2019

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

08.04.2019

Der IASB wird vom 9. bis 11. April 2019 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammenkommen — unter anderem, abschließend über mögliche Änderungen an IFRS 17 zu diskutieren. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Der Board wird das Paket von Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge prüfen, das er seit Juni 2018 erörtert. Der Stab kommt zu dem Schluss, dass keine der vorgeschlagenen Änderungen die Umsetzung des Standards in unangemessener Weise beeinträchtigt oder, wenn es zu einer Störung kommen könnte, dass die potenzielle Störung gerechtfertigt ist. Im Juni 2018 beschloss der Board, einige kleinere Änderungen vorzuschlagen, die er in den nächsten jährlichen Verbesserungszyklus aufnehmen wollte. Diese werden stattdessen in den Entwurf der jetzt erarbeiteten Änderungen IFRS 17 aufgenommen, so der Board zustimmt. Der Stab empfiehlt auch, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 und der vorgeschlagenen Änderungen in Einklang gebracht werden und auf Geschäftsjahre festgesetzt wird, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen (vorzeitige Anwendung zulässig). Der Stab wird sich beim DPOC um eine Freigabe bemühen, um eine kürzere als die normale Kommentarfrist festsetzen zu können.

Der Vorstand wird die Rückmeldungen zum Entwurf Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Änderungen an IAS 8) erörtern. Nach vorläufiger Einschätzung des Stabs sollte der Board mit dem Projekt fortfahren.

Das Projekt, das sich mit der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten befasst, wird dem Board wieder vorgelegt. Der Stab empfiehlt, dass der Erwerber eines Unternehmens verpflichtet wird, Informationen zur Verfügung zu stellen, die dem Abschlussadressaten helfen zu beurteilen, ob ein Unternehmenszusammenschluss eine gute Investitionsentscheidung war und ob dieses Unternehmen wie erwartet Leistungen erbringt. Das Agendapapier enthält die empfohlenen Angaben.

In Bezug auf das dynamische Risikomanagement empfiehlt der Stab, dass negative Salden innerhalb des Zielprofils nicht innerhalb des Modells des dynamischen Risikomanagements zulässig sein sollten; Änderungen an der Risikomanagementstrategie und dem Zielprofil dürfen nur selten auftreten; und die Risikomanagementstrategie muss innerhalb eines bestimmten Zeithorizonts klar dokumentiert sein und kann nicht bedingt definiert werden. Der Stab empfiehlt auch, dass für im Modell des dynamischen Risikomanagements designierte Derivate keine separate Ausweiszeilen aus anderen Derivaten oder für kumulierte Marktwertänderungen aus designierten Derivaten im Abschluss erforderlich sein sollten. Diese Angaben werden im Anhang des Jahresabschlusses geleistet. Außerdem sollte die Nettozinsmarge den angeglichenen Teil, aber nicht den nicht angeglichenen Teil beinhalten.

In Bezug auf die Angabeninitiative wird der Board um die Genehmigung gebeten, mit einem Entwurf fortzufahren, in dem zwei weitere Beispiele für das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgeschlagen werden.

Der Board wird die Möglichkeit prüfen, eine Form des Vorgängeransatzes für einige Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle zu untersuchen. 

Im Projekt zu primären Abschlussbestandteilen empfiehlt der Stab dem Board, klarzustellen, dass von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen der allgemeinen Anforderung unterliegen, dass die im Abschluss enthaltenen Informationen eine getreue Darstellung bieten müssen. Er empfiehlt auch, dass Unternehmen eine Kennzahl nur dann als von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl identifizieren können, wenn sie die gleiche Kennzahl in ihrer öffentlichen Kommunikation verwenden. Der Stab bietet auch Empfehlungen zur Klärung von Ausweisfragen im Zusammenhang mit den "Hauptgeschäftsaktivitäten" eines Unternehmens.

Außerdem gibt es aktuelle Informationen zu IFRS-Umsetzungsfragen, dem Forschungsprogramm und (mündlich) der Lageberichterstattung.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Informationsveranstaltung zur Rechnungslegung in der Schweiz

08.04.2019

2018 wurde eine detaillierte Fragebogenerhebung zum Stand der Rechnungslegung der Schweizerischen Unternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einer Informationsveranstaltung am 25. Juni in Zürich vorgestellt.

Weiterführende Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit zu Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der Schweizer Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER).

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 in Bezug auf belastende Verträge

04.04.2019

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2018/2 'Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)' Stellung genommen.

Im Entwurf vom Dezember 2018 geht es insbesondere um Kosten, die ein Unternehmen als Kosten für die Erfüllung eines Vertrages mit aufnehmen sollte, wenn es beurteilt, ob ein Vertrag belastend ist.

Das DRSC begrüßt die vorgeschlagene Klarstellung der in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen enthaltenen Vorgaben und stimmt zu, dass die vorgeschlagene Änderung ein einheitliches Verständnis des Begriffs “Kosten der Vertragserfüllung” unterstützt. Des Weiteren stimmt das DRSC zu, nicht nur auf die inkrementellen Kosten, sondern auf sämtliche Kosten abzustellen, die sich direkt auf den Vertag beziehen. Allerdings solle der IASB den Begriff “Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen” weiter präzisieren, indem er die vorgeschlagenen Beispiele sowie die Grundlage für Schlussfolgerungen anpasst.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

IDW-Positionspapier zu den EPSAS

04.04.2019

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Positionspapier 'Rechnungslegung der öffentlichen Hand' veröffentlicht. Darin warnt das IDW vor einer Selbstausgrenzung Deutschlands im Zusammenhang mit der Entwicklung der europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS).

In der Presseerklärung zur Veröffentlichung des Positionspapiers hält das IDW fest:

Doppik ist als ein modernes, konsistentes und konzeptionell in sich geschlossenes System der reinen Kameralistik - auch für Bund und Länder - überlegen. Deshalb wird sich Doppik in Gestalt der European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) nicht aufhalten lassen. Doppik ist in den meisten EU-Staaten bereits angekommen. Deutschland droht im EPSAS-Einführungsprozess ins politische Abseits zu geraten.

Das IDW argumentiert, dass Deutschland zwar in den EPSAS-Gremien mitarbeite, gleichzeitig hätten aber Bundestag, Bundesrat und der Bundesrechnungshof ihre grundsätzliche Ablehnung zum Ausdruck gebracht und so den Einfluss Deutschlands auf den Prozess begrenzt. Deutschland solle die EPSAS mitgestalten, um sie adressatenorientiert und möglichst einfach zu konzipieren.

Zugang zum Positionspapier haben Sie auf der Internetseite des IDW. Zu dem deutschsprachigen Papier gibt es auch eine Zusammenfassung in englischer Sprache.

Videos von der Eröffnungskonferenz des European Lab

03.04.2019

Die Tätigkeiten des European Corporate Reporting Lab begannen am 5. März 2019 mit einer Konferenz zu 'Fostering Innovation in Corporate Reporting'. Von dieser Veranstaltung wurden jetzt verschiedene Videos zur Verfügung gestellt.

Zum einen handelt es sich dabei um zwei lange Videos, die zusammen eine Gesamtaufzeichung der Veranstaltung bieten. Außerdem gibt es neun Kurzvideos von Interviews mit Teilnehmern der Veranstaltung. Alle Videos sind auf YouTube verfügbar.

IASB-Vorsitzender spricht über Nachhaltigkeitsberichterstattung

02.04.2019

In einer weitgreifenden Rede spach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst zuerst über den Klimawandel, dann über die Rolle des IASB innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung und zuletzt über die Grenzen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Hoogervorst begann seine Rede mit dem etwas überraschenden Eingeständnis, dass auch er selbst anfänglich ein Klimawandelskeptiker gewesen sei. Inzwischen betrachte er den Klimawandel aber als ein Versagen des Marktes. In einer idealen Welt gebe es überhaupt keinen Bedarf für Nachhaltigkeitsberichterstattung, weil klimaschädliches Verhalten drastisch besteuert würde und Finanzberichterstattung gleich einer Nachhaltigkeitsberichterstattung sein würde. 

In unserer nicht idealen Welt sei allerdings Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich, und es gebe zwei große Stränge. Zum einen gäbe es die Form der Berichterstattung, die Verhaltensänderung bewirken wolle, indem Unternehmen gezwungen werden, darüber zu berichten, wie sie zu einer besseren (oder schlechteren) Welt beitragen. Das Zielpublikum dieser Berichterstattung sei die Welt als Ganzes. Zum anderen gäbe es die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die Anleger als Publikum hat. In diesem Fall gehe es um präfinanzielle Informationen, die aber irgendwann finanzielle Auswirkungen haben. Hoogervorst nannte in diesem Zusammenhang die Arbeit der TCFD als Beispiel.

Auf die Rolle eingehend, die der IASB in diesem Umfeld spielen könne, hielt Hoogervorst wie zuvor auch schon fest, dass der IASB hier nicht in der ersten Reihe mitspielen könne, weil ihm die entsprechende Expertise fehle und weil es eh schon (mehr als) genug Standardsetzer in diesem Bereich gebe.

Dennoch verwies er auf jüngste Arbeiten des australischen Standardsetzers AASB, der der Frage nachgegangen ist, wann klimabezogene Informationen wesentlich sind, sowie auf die Arbeiten des IASB zur Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung. Seit das Leitliniendokument 2010 veröffentlicht wurde, habe sich viel in dem Bereich getan. Er hielt fest:

Das überarbeitete Leitliniendokument wird sich weiterhin in erster Linie auf den breiteren Finanzinformationsbedarf der Anleger konzentrieren. Wir möchten, dass Unternehmen darüber berichten, was ihnen strategisch wichtig ist, einschließlich der Frage, wie die Vergütungspolitik mit ihren langfristigen Zielen übereinstimmt. Der Schwerpunkt wird verstärkt auf immaterielle Vermögenswerte gelegt. Und natürlich müssen Unternehmen sagen, wie sich Nachhaltigkeitsthemen, einschließlich des Klimawandels, auf ihr Geschäft auswirken können, wenn diese Auswirkungen wesentlich sind.

Abschließend machte Hoogervorst einige allgemeine Anmerkungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. So gebe es einfach zu viele Standards und Initiativen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Eine Vereinfachung und Angleichung sei dringend erforderlich. Man sollte außerdem keine erhöhten Erwartungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Rolle als Antreiber von Änderungen hegen - die Berichterstattung über Vorstandsvergütungen bspw. habe wenig Auswirkungen gehabt. Immer noch würden finanzielle Anreize die Menschen locken, und dies sei auch der Punkt, an der die Nachhaltigkeitsberichterstattung am erfolgreichsten sei: wenn sie das Anlegerverhalten steuere. Noch sei viel Arbeit erforderlich, aber es gebe Hoffnung auf Änderung, schloss Hoogervorst seine Rede.

Den vollständigen Redebeitrag in englischer Sprache finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

01.04.2019

Die Tagesordnung für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 25. und 26. April 2019 in Berlin stattfinden wird, wurde bekanntgegeben.

Während seiner 74. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • IASB-Projekt zu primären Abschlussbestandteilen
  • Vorbesprechung der Sitzung des Multilateral Networks (MLN, Arbeitsgruppe der Standardsetzer aus Deutschland, Großbritannien, Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten)
  • RegE ARUG II und Änderungen an DRS 17 und DRS 20
  • Geplantes EFRAG-Diskussionspapier zu Pensionen

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter zu Teilnahme vor Ort sind hier verfügbar.

Telefonkonferenz des IFRS IC abgesagt

01.04.2019

Die Telefonkonferenz des IFRS Interpretations Committee, die am 30. April 2019 stattfinden sollte, ist abgesagt worden und wurde somit aus dem Kalender des IASB gestrichen.

Die nächste Sitzung des IFRS Interpretations Committee findet nun am 11. und 12. Juni 2019 statt.

Papiere für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

01.04.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 12. April 2019 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 42. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Überprüfung DRS 18 Latente Steuern
  • IDW ERS BFA 7
  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung
  • Regierungsentwurf zum ARUG II und Änderungen an DRS 17
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Die bereits verfügbaren Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Die Papiere zu Tagesordnungspunkt 5 sollen in Kürze dort ebenfalls zur Verfügung stehen.

Detaillierte Analyse der Antworten auf den EU-Fitness-Check bei der IFASS-Sitzung

29.03.2019

Bei der gegenwärtigen Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) in Buenos Aires stellte Prof. Dr. Peter Sampers, Vorsitzender des niederländischen Standardsetzers Raad voor de Jaarverslaggeving (RJ) und Professor für Finanzwesen an der Universität Maastricht, seine Untersuchungen zu den Ergebnissen des Fitness-Checks zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen der EU-Kommission vor.

Für seine detaillierte Analyse hat Professor Sampers auf den zusammenfassenden Bericht der Kommission und weitergehende Analyse der einzelnen Antworten auf die Konsultation, die von der EU veröffentlicht wurden, zurückgegriffen. Der Schwerpunkt seiner Untersuchungen lag auf den IFRS-bezogenen Fragen der Konsultation.

Sampers hielt fest, dass Adressaten aus 23 Mitgliedstaaten und 25 Drittländern 338 Antworten eingereicht haben, wobei 82% der Antworten von Organisationen und Unternehmen, 9% von Behörden und internationalen Organisationen und 9% von Privatpersonen stammen. In diesem Zusammenhang wies Sampers insbesondere auf die hohe Anzahl von Antworten von Privatpersonen hin, die zeigen würden, dass die Adressaten wirklich über die Entwicklungen besorgt seien. Er verwies auch auf die hohe Zahl der Antworten aus Deutschland.

Bei der Erörterung der Antworten auf einzelne Fragen wies Sampers auf die verwirrende Gestaltung des Konsultationsdokuments hin, die zu einigen falschen positiven sowie zu widersprüchlichen Antworten führte und nur dann zusätzliche Kommentare zuließ, wenn sie die offenbar vorläufige Auffassung der EG-Kommission unterstützte. Seine Analyse führte zu folgenden Erkenntnissen:

  • Hinsichtlich der Frage, ob die EU in der Lage sein sollte, den Inhalt der IFRS bei der Übernahme zu ändern, war die Mehrheit der Befragten eindeutig gegen "Carve-ins", jedoch wurden deutliche regionale Unterschiede deutlich, da 75% der Befragten in Frankreich die Möglichkeit von Carve-ins befürworteten, während dies in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden nur bei 15% der Befragten der Fall war.
  • Eine deutliche Mehrheit der Befragten (68%) ist überzeugt, dass der EU-Übernahmeprozess sachgerecht ist, um sicherzustellen, dass die IFRS kein Hindernis für umfassendere politische Ziele der EU wie Nachhaltigkeit und langfristige Investitionen darstellen. Dies korreliert mit den Antworten auf die Frage, wie die EU sicherstellen könnte, dass die IFRS kein Hindernis für Nachhaltigkeit und langfristige Investitionen darstellen, bei der nur 11% der Befragten der Ansicht waren, dass die Möglichkeit von Änderungen an den IFRS erforderlich sei, um dies zu gewährleisten.
  • Auf die Frage, ob ein EU-Rahmenkonzept den IFRS-Übernahmeprozess unterstützen sollte, war die Antwort eindeutig negativ, jedoch befürwortete eine überraschende Zahl (wenn auch keine Mehrheit) die Übernahme des Rahmenkonzepts des IASB für die Anwendung in Europa. (Bei der Erörterung dieses Punktes machten einige IFASS-Teilnehmer deutlich, dass die Übernahme einer für das IASB nicht verbindlichen Verlautbarung zu einer rechtlich schwierigen Situation führen würde, zumal einige der Standards des IASB nicht mit dem Rahmenkonzept im Einklang stehen. Daher scheint eine direkte Übernahme keine Option zu sein.)

Insgesamt haben die Untersuchungen von Professor Sampers ergeben, dass es wenig Unterstützung für Änderungen am derzeitigen Übernahmeprozess und für die Einführung einer Möglichkeit für die EU gibt, den Inhalt der IFRS zu ändern. Dies steht im Einklang mit dem in der Zusammenfassung der Antworten der EU-Kommission festgehaltenen Gesamtaussage, dass der EU-Berichterstattungsrahmen insgesamt einen Mehrwert bringt, wirksam und relevant für die Erreichung seiner Ziele ist und kohärent ist.

Professor Sampers hat uns freundlicherweise die Erlaubnis erteilt, seine Präsentationsfolien zum Thema auf IAS Plus zur Verfügung zu stellen. Sie können hier eingesehen werden.

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