DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17

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17.09.2019

Das DRSC hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2019/4 'Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17' genommen.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen will der IASB Bedenken und Umsetzungsherausforderungen zu adressieren, die in Bezug auf IFRS 17 Versicherungsverträge identifiziert wurden, nachdem der Standard 2017 herausgegeben wurde.

Das DRSC begrüßt die außerordentlichen Bemühungen des IASB und unterstützt die Änderungsvorschläge sehr. Es stimmt der Prämisse des IASB zu, dass etwaige Änderungen an IFRS 17 die laufende Umsetzung des Standards nicht nenneswert behindern dürfen. Obgleich jegliche Verzögerungen für Anwender mit erheblichen Zusatzkosten verbunden wären, hält das DRSC die Verschiebung der Erstanwendung um ein Jahr für sachgerecht. Eine Verschiebung darüber hinaus wäre nach Meinung des DRSC aus Sicht deutscher Adressatengruppen allerdings bedenklich.

In Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen hält das DRSC folgende für nachbesserungswürdig:

  • die Vorschläge in Bezug auf Rückversicherungsverträge, die zwar in die richtige Richtung gingen, jedoch den Kreis der von der Änderung profitierenden Vertragsarten zu sehr und unnötig einengten;
  • die Anwendungsvoraussetzungen für die Nutzung der modifiziert retrospektiven Übergangsmethode, bei dem der Wortlaut nachgeschärft werden könnte; sowie
  • geringfügige Sachverhalte, bei denen das DRSC teils Klarstellungs- oder Verbesserungsbedarf erkennt.

Mit Blick auf die Themen, für welche der IASB keine Änderungen vorschlägt, stimmt das DRSC den IASB-Entscheidungen und den Beweggründen grundlegend zu. Allerdings sei in Bezug auf die Themen „Jahreskohorten“, Unternehmenszusammenschlüsse, Zwischenberichte sowie Vergleichszahlen zum Übergangszeitpunkt die IASB-Begründung zwar nachvollziehbar, sie berücksichtige das Kosten-Nutzen-Verhältnis aber nicht angemessen. Daher regt das DRSC eine erneute Erörterung dieser Themen an.

Die englischsprachige Stellungnahme (insgesamt 15 Seiten bestehend aus allgemeinem Anschreibung mit Zusammenfassung der Aussagen und zwei detaillierten Anhängen) finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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