Referentenentwurf zu ESEF

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23.09.2019

Zur Umsetzung des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) gibt es einen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums der Finanzen. Der Entwurf ging am 20. September 2019 den beteiligenden Verbände und Fachkreise zwecks Konsultation zu; bislang ist er auf den Internetseiten der beteiligten Ministerien noch nicht öffentlich zugänglich.

Auf der Internetseite des DRSC ist eine Kurzzusammenfassung der Inhalte des Referentenentwurfs verfügbar. Erläutert werden dort die vorgeschlagene Änderungen im Handelsbilanzrecht für kapitalmarktorientierte Unternehmen — (i) elektronische Erstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse, der Lage- und Konzernlageberichte sowie ihre sog. (Konzern-)Bilanzeide und (Konzern-)Lageberichtseide im Format Extensible Hyper Text Markup Language (XHTML), (ii) Etikettierung der betroffenen IFRS-Konzernabschlüsse auf Basis der ESEF-Taxonomie mit Hilfe der Inline eXtensible Business Reporting Language (iXBRL) und (iii) elektronische Formvorgaben für die Unterzeichnung der betroffenen Abschlüsse und Bilanzeide — und die Auswirkungen im Gesellschafts- und Wertpapierhandelsrecht.

Mit den neuen Regelungen sollen die betroffenen Kapitalmarktunternehmen (Inlandsemittenten nach § 2 Abs. 14 WpHG, die Wertpapiere nach § 2 Abs. 1 WpHG begeben) verpflichtet werden, ihre Jahres- und Konzernabschlüsse, ihre Lage- und Konzernlageberichte sowie ihre sog. (Konzern-)Bilanzeide und (Konzern-)Lageberichtseide elektronisch in XHTML aufzustellen und offenzulegen. Neu ist auch die Verpflichtung, diese Unterlagen - mit Ausnahme von Lagebericht und Konzernlagebericht - qualifiziert elektronisch zu signieren. Die neuen Vorgaben sollen erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lage- und Konzernlageberichte sowie (Konzern-) Bilanzeide und (Konzern-)Lageberichtseide anzuwenden sein, die für das nach dem 31. Dezember 2019 beginnende Geschäftsjahr aufgestellt werden. Mutterunternehmen, die nach § 315e HGB einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen, haben zusätzlich die Auszeichnungssprache XBRL und eine festgelegte Basistaxonomie zu verwenden. Für bestimmte Anhangangaben ist eine zeitlich gestaffelte Auszeichnungspflicht vorgesehen.

Zur Zusammenfassung auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gesetzesvorhaben zeitkritisch sei.

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