DPOC erörtert verkürzte Stellungnahmefristen für Entwürfe, über die der IASB morgen berät

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16.04.2020

Der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) der IFRS-Stiftung hat heute eine Telefonkonferenz abgehalten, um verkürzte Stellungnahmefristen für zwei Entwürfe zu erörtern, die der IASB morgen im Rahmen seiner allgemeinen Diskussion von Aspekten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu veröffentlichen beschließen könnte.

Bei der morgigen Sitzung wird der IASB eine Empfehlung des Stabs erörtern, dass der Board den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden um ein Jahr auf jährliche Berichtsperioden verschiebt, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Verschiebung würde die Veröffentlichung eines Entwurfs erfordern, und der Stab empfiehlt, diesen Entwurf mit einer 30-tägigen Stellungnahmefrist zu veröffentlichen. Der DPOC folgte der Erklärung des Stabs, dass es sich um eine einfache Änderung handele, zu dem rasch Stellung zu nehmen die Adressatengruppen nicht übermäßig belastet würden, und dass es von Vorteil wäre, wenn es eher früher als später Klarheit gebe. Alle DPOC-Mitglieder stimmten dafür, die 30-tägige Stellungnahmefrist zu genehmigen, sollte der IASB beschließen, einen Entwurf zu veröffentlichen.

Der Stab empfiehlt dem IASB auch, IFRS 16 Leasingverhältnisse zu ändern, um Leasingnehmern eine Ausnahme von der Beurteilung zu gewähren, ob eine Mietkonzession im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie eine Modifikation des Leasingvertrags darstellt. Der Stab empfiehlt, dass der Board die Treuhänder bittet, eine 14-tägige Kommentierungsfrist für die vorgeschlagene Änderung zu genehmigen. (Eine Stellungnahmefrist von weniger als 30 Tagen kann nicht vom DPOC allein genehmigt werden, sie erfordert die Zustimmung von 75% der Treuhänder.) Da die Änderung schnell finalisiert werden müsste, damit sie einer großen Anzahl von Unternehmen zugute käme und auch für Unternehmen mit einem Geschäftsjahresende im März 2020 zur Verfügung stünde (die Mitarbeiter sind der Meinung, dass es möglich wäre, eine Änderung von IFRS 16 bis Ende Mai 2020 abzuschließen), beschloss der DPOC einstimmig, den Treuhändern zu empfehlen, eine 14-tägige Kommentierungsfrist zu genehmigen, falls der IASB beschließen sollte, einen Entwurf zu veröffentlichen. Morgen findet eine nicht öffentliche Sitzung der Treuhänder statt.

Hinweis: Am 17. April 2020 hat die IFRS-Stiftung einen Bericht von der Telefonkonferenz veröffentlicht, der hier heruntergeladen werden kann.

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