September

EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu den IBOR-Änderungen

30.09.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die in der letzten Woche veröffentlichten Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 herausgegeben, die erste Reaktion des IASB auf mögliche Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung darstellen.

EFRAG ist im Entwurf der Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen zu dem Schluss gelangt, dass die vom IASB vorgenommenen Standardänderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen. EFRAG betont, dass der gesamte Übernahmeprozess dringend ist, um die Erleichterungen für die vorzeitige Anwendung für die Finanzberichterstattung 2019 zur Verfügung zu stellen, und bittet deshalb um Stellungnahmen bis zum 10. Oktober 2019.

Zugang zum Entwurf der Übernahmeempfehlung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier. EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status der IFRS-Übernahme entsprechend aktualisiert.

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

30.09.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 11. September 2019 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 44. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • E-DRÄS 10 – Änderungen an DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss sowie Änderungen an verschiedenen DRS infolge geänderter WpHG-Nummerierungen
  • E-DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II
  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IASB-Vorsitzender eröffnet WSS-Sitzung

30.09.2019

Bei der gegenwärtig in London stattfindenden Sitze der Gruppe der Weltstandardsetzer (WSS) hat der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst die Eröffnungsansprache gehalten.

Im Mittelpunkt der Rede von Hoogervorst stand das Arbeitsprogramm des IASB für 2020, das drei Entwürfe, zwei Diskussionspapiere und drei Bitten um Übermittlung von Sichtweisen beinhalten wird.

Auf drei Projekte ging Hoogervorst näher ein:

  • Primäre Abschlussbestandteile. Der IASB plant, Ende 2019 einen Entwurf zu veröffentlichen. Der IASB erwägt die Einführung neuer Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung, die Verbesserung der Disziplin bei von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen und Verbesserung der Disaggregierung.
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten. Der IASB plant, im Februar 2020 ein Diskussionspapier zu veröffentlichen. Während das IASB der Ansicht ist, dass das Wertminderungsmodell nicht sehr gut ist, ist er sich nicht sicher, ob eine der Alternativen besser ist. Durch die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers hofft der IASB auf neue Erkenntnisse und Erkenntnisse.
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle. Der IASB wird in der ersten Jahreshälfte 2020 einen Entwurf veröffentlichen. Der IASB hat ein Bilanzierungsmodell entwickelt, das die Informationen für Investoren darüber verbessert, welche Rechte und Pflichten ein Unternehmen hat und sucht nach Rückmeldungen, ob er das Modell richtig entwickelt hat.
Der IASB wird auch zu einem überarbeiteten Leitliniendokument zur Lageberichterstattung, zu Vorschlägen für Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle, zu der Frage, ob der IFRS für KMU aktualisiert werden sollte, um Änderungen an den vollen IFRS widerzuspiegeln, und zur zukünftigen Agenda des IASB konsultieren.

Das englischsprachige Manuskript der Rede von Hoogervorst finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

27.09.2019

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am 10. Oktober 2019 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Donnerstag, 10. Oktober 2019 (09:00h-15:00h)

  • Allgemeiner Überblick über die laufenden Arbeiten des IASB
    • Nachfassen zu einzelnen Sachverhalten von der letzten CMAC-Sitzung
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Informationen zu den wesentlichen Aspekten des vorgeschlagenen Rechnungslegungsmodells für regulatorische Vermögenswerte und Schulden
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10 , IFRS 11 und IFRS 12
    • Informationen über geplante Schritte
    • Rückmeldung der Teilnehmer zu Sachverhalten, denen Anleger sich gegenüber sehen, wenn sie Abschlüsse analysieren
  • Agendakonsultation
    • Kurzer Überblick über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für die Agendakonsultation 2020
    • Bitte um Hilfe bei der Entwicklung der Bitte um Informationsübermittlung

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept

27.09.2019

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/3 'Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3)' Stellung genommen.

Das DRSC unterstützt die vom IASB im Nachgang an die Überarbeitung des Rahmenkonzepts vorgeschlagenen Änderungen und den vom IASB gewählten pragmatischen Ansatz als geeignete Übergangslösung. Auf lange Sicht seien die Schulddefinition in IAS 37 (einschließlich IFRIC 21) und das überarbeitete Rahmenkonzept aber in Einklang zu bringen.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

IASB schließt erste Phase seines Projekts zur IBOR-Reform ab

26.09.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7)' als erste Reaktion auf mögliche Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung herausgegeben. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen; eine frühere Anwendung ist gestattet.

 

Hintergrund

IBOR sind Zinssätze wie LIBOR, EURIBOR und TIBOR, die die Kosten für die Beschaffung unbesicherter Finanzierungen, in einer bestimmten Kombination aus Währung und Laufzeit und in einem bestimmten Interbankenmarkt für langfristige Kredite darstellen. Die jüngsten Marktentwicklungen haben die langfristige Tragfähigkeit dieser Referenzzinssätze in Frage gestellt.

Die heute veröffentlichten Änderungen befassen sich mit Fragen der Finanzberichterstattung im Zeitraum vor der Ersetzung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz und adressieren die Auswirkungen auf bestimmte Hedge Accounting-Vorschriften in IFRS 9 Finanzinstrumente und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, die eine zukunftsgerichtete Analyse erfordern. (IAS 39 wird ebenso wie IFRS 9 geändert, da Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 ein Wahlrecht in Bezug auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben, nach dem sie weiterhin die Vorschriften von IAS 39 bezüglich Hedge Accounting anwenden können.) Es gibt auch Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben im Hinblick auf zusätzliche Angaben zur Unsicherheit im Zusammenhang mit der IBOR-Reform.

 

Änderungen

Die in Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) enthaltenen Änderungen sehen Folgendes vor:

  • Änderung bestimmter Hedge Accounting-Vorschriften, sodass Unternehmen diese Hedge Accounting-Vorschriften unter der Annahme anwenden, dass der Referenzzinssatz, auf dem die abgesicherten Cashflows und die Cashflows aus dem Sicherungsinstrument basieren, durch die Reform des Referenzzinssatzes nicht verändert wird;
  • verpflichtende Anwendung der Änderungen auf alle Sicherungsbeziehungen, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind;
  • die Änderungen zielen nicht darauf ab, Erleichterung in Bezug auf andere Folgen der Reform des Referenzzinssatzes zu gewähren; wenn eine Sicherungsbeziehung aus anderen als den in den Änderungen genannten Gründen die Vorschriften in Bezug auf das Hedge Accounting nicht mehr erfüllt, ist die Aufgabe des Hedge Accounting erforderlich; und
  • Vorschrift spezifischer Angaben darüber, inwieweit die Sicherungsbeziehungen der Unternehmen von den Änderungen betroffen sind.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderungen treten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, in Kraft und sind rückwirkend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Im September 2019 hat der IASB die Erörterungen im Projekt IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 2 aufgenommen. Phase 2 befasst sich mit Fragen des eigentlichen Ersetzens, also Fragen, die die Finanzberichterstattung betreffen könnten, wenn ein bestehender Referenzzinssatz ersetzt wird.

Um eine zügige Übernahme der Änderungen für die Anwendung in Europa zu ermöglichen, hat EFRAG direkt anschließend an die Veröffentlichung der Änderungen den Entwurf einer Übernahmeempfehlung veröffentlicht.

Ergebnisse der 77. Sitzung des IFRS-Fachausschusses und Tagesordnung für die 45. Sitzung des HGB-Fachauschusses des DRSC

26.09.2019

Der Egebnisbericht von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 5. und 6. September 2019 in Berlin stattfand, wurde jetzt zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde die Tagesordnung für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses am 17. Oktober 2019 in Berlin bekanntgegeben.

Während seiner 77. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 45. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Verabschiedung DRÄS 10 – Änderungen an DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss sowie Änderungen an verschiedenen DRS infolge geänderter WpHG-Nummerierungen und "Vorratsbeschluss" zur Verabschiedung von DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II
  • E-DRS 36 Segmentberichterstattung
  • Überprüfung von DRS 18 Latente Steuern

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter sind hier verfügbar.

AFRAC 2019

26.09.2019

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 19. November 2019 zu seinem Forum "AFRAC 2019" ein. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar. Gastredner bei der diesjährigen Veranstaltung wird DRSC-Präsident Prof. Dr. Andreas Barckow sein.

Insgesamt sind bei der AFRAC 2019 folgende Vorträge vorgesehen:

  • Arbeitsweise, Tätigkeitsschwerpunkte & künftige Herausforderungen des DRSC
  • Überblick über die Facharbeiten des AFRAC
  • Bilanzierung von nicht-derivaten Finanz-instrumenten im UGB
  • Wesentlichkeit bei der Erstellung von UGB-Abschlüssen

Veranstaltungsort ist das österreichische Bundesjustizministerium in Wien; Anmeldungen sind bis 5. November 2019 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

Bericht des 'Rechnungslegungslabors' des britischen FRC zu Angaben zu Zahlungsmitteln

25.09.2019

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen neuen Bericht seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, der Angaben zu den Quellen und der Verwendung von Zahlungsmitteln gewidmet ist.

Der Bericht untersucht, wie Unternehmen Fragen der Anleger beantworten können, wie ein Unternehmen Zahlungsmittel generiert und wie es diese verwenden will. Er bietet praktische Anleitungen, wie Unternehmen mehr Informationen und Zusammenhänge rund um ihre Angaben zur Liquidität bereitstellen können, die über die in der Kapitalflussrechnung hinausgehen, einschließlich der Angaben zu Geschäftsmodellen, Kapitalallokationsrahmen, Reverse-Factoring-Vereinbarungen und vielem anderen. Er enthält außerdem verschiedene praktische Beispiele.

Sie können sich den neuen Bericht hier von der Internetseite des FRC herunterladen.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17

25.09.2019

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen im Juni 2019 veröffentlichten Entwurf ED/2019/4 'Änderungen an IFRS 17' eingereicht, mit denen dieser auf Bedenken und Umsetzungsherausforderungen reagiert, die in Bezug auf IFRS 17 'Versicherungsverträge' identifiziert wurden, nachdem der Standard 2017 herausgegeben wurde.

In unserer Stellungnahme begrüßen wir die Bereitschaft des IASB, auf Themen zu reagieren, die seit der Veröffentlichung von IFRS 17 durch die Diskussion in der Transition Resource Group und die Einbindungsaktivitäten, die der IASB bisher unternommen hat, identifiziert wurden.

Wir unterstützen die Vorschläge im Entwurf generell, weisen aber auf einige Bereiche hin, in denen diese Vorschläge verbessert werden können.

  • Der Vorschlag, Anlagerenditeleistungen in Versicherungsverträgen ohne direkte Partizipationsmerkmale über den Ansatz im Entwurf zu definieren, erscheint regelbasiert. Wir schlagen einen prinzipienbasierten Ansatz vor, der bestehende Konzepte in IFRS 17 verwendet.
  • Wir sind der Ansicht, dass der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Änderung der gehaltenen Rückversicherungsverträge auf alle Arten von gehaltenen Rückversicherungsverträgen ausgedehnt werden sollte.
  • Wir begrüßen außerdem die Bemühungen des Boards, die Bedenken der Adressatengruppen hinsichtlich der Anwendbarkeit der Option zur Risikominderung zu berücksichtigen. Wir lehnen zwar die vorgeschlagenen Änderungen zur Ausweitung der Anwendung der Option zur Risikominderung auf gehaltene Rückversicherungsverträge nicht ab, sind aber der Meinung, dass eine bessere Lösung durch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Ansatzes der variablen Vergütung auf gehaltene Rückversicherungsverträge erreicht werden könnte.
  • Wir weisen darauf hin, dass die Adressatengruppen sich weiterhin dessen bewusst sind, wie komplex die Anwendung der bestehenden Vorschriften in Bezug auf Verträge ist, die die als "Gegenseitigkeit" bezeichneten Merkmale aufweisen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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