April

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (April 2020)

30.04.2020

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der regulären IASB-Sitzung im April und der in der Woche davor abgehaltenen Ergänzungssitzung zusammengefasst werden.

Der Podcast enthält Diskussionen über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Adressatengruppen, insbesondere die zeitlichen Verschiebungen im Arbeitsprogramm und die vorgeschlagene Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse in Bezug auf Mietkonzessionen. Weiterhin wird auch auf die folgenden Themen in dem dreizehnminütigen Podcast kurz eingegangen:

  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
  • Lageberichterstattung
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden. Unsere ausführlichen Sitzungsmitschriften von der Ergänzungssitzung in deutscher Sprache stehen Ihnen hier zur Verfügung. Derzeit sind wir dabei, die Übersetzungen der regulären Aprilsitzung hier zur Verfügung zu stellen.

Stellungnahmen zum Papier über vernetzte Standardsetzung von Accountancy Europe zeigen große Unterstützung für eine globale Lösung für die nichtfinanzielle Berichterstattung

30.04.2020

Im Dezember 2019 hat Accountancy Europe ein Papier veröffentlicht, in dem eine globale Lösung für eine vernetzte Standardsetzung beschrieben und gefordert wird, die den Bedarf an zuverlässigen, konsistenten Informationen in der nichtfinanziellen Berichterstattung, die mit der Finanzberichterstattung verknüpft sind, erfüllen kann. Die (verlängerte) Stellungnahmefrist zu dem Papier ist nun abgelaufen, und die eingegangenen Antworten zeigen eine starke Unterstützung für einen globalen Ansatz zur Standardsetzung in diesem Bereich.

In dem Papier war festgehalten worden, dass die Hunderte von Initiativen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen zu Verwirrung und dem Potenzial für "Greenwashing" führen. Für eine wirksame Reaktion auf diese globalen Probleme und die Forderungen der Interessengruppen müsse die nichtfinanzielle Informationsberichterstattung harmonisiert und mit der Finanzberichterstattung verknüpft werden. In dem Papier wurden vier Ansätze für eine Harmonisierung und Verknüpfung der Berichterstattung analysiert: (1) ein internationaler Non-Financial Reporting Standards Board innerhalb der IFRS-Strukturen, (2) regionale Konsolidierung, (3) getrennte Governance-Strukturen für die Finanz- und nichtfinanzielle Berichterstattung und (4) eine globale Unternehmensberichtsstruktur.

Die bisher auf der Internetseite von Accountancy Europe zur Verfügung gestellten Stellungnahmen (17 Stellungnahmen, die hier abgerufen werden können) zeigen eine starke Unterstützung für Ansatz Nummer vier.

Von den großen Rechnungslegungsorganisationen unterstützt ACCA den Inhalt und die Schlussfolgerungen des Papiers insgesamt sehr deutlich und stimmt zu, dass Ansatz 4 das beste Modell für die Setzung der zur Lösung der anstehenden Probleme erforderlichen Standards darstellt. IFAC stellt fest, dass ein globaler Ansatz zur internationalen Standardsetzung eine optimale Lösung darstellt, und merkt an: "IFAC befürwortet nachdrücklich ein globales - im Gegensatz zu einem regionalen oder lokalen - Konzept für die "nichtfinanzielle" Standardsetzung, einschließlich des Prozesses der Entwicklung eines Rahmenkonzepts und von Standards, und zwar aus den gleichen Gründen, aus denen internationale Standards für die ausgereifte Finanzberichterstattung von entscheidender Bedeutung sind. Ein regionaler oder lokaler Ansatz führt letztlich zu Ineffizienz und erhöhten Kosten - sowohl für Unternehmen als auch für Anleger - und könnte die spätere Harmonisierung auf internationaler Ebene erschweren.

Die Mehrheit der nationalen Standardsetzer spricht sich ebenfalls für den globalen Ansatz aus. In der Stellungnahme des DRSC heißt es: "[W]ir teilen nicht die Ansicht derer, die glauben, dass Europa an erster Stelle stehen, auf regionaler Ebene tätig werden und sein eigenes nichtfinanzielles Berichterstattungsumfeld schaffen sollte. Die Vorschriften zur Berichterstattung richten sich in erster Linie an Unternehmen, die über die Grenzen Europas hinaus Ressourcen beziehen, Produkte verkaufen und Geschäfte tätigen", und der niederländische DASB ist der Ansicht, dass für jede globale Initiative eine klare Unterstützung der wichtigsten nationalen und internationalen Interessengruppen und Rechtskreise von wesentlicher Bedeutung ist. Er stellt fest, dass Ansatz vier angesichts der Tatsache, dass auch die Vereinten Nationen vielversprechende Fortschritte bei der Entwicklung ihrer SDGs gemacht haben, vor diesem Hintergrund am besten geeignet sein könnte.

Die Organisationen für Nachhaltigkeits- und integrierte Berichterstattung befürworten, neben dem Angebot, ihre eigenen Standards und Rahmenkonzepte zu nutzen, ebenfalls globale Lösungen. Der CDSB warnt davor, dass "ein regionaler Ansatz möglicherweise nicht die beste Methode zur Entwicklung eines globalen Standards ist. Dieses Problem wird noch dadurch verschärft, dass Rechtskreise außerhalb Europas zögern könnten, regionale Konzepte zu übernehmen", GRI stellt fest, dass "ein globalisiertes System den Wert der Informationen freisetzen wird, indem es die Vergleichbarkeit und Analyse erleichtert und gleichzeitig die Berichtslast minimiert", und der IIRC merkt an: "Wir unterstützen den Ansatz von Accountancy Europe, den Dialog zwischen den Interessengruppen zu fördern, der zu einer global koordinierten Lösung führen wird, die viele verschiedene Anwender auf einer inklusiven Basis einbezieht".

Die Antworten aus der Wissenschaft bieten eine sorgfältige Analyse aller Ansätze und allgemeinen Aussagen des Papiers. In einer Stellungnahme wird festgehalten: "Ansatz 4 hat im Hinblick auf die globale Akzeptanz ein viel größeres Potenzial. Es ist unrealistisch, eine globale Akzeptanz eines Ansatzes zu erwarten, der lokal entworfen und kontrolliert wird. [...] Dies ist für die nichtfinanzielle Berichterstattung besonders wichtig, weil die zugrunde liegenden Herausforderungen global sind. [...] Durch die Schaffung von Hindernissen für die globale Akzeptanz läuft Ansatz 2 Gefahr, die politischen Ambitionen der EU in dieser Hinsicht zu untergraben. Umgekehrt wäre die EU, wenn sie Ansatz 4 initiieren, fördern und unterstützen und sich verpflichten würde, die daraus resultierenden Standards (mit einem entsprechenden Übernahmeverfahren) zu übernehmen, in einer starken Position, um sicherzustellen, dass die konkrete Umsetzung von Ansatz 4 die Ansichten der EU widerspiegeln würde, und zwar anhand von Kriterien wie öffentliche Rechenschaftspflicht und ausgewogene Zusammensetzung des standardsetzenden Gremiums".

Auch die Stellungnahmen der Prüfungsgesellschaften unterstützen alle eine globale Lösung. In unserer Deloitte-Stellungnahme heißt es: "Wir stimmen zu, dass angesichts der globalen Kapitalströme und der dringenden Notwendigkeit, sich mit grenzüberschreitenden Fragen wie dem Klimawandel auseinanderzusetzen, eine globale Lösung erforderlich ist. Wir fordern die Kapitalmarktregulierer und die multilateralen Behörden dringend auf, sich für die Einführung einer robusten globalen systematischen Lösung einzusetzen."

Zusammenfassung der Ergebnisse von der jüngsten Sitzung des Erstellerforums

30.04.2020

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am Donnerstag, den 5. März 2020 mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen von der Sitzung wurde jetzt auf der Internetseite des IASB veröffentlicht.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte waren die folgenden:

  • Primäre Abschlussbestandteile — Überblick über den Entwurf und erste Rückmeldungen der Mitglieder
  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — Überblick über die vorläufigen Sichtweisen des Boards, die in das Diskussionspapier aufgenommen werden sollen, und Sichtwiesen der GPF-Mitglieder zum Rückmeldungsprozess und den Schwerpunkten, die während der Kommentierungs- und Einbindungsphase gesetzt werden sollen
  • Angabeninitiative: Gezielte Überprüfung auf Standardebene der Angaben in IAS 19 und IFRS 13 — nächste Schritte im Projekt

Die nächste GPF-Sitzung ist für den 18. und 19. Juni 2020 als gemeinsame Sitzung mit dem Kapitalmarktbeirat des IASB (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) angesetzt.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie die Audiomitschnitte und den Bericht von der Sitzung.

IDW ergänzt Frage- und Antwortdokument zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Kreditinstitute

30.04.2020

Wie berichtet hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ein Frage- und Antwortdokument zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Kreditinstitute erarbeitet, das regelmäßig ergänzt wird, um weitere auftretende praktische Anwendungsfragen und Entwicklungen berücksichtigen zu können.

Es wurden jetzt neue Fragen und Antworten zur bilanziellen Abbildung von Corona-Krise bedingten Moratorien verabschiedet. Zudem erfolgte eine klarstellende Aktualisierung zur Bilanzierung von KfW-Krediten nach IFRS unter Verweis auf die Regelungen des IDW RS HFA 48.

Die aktualisierten Fragen & Antworten: Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Kreditinstitute können hier auf der Internetseite des IDW abgerufen werden.

EFRAG-Veranstaltung zum Entwurf zu Mietkonzessionen

30.04.2020

Am 7. Mai 2020 bietet EFRAG eine einstündige Veranstaltung zum IASB-Entwurf ED/2020/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' an, um möglichst viele Rückmeldungen der Adressatengruppen während der sehr kurzen Stellungnahmefrist einholen zu können.

EFRAG geht davon aus, am 1. Mai 2020 einen Stellungnahmeentwurf zum Entwurf ED/2020/2 herausgeben zu können, und wird zu dem Zeitpunkt auch einen vorläufigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung veröffentlichen. Beide werden dann zusammen mit den Rückmeldungen aus der Veranstaltung die Grundlage für EFRAGs endgültige Stellungnahme an den IASB bilden. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG.

Tätigkeitsbericht 2019 der OePR

30.04.2020

Die Österreichische Prüfstelle für Rechnungswesen (OePR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2019 vorgelegt.

Die OePR hat Konzern- und Jahresabschlüsse und Bilanzen von insgesamt 19 Unternehmen geprüft. Bei sieben von ihnen stellten die Prüfer eine fehlerhafte Rechnungslegung fest, was eine überdurchschnittlich hohe Fehlerquote von 37% ergibt. Die Fehler ergaben sich in Bezug auf IAS 24, IAS 36, IAS 39, IFRS 3 und IFRS 15.

Den Tätigkeitsbericht 2019 der OePR finden Sie hier.

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

29.04.2020

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird am 11. und 12. Mai 2020 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 11. Mai 2020 (11:00h-15:30h)

  • Begrüßung
  • Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Einführung in das Diskussionspapier
  • IFRS 17 Versicherungsverträge
    • Aktueller Stand in Bezug auf die Änderungen an IFRS 17
    • Erörterung von Umsetzungsaktivitäten
  • Aktueller Stand laufender Projekte des IASB
  • Anwendung der IFRS 2020
    • Erörterung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie

Dienstag, 12. Mai 2020 (11:00h-15:15h)

  • Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU 2019
    • Erörterung der Bitte um Informationsübermittlung durch die EEG-Mitglieder
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Erörterung des Entwurfs durch die EEG-Mitglieder
  • Lageberichterstattung
    • Einführung in den kommenden Entwurf

    Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

    Artikelserie des AcSB zu Rechnungslegungsfragen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

    29.04.2020

    Der kanadische Standardsetzer Accounting Standards Board (AcSB) hat eine Serie von kurzen Artikeln zu Rechnungslegungserwägungen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie veröffentlicht.

    Bis jetzt wurden die folgenden Artikel veröffentlicht (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des AcSB):

    • Annahme der Unternehmensfortführung und Liquiditätsrisiko. Die meisten Unternehmen, die keine unentbehrliche Leistung anbieten, befinden sich wahrscheinlich in einer Situation, in der ihr Geschäft erheblich zurückgegangen oder das Unternehmen geschlossen ist, was ihre langfristige Rentabilität oder die Fähigkeit zur Fortführung des Unternehmens in Frage stellen kann.
    • Mögliche Auswirkungen auf die Leasingbilanzierung. Die Coronavirus-Pandemie beeinträchtigt die Fähigkeit von Unternehmen, Miete und andere Mietverpflichtungen einzuziehen und zu bezahlen. Das bedeutet, dass Unternehmen Ermessensentscheidungen treffen müssen und die potenziellen Auswirkungen berücksichtigen sollten, die die Coronavirus-Pandemie im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Leasingverträgen nach IFRS 16 Leasingverhältnisse haben könnte.
    • Ereignisse nach der Berichtsperiode. Die meisten Unternehmen, die keine unentbehrliche Leistung anbieten, befinden sich wahrscheinlich in einer Situation, in der ihr Geschäft erheblich zurückgegangen oder das Unternehmen geschlossen ist. Dies wirft Fragen auf, ob sie ihre Jahres- oder Zwischenabschlüsse anpassen oder zusätzliche Angaben für Ereignisse nach der Berichtsperiode leisten müssen.
    • Ertragsteuern. Die Coronavirus-Pandemie beeinträchtigt die Werthaltigkeit von latenten Steuerguthaben, und es wurden neue Entlastungsmaßnahmen der Regierung eingeführt. Unternehmen sollten Ermessen anwenden, wenn sie beurteilen, wie sich dies auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IFRS auswirkt.
    • Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten. Die Coronavirus-Pandemie hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen, von denen viele nun mit einem Rückgang der Produktion, der Verkäufe und der Nachfrage nach ihren Waren oder Dienstleistungen konfrontiert sind. Diese Rückgänge wirken sich auf die Rentabilität eines Unternehmens aus und können zu Ereignissen führen, die darauf hindeuten, dass seine nichtfinanziellen Vermögenswerte, wie z.B. immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder Firmenwert, Sachanlagen und Ausstattung, möglicherweise nicht länger realisierbar sind.
    • Mögliche Auswirkungen auf IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Die Coronavirus-Pandemie entwickelt sich weiterhin rasch, und marktbasierte Messgrößen wie der beizulegende Zeitwert werden sich wahrscheinlich erheblich und möglicherweise in nicht vorhersehbarer Weise ändern.
    • Abzinsungssätze. Die Risiken und Ungewissheiten, die sich aus der Coronavirus-Pandemie und der Entscheidung der Zentralbanken, ihre Tagesgeldsätze zu senken, ergeben, können sich auf die Abzinsungssätze auswirken, die bei der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden angewendet werden.

    Bitte beachten Sie, dass diese Artikel auch in französischer Sprache verfügbar sind, die hier abgerufen werden können.

    Hinweis: Der AcSB baut die Artikelreihe beständig weiter aus. Er hat eine eigene Seite eingerichtet, auf der Sie alle Artikel der Reihe finden.

    Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen neue Boardmitglieder für den IASB

    29.04.2020

    Die Treuhänder bitten um Nominierungen, um zwei Vakanzen im IASB zu füllen. Es wird um Bewerbungen aus Europa gebeten.

    Die neuen IASB-Mitglieder sollen für eine erste Amtszeit von fünf Jahren berufen werden. Danach ist eine erneute Berufung für weitere drei Jahre (in Ausnahmefällen für weiter fünf Jahre) möglich. Nominierungen werden bis zum 26. Juni 2020 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

    Artikel des IASB-Vorsitzenden zu jährlichen Kohorten

    28.04.2020

    In einem persönlichen Artikel auf der Internetseite des IASB hält dessen Vorsitzender Hans Hoogervorst fest, warum der Board an der jährlichen Kohortenbildung in IFRS 17 'Versicherungsverträge' festhält.

    Die Vorschrift, jährliche Kohorten als Teil des Prozesses der Bilanzierung von Versicherungsverträgen zu verwenden, ist seit der Veröffentlichung von IFRS 17 Versicherungsverträge im Mai 2017 Anlass vieler Diskussionen gewesen. In ihren Stellungnahmen zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 17 sprachen sich einige Adressatengruppen für die Streichung oder Änderung der Vorschrift der Verwendung von jährlichen Kohorten für einige oder alle Versicherungsverträge aus. Der IASB kam jedoch im Februar 2020 zu der Entscheidung, die Vorschriften in IFRS 17 bezüglich der jährlichen Kohorten zu bestätigen.

    Der Board ist zu dem Schluss gekommen, dass jährliche Kohorten notwendig sind, um entscheidungsnützliche Informationen über die finanzielle Leistung eines Versicherungsunternehmens zur Verfügung zu stellen, insbesondere über Veränderungen der Rentabilität im Laufe der Zeit. Jede Ausnahme von der Vorschrift, selbst wenn sie auf die sehr begrenzte Population von Verträgen abzielt, bei denen Kosten und Nutzen der Vorschrift in Frage gestellt werden könnten, birgt das Risiko, wichtige Informationen zu verlieren.

    In dem jetzt veröffentlichten Artikel über jährliche Kohorten erläutert der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst die Gründe für die Schlussfolgerung des Boards. Unter anderem hält er fest:

    Der Board legt insbesondere Wert darauf, dass die Finanzberichterstattung die finanzielle Leistung der Unternehmen in jeder Periode getreu abbildet und zeigt, wie sich die Rentabilität im Laufe der Zeit verändert. Wie im Rahmenkonzept des Boards betont wird, müssen die IFRS zu entscheidungsnützlichen Informationen über die finanzielle Leistung sowie über die Finanzlage führen. Ein Großteil der bestehenden Rechnungslegung für Versicherungsverträge beruht auf aufsichtsrechtlichen Vorschriften, die sich in erster Linie auf die Solvenz konzentrieren. Wir glauben, dass der doppelte Fokus der IFRS auf die finanzielle Leistung und die Finanzlage die in den Jahresabschlüssen enthaltenen Informationen sehr bereichert. Die Finanzberichte dienen oft wie ein Kanarienvogel im Kohlebergwerk. Eine Erosion der Gewinne kann ein Vorbote kommender Probleme sein.

    Der vollständige Artikel in englischer Sprache steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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