DRSC zieht Interpretation 1 (IFRS) zurück
14.04.2020
Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat bei seiner Sitzung im Februar 2020 beschlossen, die DRSC Interpretation 1 (IFRS) 'Bilanzgliederung nach Fristigkeit gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses' zurückzunehmen.
Vor dem Hintergrund der vom IASB im Januar 2020 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig hat der IFRS-Fachausschuss geprüft, ob die Interpretation überarbeitet werden muss. Dabei stellte der Fachausschuss fest, dass der ursprüngliche Anlass für Erarbeitung der Interpretation entfallen ist.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.