Bekanntmachung von DRÄS 9
09.04.2020
Im Bundesanzeiger vom 9. April 2020 ist der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard (DRÄS) Nr. 9 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekannt gemacht worden.
Mit DRÄS 9 wurden DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und der DRS 20 Konzernlagebericht aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) überarbeitet.
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