DRSC nimmt Stellung zu vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS IC
08.04.2020
Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu vorläufigen und endgültigen Agendaentscheidungen vom März 2020 Stellung genommen.
Bei der Sitzung hat das Interpretations Committee zwei vorläufige und vier endgültige Agendaentscheidungen gefällt.
Zur vorläufigen Entscheidung bzgl. IFRS 16 merkt das DRSC an, dass einige Details zur Bestimmung des Anteils des Nutzungsrechts und zur Bewertung der Leasingverbindlichkeit noch etwas tiefergehend untersucht und formuliert werden sollten. Der vorläufigen Entscheidung zu IAS 12 sowie den endgültigen Entscheidungen (drei Entscheidungen zu IAS 21/IAS 29 und eine Entscheidung zu IFRS 15) hingegen stimmt das DRSC zu.
Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.