2019

Videoaufzeichnungen der EFRAG-Konferenz 'IFRS & Regulation: Searching for Common Ground'

06.12.2019

Am 28. November 2019 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Konferenz 'IFRS & Regulation: Searching for Common Ground' in Brüssel veranstaltet.

Zwei Videoaufzeichnungen von der Konferenz (zwei Stunden lang, eine 1,5 Stunden lang) sind ab sofort verfügbar. Die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG erläutert den Inhalt der Aufzeichnungen und bietet Zugang zu ihnen.

Übernahme der aktualisierten Verweise auf das Rahmenkonzept in europäisches Recht

06.12.2019

Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung 'Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards' für die Anwendung in Europa übernommen.

Die folgenden Standards und Interpretationen sind von den Änderungen betroffen, die der IASB im März 2018 herausgegeben hat:

  • IAS 1 Darstellung des Abschlusses
  • IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler
  • IAS 34 Zwischenberichterstattung
  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
  • IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
  • IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • IFRS 6 Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen
  • IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
  • IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente
  • IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaubergwerks
  • IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen
  • SIC 32 Immaterielle Vermögenswerte — Kosten von Internetseiten

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der Europäischen Union ist derselbe wie der des IASB (1. Januar 2020).

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 6. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung spricht über Big Techs und Finanzstabilität

06.12.2019

In einer Grundsatzrede am 3. Dezember in Paris sprach Erkki Liikanen, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, über die Frage, ob Big Tech eine Bedrohung für die Finanzstabilität darstellt.

Liikanen erklärte, dass heute ein großer Innovationsschub im globalen Finanzbereich von den "Big Techs" ausgeht, Unternehmen, die dominante Plattformanbieter sind und allgegenwärtige digitale Dienste anbieten. Er fasste die Auswirkungen dieser Big Techs neutral zusammen:

  1. Der Einstieg von Big Techs in die Finanzdienstleistung verspricht Effizienzsteigerungen und kann die finanzielle Integration verbessern.
  2. Die Regulierer müssen unter Berücksichtigung der breiten Kundenbasis der Big Techs sowie deren Zugangs zu Informationen und Geschäftsmodellen für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Big Techs und Banken sorgen.
  3. Der Auftritt von Big Techs präsentiert neue und komplexe Kompromisse zwischen Finanzstabilität, Wettbewerb und Datenschutz.

Darauf aufbauend bot Liikanen drei Beobachtungen an. Erstens müssten die politischen Entscheidungsträger entscheiden, inwieweit sie Big Tech ermutigen wollen, in die Finanzwelt einzusteigen - sollte die Politik den Eintritt von Big Techs fördern oder einschränken? Zweitens testen Big Techs die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Datenschutz, die Wettbewerbspolitik und jetzt auch die Finanzregulierung aus. Daher erfordere eine zweckmäßige Regulierung eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen mehreren Regulierungsbehörden. Und drittens müssten wir den grenzüberschreitenden Charakter der Herausforderungen der Big Techs und Fintechs erkennen und angemessen reagieren. Liikanen stellte auch fest, dass zu den Initiativen in diesem Bereich die Arbeit der IFRS-Stiftung gehört, die sich mit der Bilanzierung von Kryptovermögenswerten nach IFRS befasst.

Liikanen schloss seine Rede mit der Feststellung: "Innovation ist hier, um zu bleiben, und sie wird Vorteile bringen und Herausforderungen mit sich bringen. Wir brauchen einen ausgewogenen Ansatz, bei dem wir die Vorteile der finanziellen Integration und Effizienz nutzen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Big Techs und Banken sicherstellen."

Der vollständige Redetext von Liikanen in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im November 2019

04.12.2019

Der IASB ist am 19. und 20. November 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammengekommen. Es wurden sieben Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Im Juni 2019 hat der Board den Entwurf ED/2019/4 Änderungen IFRS 17 veröffentlicht. Der Stab hat die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zu den zehn Fragen im Entwurf und die Rückmeldungen zu Bereichen zusammengefasst, für die Änderungen an IFRS 17 geprüft, aber nicht vorgeschlagen wurden. Der Board unterstützte den vom Stab empfohlenen Plan für die erneuten Erörterungen.

IFRS-Umsetzungsfragen:

  • Mangel an Umtauschbarkeit (IAS 21): Im Juni 2019 erörterte das IFRS Interpretations Committee die Schwierigkeiten bei der Anwendung von IAS 21, wenn eine Währung unter einer extremen langfristigen mangelnden Umtauschbarkeit leidet und wenn ein ausländischer Geschäftsbetrieb nicht in der Lage gewesen ist, über die verfügbaren rechtlichen Umtauschmechanismen, wie beispielsweise mit dem venezolanischen Bolivar, auf Fremdwährungen zuzugreifen. Der Board ist zu dem Schluss gekommen, dass diese Angelegenheit weit verbreitet ist und erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben könnte, und es ist notwendig, IAS 21 zu ändern, um die Angelegenheit zu adressieren.
  • Jährliche Verbesserungen: Der Board hat den Entwurf ED/2019/2 Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 im Mai 2019 veröffentlicht. In dieser Sitzung hat der Board die eingegangenen Stellungnahmen zu den Vorschlägen erörtert: Tochterunternehmen als Erstanwender (Änderungen an IFRS 1); Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf Ausbuchung (Änderungen an IFRS 9); Leasinganreize (Änderungen an den erläuternden Beispielen zu IFRS 16); Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (Änderungen an IAS 41).
  • Kryptovermögenswerte: Der Board hat aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, die der Stab durch die Beobachtung der Entwicklung der Bestände an Kryptowährungen oder der Erstausgabe von Coins erhalten hat. Er entschied, dass der Stab die Beobachtungen fortsetzen soll.

Primäre Abschlussbestandteile: Bei der Erarbeitung des Entwurfs zur Ersetzung von Teilen von IAS 1 ist der Stab zu dem Schluss gekommen, dass er vom Board keine ausreichenden Leitlinien dazu hat, wie Gewinne und Verluste aus der Veräußerung oder Wertminderung von integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu klassifizieren sind. Der Board entschied, sie zusammen mit dem Anteil am Gewinn oder Verlust sowie den Wertminderungen und Wertaufholungen aus diesen Investitionen auszuweisen.

IFRS 3 — Verweis auf das Rahmenkonzept: Im Mai 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2019/3 Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3), in dem Änderungen an IFRS 3 vorgeschlagen wurden. Der Board hat die eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Alle Stellungnehmenden befürworteten die Aktualisierung der Verweise in IFRS 3, wenn auch mit einigen unterschiedlichen Sichtweisen in Bezug auf einzelne Aspekte des Entwurfs. Der Board fällte keine Entscheidungen, aber einige Boardmitglieder betonten, dass Sachverhalte außerhalb des Umfangs des Projekts, die in Stellungnahmen aufgebracht wurden, die zeitliche Planung des Projekts nicht beeinflussen sollten.

Lageberichterstattung: Der Board entschied, in das überarbeitete Leitliniendokument Leitlinien in Bezug auf das Geschäftsmodell eines Unternehmens aufzunehmen.

Angabeninitiative: Der Board hat sich weiterhin mit den Angabevorschriften in IAS 19 und IFRS 13 befasst. Insbesondere hat er entschieden, Änderungen dieser Standards vorzuschlagen, so dass einige Vorschriften eine präskriptive Sprache verwenden ("soll") und andere eine weniger präskriptive Sprache verwenden (z.B. "sollte erwägen" oder "würde normalerweise angeben").

Tochtergesellschaften, die KMU sind: Ziel dieses Projekts ist es, Tochtergesellschaften, die KMU sind, Angabeerleichterungen zu gewähren. Der Board entschied, das Projekt auf der Grundlage des ursprünglichen Umfangs fortzusetzen (d.h. nur Tochtergesellschaften zu betrachten, die KMU sind), aber später zu prüfen, ob der Umfang erweitert werden kann, ohne die bereits erzielten Ergebnisse wesentlich zu beeinträchtigen.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: In den Oktoberpapieren stand, dass der Stab die in Phase 2 auftretenden Fragen des Hedge Accounting in dieser Sitzung mit dem Board erörtern würde. Diese Diskussion stand nicht auf der Tagesordnung für November.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

CAQ veröffentlicht Bericht zu von Unternehmen erstellten Informationen

04.12.2019

Das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat einen Bericht 'The Role of Auditors in Company-Prepared Information: Present and Future' veröffentlicht.

Der Bericht vermittelt ein grundlegendes Verständnis der aktuellen Rolle der Wirtschaftsprüfer bei verschiedenen Arten von von Unternehmen erstellten und veröffentlichten Informationen und soll Anlegern und Prüfungsausschüssen aufzeigen, wie Wirtschaftsprüfer in der Lage sein könnten, bestehende Lücken bei der Verbesserung der Verlässlichkeit von entscheidungsrelevanten Informationen zu schließen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Rolle der Wirtschaftsprüfer zwar heute weitgehend auf die Prüfung von Abschlüssen beschränkt, dass aber veränderte Geschäftsmodelle und die Nachfrage der Anleger dazu führen, dass Unternehmen zunehmend Informationen außerhalb des Abschlusses bereitstellen. Der Bericht argumentiert, dass die Prüfer bereit sind, den Bedürfnissen der Adressatengruppen gerecht zu werden und das Vertrauen in diese anderen Arten von unternehmensbezogenen Informationen zu stärken, zu denen auch alternative Finanzkennzahlen, Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen, Cybersicherheitsberichte und andere Mitteilungen über die Wertschöpfung außerhalb von Abschlüssen gehören.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Publikation auf der Internetseite des CAQ.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im November

03.12.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im November 2019.

Wie bereits berichtet, waren im November folgende Höhepunkt zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen der Sitzung des EFRAG-Boards am 13. November und der Sitzung von TEG am 5. und 6. November.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Dezember 2019

03.12.2019

Der IASB wird am 11. und 12. Dezember 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es werden neun Themen erörtert.

Die folgenden Themen sollen besprochen werden:

  • IFRS-Umsetzung
  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
  • IFRS 3-Verweis auf das Rahmenkonzept
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
  • Tochtergesellschaften, die KMU sind
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Tagesordnung für die kommende Sitzung der Beratungsgruppe zur Lageberichterstattung

03.12.2019

Die Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung des IASB wird am 13. Dezember 2019 ihre nächste Sitzung in London abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung und die Präsentationsfolien sind jetzt verfügbar.

Schwerpunkte der Sitzung sind Themen für weitere Informationen, ein Überblick über die aktuellen Vorschläge des Stabs und die Förderung der Anwendung des Leitliniendokuments.

Die Tagesordnung und Folien für die Sitzung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Tagesordnungen für die Sitzungen von CFSS und TEG

29.11.2019

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 4. Dezember 2019 in Brüssel tagen. Daran schließt sich eine Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG bis einschließlich 5. Dezember 2019 an.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung von CFSS (4. Dezember, 10:20h-16:30h) finden Sie hier. Anmeldeinformationen sind hier verfügbar.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung von Teg (4. Dezember 16:45h bis 5. Dezember 16:45h) finden Sie hier. Anmeldeinformationen sind hier verfügbar.

Tagesordnungen für die Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember

29.11.2019

Am 19. und 20. Dezember 2019 werden der HGB-Fachausschuss, der gemeinsame Fachausschuss und der IFRS-Fachausschuss des DRSC in dichter Folge in Berlin tagen. Für die öffentlichen Teile der Sitzungen sind jetzt Tagesordnungen verfügbar.

Während seiner 46. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Überprüfung von DRS 18 Latente Steuern
  • Aktueller Stand IBOR-Reform

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Die nachfolgende 2. Sitzung des gemeinsamen Fachausschusses findet nicht öffentlich statt.

Während seiner 79. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Anmeldungen für eine Teilnahme vor Ort an den öffentlichen Sitzungsteilen sind über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC möglich.

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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