxis sind in die Berichte aufgenommen.

Der FRC kam zu dem Schluss, dass die Angaben zu IFRS 15 insbesondere in Bezug auf folgende Punkte verbessert werden könnten:

  • Verbesserung der Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Sicherstellung, dass diese auf ihre besonderen Umstände zugeschnitten sind; und
  • Bereitstellung detaillierterer Informationen über die Ermessensentscheidungen, die sich signifikant auf die Höhe und den Zeitpunkt der Erlöse auswirken.

Im Zusammenhang mit IFRS 9 stellte der FRC fest, dass es noch Spielraum für Unternehmen gibt, die Angaben durch Folgendes zu verbessern:

  • Analyse der Kreditqualität von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Nichtbanken; und
  • Angaben zu den Indikatoren für einen deutlichen Anstieg des Kreditrisikos, insbesondere bei den kleineren Banken.

Was IAS 36 und die Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten betrifft, so ermutigt der FRC die Unternehmen, folgenden Aspekten mehr Aufmerksamkeit zu widmen:

  • Bereitstellung relevanter Informationen über wesentliche Ermessensentscheidungen und Grundannahmen bei der Schätzung des erzielbaren Betrags von Vermögenswerten und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten;
  • Erläuterung der Sensitivität gegenüber Änderungen von Grundannahmen, wenn nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderungen zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts oder zu weiteren wesentlichen Anpassungen bereits wertgeminderter Vermögenswerte führen könnten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FRC zur Verfügung:

DRSC-Quartalsbericht zum dritten Quartal 2019 mit Beitrag zur Rolle des IFRS Interpretations Committee

10.10.2019

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 3. Quartal 2019, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Karsten Ganssauge, dem neuen deutschen Vertreter im IFRS Interpretations Committee. Sein Kommentar trägt den Titel "Zur Rolle des IFRS Interpretation Committee –einige Beobachtungen und Ausblick".

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

AASB-Untersuchungen zu den Bedürfnissen von Adressaten in Bezug auf die Finanzberichterstattung von Mutter-/Tochterunternehmen

10.10.2019

Der australische Standardsetzer AASB hat den Forschungsbericht Nr. 13 'Finanzberichterstattung durch Mutter- und Tochterunternehmen und Konzerne' veröffentlicht.

Der Forschungsbericht untersucht, ob die aktuellen Vorschriften für die Finanzberichterstattung von Mutter-/Tochterstrukturen die Bedürfnisse der Adressaten kosteneffizient erfüllen.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die am stärksten von Mehrzweckabschlüssen im gewinnorientierten Sektor abhängigen Adressaten im Allgemeinen mit den zusammenfassenden Finanzinformationen über Mutterunternehmen zufrieden sind, die derzeit im Konzernabschluss verlangt werden. Sie erklären jedoch, dass sie mehr Informationen über Tochtergesellschaften im Konzernabschluss benötigen, als derzeit vorgeschrieben sind, insbesondere wenn ihnen vollständige Abschlüsse von Tochtergesellschaften nicht mehr zur Verfügung stehen sollten. Einige sagen auch, dass sie wissen müssen, ob andere Abschlüsse von Konzerngesellschaften (einschließlich des Konzerns selbst) existieren, und im gegebenen Fall seien Querverweise darauf aufgenommen werden.

Während der Bericht hauptsächlich als Beitrag zu dem AASB-Prozess für die Zusammenarbeit mit Regulierern, Adressaten, Erstellern und anderen Interessengruppen in Australien gedacht ist, sind die gewonnenen Erkenntnisse zu den nach Meinung der Adressaten erforderlichen zusätzlichen Angaben auch ein wichtiger Beitrag zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen des IASB.

Der englischsprachige Forschungsbericht steht Ihnen auf der Internetseite des AASB zur Verfügung.

EFRAG-Konferenz zu IFRS und Regulierung

10.10.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) kündigt an, dass sie am 28. November 2019 eine Konferenz zum Thema "IFRS & Regulierung: Auf der Suche nach einer gemeinsamen Grundlage" in Brüssel anbietet.

Die Konferenz wird eine Grundsatzrede von Michel Prada (ehemaliger Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung und der französischen Regulierungsbehörde Autorité des Marchés Financiers) sowie zwei hochrangige Podiumsdiskussionen zu prinzipienbasierten Standards und Regulierung bieten.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Papiere für die 45. Sitzung des HGB-Fachauschusses des DRSC

09.10.2019

Die Papiere für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses am 17. Oktober 2019 in Berlin sind jetzt verfügbar.

Während seiner 45. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Verabschiedung DRÄS 10 – Änderungen an DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss sowie Änderungen an verschiedenen DRS infolge geänderter WpHG-Nummerierungen und "Vorratsbeschluss" zur Verabschiedung von DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II
  • E-DRS 36 Segmentberichterstattung
  • Überprüfung von DRS 18 Latente Steuern

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

09.10.2019

Der einzige öffentliche Teil der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die vom 15. bis 17. Oktober 2019 in New York stattfindet, wird die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) am 15. Oktober sein.

Die Tagesordnung für die DPOC-Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Dienstag, 15. Oktober 2019 (10:45h–12:20h)

  • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 25. Juni 2019
  • Fachliche Aktivitäten: Wesentliche Sachverhalte und aktueller Stand
  • Beratungsgruppen und Beiräte — Jährlich Überprüfung und Engagement des DPOC
  • Berichtsprotokoll — Jährlicher allgemeiner Bericht
  • Lehrmaterialien — Überprüfung des Konsultationsprozesses
  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess
    • Überblick und Finalisierung der Änderungen
    • Zusammenfassung und Analyse der Rückmeldungen
    • Überblick über die Rückmeldungen in Bezug auf Agendaentscheidungen
    • Überblick über und Analyse der sonstigen erhaltenen Rückmeldungen
  • Korrespondenz
  • Zusammenfassung

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (September 2019)

07.10.2019

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd und der Stabmitarbeiterin Kasia Gilewska aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im September 2019 sowie weitere Entwicklungen zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem 18-minütigen Podcast kurz eingegangen:

  • Sitzung der Weltstandardsetzer
  • Sitzung des IFRS-Beirats
  • Finanzin­stru­mente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Agendakonsultation

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden. Unsere Sitzungsmitschriften von der Septembersitzung in deutscher Sprache finden sie hier.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und dem Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

04.10.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/6 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)' veröffentlicht.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen Ersteller bei der Entscheidung unterstützen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sie im Abschluss angeben.

EFRAG unterstützt den Vorschlag, den unbestimmten Bezug auf "bedeutend" durch den definierten Begriff "wesentlich" zu ersetzen. EFRAG ist der Ansicht, dass dies zusammen mit anderen Projekten der Angabeninitiative dazu beitragen kann, Rechnungslegungsgrundsätze zu identifizieren und anzugeben, die den Adressaten wesentliche Informationen liefern, und helfen kann, den Zusammenhang mit der Anwendung der Wesentlichkeit auf andere Informationen aufzuzeigen. EFRAG hält jedoch fest, dass die vorgeschlagenen Leitlinien möglicherweise nicht mit den bestehenden Angabevorschriften in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler bei der Wahl und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einklang stehen.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 22. November 2019 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im September 2019

04.10.2019

Der IASB ist vom 24. bis 26. September 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammengekommen. Es wurden 15 Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Belastende Verträge: Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entschied Board, die Änderungen an IAS 37 zu finalisieren, um klarzustellen, dass es die Kosten sind, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, die bei der Beurteilung der Kosten für die Erfüllung eines Vertrages einbezogen werden, um festzustellen, ob der Vertrag belastend ist.

Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig (Änderungen an IAS 1): Der Board wies den Stab an, endgültige Änderungen an IAS 1 vorzubereiten und mit einem Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2022 zu versehen.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Board erörterte, ob das bevorstehende Diskussionspapier vorschlagen soll, dass ein erwerbendes Unternehmen verpflichtet wird, einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle zu bilanzieren, indem entweder ein auf der Erwerbsmethode basierender Zeitwertansatz oder ein Vorgängeransatz angewendet wird. Für Transaktionen, die nicht beherrschende Aktionäre des Erwerbers betreffen, wäre mit zwei Ausnahmen der Zeitwertansatz erforderlich, für alle anderen Transaktionen der Vorgängeransatz.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der Board erörterte die Grenze der regulatorischen Vereinbarung, die Notwendigkeit zusätzlicher Änderungen an anderen IFRS und die vorgeschlagenen Übergangsvorschriften.

Lageberichterstattung: Der Board entschied, dass das überarbeitete Leitliniendokument getreue Abbildung anhand von Eigenschaften, die im Rahmenkonzept genannt werden, erläutert.

Angabeninitiative: Der Board verwendet IFRS 13 als einen der Standards, um den Entwurf von Leitlinien zur Entwicklung und Formulierung von Angabezielen und -vorschriften zu testen, und hat erörtert, wie die Angabevorschriften verbessert werden können.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board entschied, IAS 1 durch einen neuen IFRS zu ersetzen und nicht den alten Standard zu ändern.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Diskussionsschwerpunkt lag auf dem Anwendungsbereich des IFRS für KMU, IAS 19, IAS 23, IFRS 11, der Bilanzierung von Kryptowährungen und der Bilanzierung von Finanzgarantien unter dem IFRS für KMU.

Rohstoffindustrien: Der Stab gab einen Überblick darüber, wie sich Änderungen an IFRS und anderen Dokumenten sowie andere Entwicklungen seit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers auf die Themen und Schlussfolgerungen des Diskussionspapiers auswirken können. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Nach Prüfung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier entschied der Board, Änderungen an IAS 32 zu entwickeln, um Praxisprobleme zu adressieren und die grundlegenden Prinzipien in IAS 32 zu präzisieren.

Der Board wurde über den aktuellen Stand der Agendakonsultation 2020 (den vorgeschlagenen Ansatz zur Entwicklung der Bitte um Informationsübermittlung), die geplante Überprüfung von IFRS 10, 11 und 12 nach der Einführung, die zweite Phase des Projekts zur IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung, Tochtergesellschaften, die KMU sind, und das Forschungsprogramm informiert.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

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