IASB veröffentlicht Artikel zum aktuellen Stand des Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen

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10.09.2019

Der IASB hat einen Artikel von Boardmitglied Tom Scott über den Stand des IASB-Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten veröffentlicht, das sich aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' ergeben hat.

Im Rahmen seines Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten untersucht der Board, wie Unternehmen den Abschlussadressaten bessere Informationen über Fusionen und Übernahmen (Unternehmenszusammenschlüsse) zu angemessenen Kosten zur Verfügung stellen können. Diese Untersuchung beinhaltet die herausfordernde Frage, wie Unternehmen den Geschäfts- oder Firmenwert nach dem Unternehmenszusammenschluss zu bilanzieren haben.

In dem sechsseitigen Artikel werden die folgenden vorläufigen Sichtweisen des Boards erörtert:

  • Wir sollten die Angabeziele und -vorschriften verbessern, um die den Adressaten zur Verfügung gestellten Informationen über ein erworbenes Unternehmen und seine spätere Leistung zu verbessern, auch wenn diese Informationen auf einer kombinierten Basis erfolgen müssen, wenn das erworbene Unternehmen in ein bestehendes Unternehmen integriert wurde.
  • Es ist nicht möglich, die Werthaltigkeitsprüfung bei der Erfassung von Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten wesentlich wirksamer zu gestalten.
  • Die Wiedereinführung der Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert würde den Adressaten keine wesentlich besseren Informationen liefern.
  • Wir sollten die Kosten und die Komplexität der Werthaltigkeitsprüfung reduzieren, indem wir bei der verpflichtenden jährlichen quantitativen Werthaltigkeitsprüfung für Geschäfts- oder Firmenwerte Erleichterung gewähren.
  • Wir sollten auch die Kosten und die Komplexität der Werthaltigkeitsprüfung reduzieren, indem wir einige der Vorschriften in Bezug auf die Schätzung des Nutzungswertes vereinfachen.
  • Wir sollten nicht zulassen, dass weitere immaterielle Vermögenswerte in den Geschäfts- oder Firmenwert einbezogen werden.
  • Wir sollten die Transparenz erhöhen, indem wir von den Unternehmen verlangen, das gesamte Eigenkapital vor dem Geschäfts- oder Firmenwert in ihren Bilanzen auszuweisen.

Im Artikel wird darauf verwiesen, dass der IASB beabsichtigt, Ende 2019 ein Diskussionspapier zu diesem Punkten herauszugeben.

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