Bekanntmachung von DRÄS 9

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09.04.2020

Im Bundesanzeiger vom 9. April 2020 ist der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard (DRÄS) Nr. 9 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekannt gemacht worden.

Mit DRÄS 9 wurden DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und der DRS 20 Konzernlagebericht aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) überarbeitet.

Zugnag zum Bundesanzeiger haben Sie hier.

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