2019

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und dem Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

12.12.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/6 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)' veröffentlicht.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen Ersteller bei der Entscheidung unterstützen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sie im Abschluss angeben.

EFRAG unterstützt den Vorschlag, den unbestimmten Bezug auf "bedeutend" durch den definierten Begriff "wesentlich" zu ersetzen. EFRAG ist der Ansicht, dass dies zusammen mit anderen Projekten der Angabeninitiative dazu beitragen kann, Rechnungslegungsgrundsätze zu identifizieren und anzugeben, die den Adressaten wesentliche Informationen liefern, und helfen kann, den Zusammenhang mit der Anwendung der Wesentlichkeit auf andere Informationen aufzuzeigen.

EFRAG schlägt allerdings vor, dass der IASB weiter klarstellt, dass ein Unternehmen bei der Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit auch die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden berücksichtigen muss, die für das Verständnis seines Jahresabschlusses als Ganzes relevant sind, im Einklang mit Schritt 4 des vom IASB entwickelten Wesentlichkeitsprozesses.

Schließlich weist EFRAG darauf hin, dass die vorgeschlagenen Leitlinien möglicherweise nicht mit den bestehenden Angabevorschriften in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler bei der Wahl und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einklang stehen.

Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch die Stellungnahme zugänglich.

Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2020 der WPK

12.12.2019

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat die Schwerpunkte für die Abschlussdurchsicht des Jahres 2020 bekanntgegeben.

Folgende Schwerpunkte werden gesetzt:

  1. Bestätigungsvermerk
  2. Gewinn- und Verlustrechnung
  3. Verbindlichkeitenspiegel
  4. Angaben zu Sicherungsgeschäften
  5. Altersversorgungsverpflichtungen
  6. Prognoseberichterstattung im Lagebericht oder im Konzernlagebericht
  7. Konzernkapitalflussrechnung

Details finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite der WPK.

Telefonkonferenz des DPOC am 16. Dezember

11.12.2019

Der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) der IFRS-Stiftung wird am 16. Dezember 2019 eine Telefonkonferenz abhalten. Eine Tagesordnung und die entsprechenden Papiere sind jetzt verfügbar.

Der DPOC wird die beiden folgenden Punkte erörtern (angesetzt sind insgesamt 1,5 Stunden):

  • Erhaltene Korrespondenz zu Fragen der Einhaltung des Konsultationsprozesses; und
  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess — Agendaentscheidungen.

Bei der Korrespondenz geht es um zwei Schreiben, die beim DPOC eingegangen sind, in denen die Einhaltung des Konsultationsprozesses bei einer Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee in Bezug auf Leasingdauer und Mietereinbauten angezweifelt wird.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Übernahme der Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit in europäisches Recht

11.12.2019

Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung 'Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8)' für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen schärfen die Definition von 'wesentlich' und vereinheitlichen die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der Europäischen Union ist derselbe wie der des IASB (1. Januar 2020).

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 10. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

Tod des ersten Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Paul Volcker

10.12.2019

Die Stab und die Treuhänder der IFRS Stiftung und die Mitglieder des IASB haben ihr Beileid anlässlich des Todes von Paul Volcker, des ersten Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung von 2000 bis 2006, zum Ausdruck gebracht.

Volcker leitete die Umstrukturierung der Stiftung, ernannte den ersten Board und erhielt breite internationale Unterstützung für seine Mission für globale Rechnungslegungsstandards.

Eine englischsprachige Erklärung zum Tod Volckers finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Stellvertretende IASB-Vorsitzende spricht bei der AICPA-Jahreskonferenz

10.12.2019

Auf der diesjährigen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB, die derzeit in Washington stattfindet, sprach die stellvertretende Vorsitzende des IASB, Sue Llyod, über das IASB-Projekt zu primären Abschlussbestandteilen, die Verknüpfung zwischen finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung im Projekt des IASB zu Lageberichterstattung und die einheitliche Anwendung der IFRS.

In Bezug auf die primären Abschlussbestandteile bemerkte Lloyd, dass die Arbeit des IASB die Tatsache widerspiegelt, dass sich die Art und Weise, wie diese Informationen konsumiert werden, weiterentwickelt hat, während die traditionellen Abschlussbestandteile weiterhin den Kern der Investitionsanalyse bilden. In diesem Umfeld ist eine angemessene Struktur und Vergleichbarkeit der von den Unternehmen bereitgestellten Finanzinformationen besonders wichtig. Sie erläuterte die Überlegungen des Boards zu neuen Zwischensummen, die eingeführt werden sollen, und zu alternativen Finanzkennzahlen, bei denen die Vorschläge des IASB die Zunahme der Verwendung dieser Kennzahlen auf dem Markt und ihre Relevanz für Investoren widerspiegeln werden. Der IASB plant, seine Vorschläge in einem Entwurf gegen Ende dieses Jahres zu veröffentlichen.

In Bezug auf die Lageberichterstattung wies Lloyd darauf hin, dass allgemeinere Informationen zur Unternehmensberichterstattung grob in zwei Arten eingeteilt werden können: (i) Informationen darüber, wie das Unternehmen die Welt beeinflusst, und (ii) Informationen darüber, wie die Welt das Unternehmen beeinflusst. Es ist der zweite Bereich, in dem der IASB entschieden hat, dass er eine größere Rolle spielen kann und sollte. Das entsprechende Projekt zielt daher darauf ab, das Leitliniendokument des IASB zur Lageberichterstattung so zu aktualisieren, dass die Investoren einen Überblick über Faktoren haben, die sich auf die zukünftigen Cashflows eines Unternehmens auswirken können, sich aber möglicherweise noch nicht im Jahresabschluss niederschlagen. Als nächsten Schritt in diesem Projekt beabsichtigt der IASB, 2020 einen Entwurf zu veröffentlichen, der Änderungsvorschläge für das Leitliniendokument enthält.

In Bezug auf eine einheitliche Anwendung des IFRS erläuterte Lloyd abschließend die Arbeit des IFRS Interpretations Committee des IASB, dem sie vorsitzt.

Der vollständige Wortlaut der Rede in englischer Sprache ist auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Die AICPA-Konferenz fand vom 9. bis 11. Dezember statt und bot Reden von - ebenso wie Podiumsdiskussionen und Frage- und Antwortsitzungen mit - Mitgliedern von SEC, PCAOB, FASB und IASB sowie Experten aus verschiedenen Branchen. Unsere US-Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit den Höhepunkten der Konferenz erstellt.

EFRAG erläutert, wie die Kommentare zu ihrem IFRS 17-Stellungnahmeentwurf bei der Finalisierung der Stellungnahme berücksichtigt wurden

09.12.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat im September 2019 ihre endgültige Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2019/4 'Änderungen an IFRS 17' veröffentlicht. EFRAG hat nun einen Bericht veröffentlicht, in dem die eingegangenen Anmerkungen zum Stellungnahmeentwurf zusammengefasst werden und erläutert wird, wie diese von EFRAG während ihrer fachlichen Erörterungen, die zur Finalisierung de Stellungnahme führten, berücksichtigt wurden.

Die Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG bietet eine allgemeine Analyse der eingegangenen Stellungnahmen (generell unterstützte Vorschläge, Vorschläge, die Anlass zu Bedenken gaben, Aufforderungen zur Überprüfung bestimmter Aspekte und Zeitpunkt des Inkrafttretens) und Zugang zum vollständigen Bericht (29 Seiten).

Ergebnisse der 75. Sitzung der Fachkommission Swiss GAAP FER

09.12.2019

Zu den Ergebnissen der 75. Sitzung der Kommission am 3. Dezember 2019 wurde eine Medienmitteilung zur Verfügung gestellt.

Themen waren unter anderem Swiss GAAP FER 30 „Konzernrechnung“, das Projekt zu Subventionen, Beihilfen und Zuschüssen sowie die neue Broschüre zu Swiss GAAP FER, die im Frühjahr 2020 herausgegeben werden soll. Die Medienmitteilung steht Ihnen auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zur Verfügung.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

08.12.2019

Der IASB wird am 11. und 12. Dezember 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es sollen neun Themen erörtert werden. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Board setzt seine Beratungen zum Entwurf ED/2019/4 Änderungen an IFRS 17 fort. Auf dieser Sitzung empfiehlt der Stab dem Board, Entscheidungen über die Änderungen zu treffen, die im November vom Stab als keiner weiteren bedeutenden erneuten Erörterung bedürfend identifiziert wurden. Der Stab gibt auch Empfehlungen zu Cashflows aus der Versicherungsakquise und zu abgeschlossenen Rückversicherungsverträgen ab.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der Stab empfiehlt, IFRS 9 und IAS 39 so zu ändern, dass Unternehmen eine Sicherungsbeziehung (d.h. keine Ausbuchung erforderlich) fortsetzen können, wenn Änderungen am Referenzzinssatz, auf dem die vertraglichen Cashflows eines Finanzinstruments basieren, eine direkte Folge der IBOR-Reform sind und auf wirtschaftlich gleichwertiger Basis vorgenommen werden.

Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8): Der Stab bittet um Erlaubnis, die endgültigen Änderungen an IAS 8 vorzubereiten. Sie gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen und werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 veröffentlicht.

IFRS-Umsetzung:

Belastende Verträge: Der Stab bittet um Erlaubnis, die endgültigen Änderungen an IAS 37 vorzubereiten. Sie gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen und werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 veröffentlicht.

Jährliche Verbesserungen: Der Stab bittet um Erlaubnis, die endgültigen Änderungen für die jährlichen Verbesserungen von IFRS 1 (Tochtergesellschaft als Erstanwender), IFRS 9 (Gebühren, die in den "10-prozentigen" Test für die Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten einbezogen sind), und IAS 41 (Besteuerung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert) zu erarbeiten. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Änderung des erläuternden Beispiels zu IFRS 16 tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Der Stab erwartet, das Änderungspaket erst im zweiten Quartal 2020 zu veröffentlichen.

IFRS 3-Verweis auf das Rahmenkonzept: Der Stab empfiehlt dem Board, den Vorschlag zu bestätigen, im Abschnitt "Ausnahme vom Ansatzprinzip" eine Ausnahme vom Ansatzprinzip für Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten im Sinne von IAS 37 oder IFRIC 21 aufzunehmen. Er empfiehlt dem Board ferner, klarzustellen, dass die Aktualisierung des Verweises auf das Rahmenkonzept die Anforderungen in IFRS 3 für den Ansatz von Vermögenswerten und Schulden, deren beizulegende Zeitwerte mit einer Bewertungsunsicherheit behaftet sind, nicht ändert.

Tochtergesellschaften, die KMU sind: Die Vorsitzende des Australian Accounting Standards Board wird eine Präsentation über dessen Vorschlag für einen vereinfachten Angabestandard halten, der demjenigen ähnelt, den der IASB voraussichtlich entwickeln wird. (Es handelt sich um eine reine Informationssitzung).

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Stab empfiehlt, dass die in IFRS 3 festgelegte Erwerbsmethode für Transaktionen, die nicht beherrschende Aktionäre des empfangenden Unternehmens betreffen, anzuwenden ist. Das empfangende Unternehmen hat jedoch einen Überschuss des beizulegenden Zeitwerts des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens über die übertragene Gegenleistung als Erhöhung des Eigenkapitals (Einlage) des empfangenden Unternehmens und nicht als Gewinn aus einem vorteilhaften Erwerb in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Stab bittet um Erlaubnis zur Erarbeitung der Bitte um Informationsübermittlung mit einer Kommentierungsfrist von 180 Tagen.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board wird mit der Diskussion über die Klassifizierung von Finanzinstrumenten beginnen, die in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten (sowohl derivative als auch nicht-derivative Instrumente) erfüllt werden sollen oder werden können. Insbesondere wird der Stab erörtern, welche Klarstellungen zum Grundprinzip der fixed-for-fixed-Bedingung vorgenommen werden könnten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des EFRAG-Boards

06.12.2019

Der EFRAG-Board wird am 11. Dezember 2019 per Webcast tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Während der Sitzung soll es um die endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2019/6 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2) gehen.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren. Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier.

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