EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12

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13.09.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/5 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht.

Der Entwurf befasst sich mit der Unsicherheit in der Praxis, wie ein Unternehmen die Befreiung von der Ersterfassung in den Textziffern 15 und 24 von IAS 12 Ertragsteuern auf Transaktionen anwendet, die beim erstmaligen Ansatz sowohl einen Vermögenswert als auch eine Verbindlichkeit begründen und zu temporären Differenzen in gleicher Höhe führen können.

EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen weitgehend, stellt jedoch in Frage, ob der Ansatz des IASB ("Bruttomethode"), der die Buchungseinheit in IAS 12 als Vermögenswert und Verbindlichkeit und nicht als einzelne Transaktion betrachtet, angesichts der Komplexität der beste Ansatz ist. EFRAG hat auch Bedenken hinsichtlich der Ansatzobergrenze in Textziffer 22A(b) für eine latente Steuerschuld und der Folgen dieses Vorschlags in den Folgeperioden.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 25. Oktober 2019 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

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