DRSC verweist auf Anwendungshinweis 3
03.04.2020
Das DRSC hat eine Erklärung mit Hinweisen zu Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf Rechnungslegung und Berichterstattung herausgegeben und verweist darin auf den DRSC-Anwendungshinweis 3 'Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen unter besonderer Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher und unternehmensindividueller Krisensituationen'.
Das DRSC hat den Anwendungshinweis anlässlich der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008/9 entwickelt und verlautbart, der auf besondere Aspekte der Bilanzierung und Berichterstattung in Krisenzeiten hinweist sowie konkrete Fragen aufwirft und beantwortet. Der Hinweis besitzt – bis auf die mittlerweile ersetzten Standards des IASB – unverändert Gültigkeit und kann von Unternehmen als Hilfestellung herangezogen werden.
Das DRSC erklärt außerdem, dass der IFRS-Fachausschuss des DRSC sich in seiner nächsten Sitzung mit der Überprüfung des Anwendungshinweises befassen wird. Auch wenn dieser Anwendungshinweis im Kern auf IFRS-Anwender abzielt, sind einzelne Aspekte auch für HGB-Bilanzierer einschlägig (insb. der Fragenkomplex Nr. 9 zur Berichterstattung im (Konzern-)Lagebericht).
Mit freundlicher Genehmigung des Schäffer-Poeschel Verlags stellt das DRSC diesen Anwendungshinweis auf seiner Internetseite kostenfrei zu Verfügung.