Oktober

Tagesordnung für die kommende Sitzung des EFRAG-Boards

04.10.2019

Der EFRAG-Board wird am 8. Oktober 2019 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Während der Sitzung soll es um den Übernahmezeitplan für IFRS 17 einschließlich der zugehörigen vorgeschlagenen Änderungen und um die Rückmeldungen zur EFRAG-Befragung zur Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten gehen.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren. Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier.

Sechstes Forschungsforum des IASB - Forschungspapiere verfügbar

03.10.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird am 28. und 29. Oktober 2019 sein sechstes Forschungsforum in Short Hills, New Jersey abhalten. Die Forschungspapiere, die präsentiert und erörtert werden sollen, sind jetzt auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Während des zweitägigen Forums werden vier Forschungspapiere vorgestellt, die dann entweder von einem Akademiker und einem Vertreter des IASB/FASB/AcSB kommentiert oder in einer Podiumsdiskussion erörtert werden. In beiden Varianten ist anschließend eine Diskussion mit dem Publikum vorgesehen. Die Papiere sind die folgenden (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des IASB):

Des Weiteren stehen eine Podiumsdiskussion zur Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten und zwei Fallstudien auf dem Programm.

Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im September

03.10.2019

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 18. und 19. September 2019 in London stattfand.

Die Teilnehmer erörterten folgende Themen:

  • Auswirkung von Technologie auf den Anlageprozess — Die Mitglieder des Beirats gaben Rat zu den Auswirkungen von Technologie auf den Bedarf in Bezug auf die IFRS und die IFRS-Taxonomie in der Zukunft und in Bezug darauf, ob die Marktkräfte die Vorteile einer IFRS-Taxonomie verdrängen.
  • Einheitliche Übernahme und Anwendung der IFRS — Die Mitglieder des Beirats überlegten, inwieweit die IFRS-Stiftung ihren Ansatz zur Überwachung einer einheitlichen Übernahme und Anwendung aktualisieren sollte.
  • Wirksames Risikomanagement — Die Mitglieder des Beirats stimmten grundsätzlich mit den von der Stiftung identifizierten Risiken überein. Es wurde jedoch vorgeschlagen, dass erwogen werden sollte, Risiken im Zusammenhang mit der Finanzierung mit einzubeziehen.
  • Aktuelles von den Treuhändern und der IFRS-Stiftung und Aktuelles vom Board — Die Mitglieder des Beirats wurden über die jüngsten Aktivitäten der Treuhänder sowie über die jüngsten Aktivitäten des Boards und der IFRS-Stiftung informiert.
  • Digitale Erfahrung für Kunden und Adressatengruppen — Die Mitglieder des Beirats überlegten, wie sich die digitale Erfahrung der Stiftung entwickeln sollte, welche Entwicklungen in den nächsten drei Jahren Priorität haben sollten und von wem die Stiftung lernen kann.
  • Agendakonsultation 2020 — Vorgeschlagener Ansatz — Die Mehrheit der Mitglieder des Beirats unterstützte den Vorschlag, eine Auswahlliste potenzieller Projekte und einige Formen von Vorüberlegungen des Boards zu den Themen aufzunehmen, aber nicht die vollständigen vorläufigen Ansichten des Boards, welche potenziellen Projekte aus der Auswahlliste er in sein Arbeitsprogramm aufnehmen will.

Der vollständige Bericht von der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Es gibt auch Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen.

Papier zu klimabezogenen Risiken und Abschlüssen

03.10.2019

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat die Verfügbarkeit eines Papiers 'Klimabezogene Risiken und Jahresabschlüsse: Auswirkungen für Regulierer, Ersteller, Prüfer und Adressaten' bekanntgegeben.

Der AASB hat kürzlich das Bulletin Angaben zu klimabezogenen und anderen aufkommenden Risiken: Beurteilung der Wesentlichkeit für Abschlüsse mit Hilfe des AASB-Leitliniendokuments 2 veröffentlicht, wobei das AASB-Leitliniendokument 2 im Wesentlichen dem IASB-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit entspricht. Das jetzt veröffentlichte Papier bietet einen Überblick über das Leitliniendokument und die Motivation für die Veröffentlichung des Bulletins, wichtige Erkenntnisse und Empfehlungen sowie die Hinweise des AASB in Bezug auf die Art von Hinweisen, die für Standardsetzer nützlich sein könnten.

Climate-related Risk and Financial Statements: Implications for Regulators, Preparers, Auditors and Users wurde in der Australian Accounting Review veröffentlicht und ist kostenfrei in der Wiley Online Library abrufbar.

Zweiter Podcast in neuer IASB-Reihe

03.10.2019

Im Juli 2019 hat der IASB eine neue Reihe von vierteljährlichen Podcasts ins Leben gerufen, die sich auf die Arbeit des IASB und des IFRS Interpretations Committee konzentriert.

Der zweite Podcast (Dauer ca. 23 Minuten) konzentriert sich auf die Aktivitäten des IFRS Interpretations Committee und die Entwicklungen zwischen Juni und September 2019. Zu den behandelten Themen gehören zwei finalisierte Agendaentscheidungen im Zusammenhang mit Hedge Accounting und der Angabe von finanziellen Verbindlichkeiten sowie fünf vorläufigen Agendaentscheidungen zu IFRS 15, IFRS 16, IAS 21, IAS 29 und Hyperinflation.

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

02.10.2019

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 24. und 25. Oktober 2019 in Berlin tagen. Für die Sitzung ist jetzt eine Tagesordnung verfügbar.

Während seiner 78. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • "Vorratsbeschluss" zur Verabschiedung von DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II und weiteres Vorgehen zu Änderungen an DRS 17/DRS 20
  • IASB-Entwurf ED/2019/5 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)
  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2019/6 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)
  • EFRAG-Diskussionspapier über Pensionspläne mit Vermögensertragszusage
  • Referentenentwurf zu ESEF

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter zu Teilnahme vor Ort sind hier verfügbar.

Übernahme der IFRS nach dem EU-Austritt von Großbritannien

01.10.2019

Bei der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS), die derzeit in London stattfindet, erhielten die Teilnehmer einen Vortrag von Vertretern des britischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie über britische Prüfungsreformen und die britische Übernahme der IFRS nach dem EU-Austritt.

Die wichtigsten Aussagen zu den IFRS-bezogenen Aspekten der Präsentation waren die folgenden:

  • Es liegt im eigenen Interesse Großbritanniens, weiterhin IFRS anzuwenden.
  • Nach dem Brexit werden die IFRS in Großbritannien als "UK-adopted international accounting standards" bezeichnet.
  • Es gibt bereits eine Gesetzgebung, die Folgendes vorsieht:
    • Übernahme und Einfrieren bestehender, von der EU übernommener IFRS zum Zeitpunkt des EU-Ausstiegs;
    • Übertragung der Befugnisse der Europäischen Kommission in Bezug auf die Übernahme der IFRS auf den Minister; und
    • Einrichtung eines Mechanismus für die Weiterübertragung dieser Befugnisse an einen Übernahmeboard (der derzeit für das neue Jahr erwartet wird).
  • Der neue Übernahmeboard wird
    • unter dem britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) angesiedelt, aber ausreichend unabhängig sein;
    • aus einem hauptberuflichen Vorsitzenden, teilzeitlich tätigen Boardmitgliedern und 12-15 Mitarbeitern bestehen; und
    • wird auch für den Einfluss der zu übernehmenden Verlautbarungen verantwortlich sein (z.B. Einreichung von Stellungnahmen an den IASB).
  • Der FRC, der derzeitige Standardsetzer,
    • wird irgendwann durch ein neues Gremium, die Audit, Reporting and Governance Authority (ARGA), ersetzt;
    • hat erst kürzlich eine neue Führung erhalten;
    • wird weiterhin für UK-GAAP verantwortlich sein; und
    • wird weiterhin für den strategischen Bericht und damit für die Anwendungshinweise zu den Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung verantwortlich sein.

Zu den bereits geltenden Rechtsvorschriften gehört das Statutory Instrument (SI) 2019/685, das am Tag des EU-Austritts in Kraft tritt und die Übernahmebefugnisse der Europäischen Kommission auf den Minister für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie überträgt. In der Verordnung 7 sind die Übernahmekriterien festgelegt, die nahezu identisch mit den Kriterien der IAS-Verordnung sind. Die SI kann hier heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass nur Artikel 2 der IAS-Verordnung unverändert in britisches Recht übernommen wurde - die Definition der IFRSs. Alle anderen Aspekte wurden geringfügig angepasst, z.B. der Hinweis auf das europäische Gemeinwohl.

Der SI ist ein Erklärungsprotokoll beigefügt, das hier verfügbar ist.

Alle Gesetze beziehen sich auf das "Datum des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU". Es wird kein fester Termin genannt.

Nach Rückfragen aus dem Publikum wurden zwei Aspekte geklärt:

  • Das britische Austrittsgesetz beschränkte die britischen Optionen für die Übernahme auf das geltende EU-Recht. Daher gibt es eine Option für "Carve-Outs", aber keine Option für "Carve-Ins".
  • Die Übernahme der kürzlich veröffentlichten IBOR-Änderungen ist auf dem Radar des BEIS. Die Übernahme der Änderungen wird aller Voraussicht nach vom Minister vorgenommen und zeitnah erfolgen.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

01.10.2019

Im Nachgang der Septembersitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 3. September 2019.

Standardsetzung

  • keine Änderungen

Standardpflege

  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2018-2020 — die zum Entwurf erhaltenen Rückmeldungen sollen im November 2019 erörtert werden (zuvor: viertes Quartal 2019); folgende Teilprojekte gehören zum Gesamtprojekt:
    • Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf Ausbuchung (Änderungen an IFRS 9)
    • Leasinganreize (Änderung des erläuternden Beispiels 13 zu IFRS 16)
    • Tochterunternehmen als Erstanwender (Änderungen an IFRS 1)
    • Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (Änderungen an IAS 41)
  • Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig (Änderungen IAS 1) — endgültige Änderungen werden nun im ersten Quartal 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2019)
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung (Phase 1) — endgültige Änderungen wurden am 26. September 2019 herausgegeben; das Projekt wurde folglich aus dem Arbeitsprogramm genommen
  • Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrags (Änderungen IAS 37) — der IASB hat über die weitere Projektausrichtung entschieden und entschieden, endgültige Änderungen zu entwickeln (kein Zeitpunkt für die Veröffentlichung angegeben)

Forschungsprojekte

  • Frage-und-Antwort-Dokument der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU — das Projekt ist wieder aus dem Arbeitsprogramm verschwunden
  • Rohstoffindustrien — die Überprüfung der Forschungsergebnisse wird jetzt im ersten Halbjahr 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2019)
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — ein Diskussionspapier wird jetzt im ersten Quartal 2020 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2019)

Sonstige Projekte

  • Agendakonsultation 2020 — neu ins Arbeitsprogramm aufgenommen; eine Bitte um Informationsübermittlung wird im ersten Halbjahr 2020 erwartet
  • Aktualisierung der IFRS Taxonomie — Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) — neu ins Arbeitsprogramm aufgenommen; eine vorgeschlagene Aktualisierung wird im Oktober 2019 erwartet

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 3. September 2019 und 1. Oktober 2019 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

      Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im September

      01.10.2019

      Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im September 2019.

      Wie bereits berichtet, waren im September folgende Höhepunkt zu verzeichnen:

      Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen der Sitzung und der Telefonkonferenz des EFRAG-Boards (24. und 12. September), den Sitzungen und der Telefonkonferenz von TEG (16.-17. September, 25.-26. September und 6, September) und der Sitzung von CFSS (25. September).

      Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

      Vorsitzender der Treuhänder glaubt, dass der IASB auf Nachhaltigkeit vorbereitet sein muss

      01.10.2019

      Der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Erkki Liikanen, sprach auf der WSS-Sitzung über seine Eindrücke nach einem Jahr als Vorsitzender und über drei Themen, auf die die IFRS-Stiftung seiner Meinung nach achten muss: ihre Erfolge, die einheitliche Anwendung und Nachhaltigkeit.

      Liikanen beschrieb zu Beginn seiner Rede die drei Aufgaben der IFRS-Stiftung (Governance, Verantwortung für die Strategie, Beaufsichtigung) und stellte fest, dass die Stiftung dazu da ist, "die Unabhängigkeit des IASB zu verteidigen". Er nannte die Geschichte des IASB eine kurze, aber erfolgreiche, da die IFRS zur globalen Sprache der Rechnungslegung geworden seien.

      Damit wendete sich Liikanen den drei Themen zu, die er als zukünftige Aufgabe der IFRS-Stiftung sieht. Erstens, sagte er, muss die Stiftung ihre Erfolge in Zeiten geopolitischer Spannungen, zunehmendem Protektionismus und Globalisierung schützen. Er warnte davor, dass "die IFRS-Stiftung nicht immun gegen Druck ist". Er stellte auch fest, dass die Stiftung sich nicht zurücklehnen und von ihren Erfolgen leben kann, sondern sich dafür einsetzen muss, dass die IFRS in unsicheren Zeiten weiterhin der globale Standard sind, um das uneingeschränkte Vertrauen der Anleger zu erhalten. In diesem Zusammenhang bezeichnete er die IFRS-Stiftung als " Hüter des IFRS-Produkts".

      Liikanen wendete sich dann der Frage der einheitlichen Anwendung zu. Er wies insbesondere darauf hin, dass der IASB und die nationalen Standardsetzer in diesem Bereich zusammenarbeiten müssen. Während der IASB, wie er sagte, allein arbeiten kann, braucht er alle anderen für seine Unterstützung. Und, wie er zuvor sagte, beeindruckten ihn die nationalen Standardsetzer wirklich durch das hohe Maß an Engagement und Fachwissen. Liikanen schloss daraus, dass die Stiftung für eine einheitliche Anwendung und den Erfolg der IFRS immer ein offenes Ohr haben und fragen müsse: "Was können wir noch tun?"

      Liikanen schloss seine Rede mit dem Thema Nachhaltigkeit, einem Thema, das von Anlegern zunehmend nachgefragt wird. Sie wollen reine Finanzzahlen "und mehr", was sich in die üblichen Zahlen plus Umweltauswirkungen und langfristige Auswirkungen übersetzen lasse. Welche Rolle würde aber die IFRS-Stiftung dabei spielen? Er stellte fest, dass es sehr schwierig ist, den verschiedenen Systemen zu folgen. Er sagte, er sei auf "viele großartige Produkte mit großartigen Akronymen" gestoßen. Dies bedeute jedoch, dass Informationen nicht immer vergleichbar sind, während Anleger nach Vergleichbarkeit und Werkzeugen, mit denen sie arbeiten können, suchen. Und, so merkte er an, könnten in Zukunft die Anleger auch zur IFRS-Stiftung kommen und dort um die entsprechenden Werkzeuge bitten. Der IASB agiere derzeit nicht im Vordergrund der Nachhaltigkeitsberichterstattung, aber es gelte: "Wir müssen bereit sein, wenn wir gefragt werden."

      Correction list for hyphenation

      These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.