Vorläufiger Meinungsstand des DRSC zur Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung

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21.04.2020

Der gemeinsame Fachausschuss des DRSC hat sich mit den Fragen der im Februar 2020 angestoßenen Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung befasst und einen vorläufigen Meinungsstand erarbeitet.

Wichtige Punkte sind dem DRSC, dass eine rein europäische Lösung abzulehnen ist, dass die IFRS-Verordnung nicht angefasst werden sollte und dass bei der Integration von finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung die führende Rolle der IFRS nicht in Frage gestellt werden sollte.

So heißt es beispielsweise auf die Aussage unter Frage 1, dass Unternehmen, die gemäß der Richtlinie berichten, nicht alle relevanten nichtfinanziellen Informationen offenlegen, die von verschiedenen Adressatengruppen benötigt werden: "Eine Änderung der Vorgaben mit dem Ziel, die Informationsbedürfnisse sämtlicher Stakeholder zu bedienen, sollte sorgfältig und ausgewogen geschehen. Dabei ist aus unserer Sicht folgendes wichtig: (1) Rückgriff auf bestehende Rahmenwerke bzw. Standardwerke (GRI, TCFD, SAS etc.), (2) Ausschluss von rein europäischen Lösungen, (3) Zwischenschritt über kapitalgeberorientierte Berichterstattung nichtfinanzieller Aspekte, (4) Die IFRS-VO bleibt unangetastet."

In Bezug auf den gesamten Fragenkomplex zu Standardisierung (Fragen 8-20) schreibt das DRSC: "Wir lehnen die Entwicklung von EU-eigenen Standards für nichtfinanzielles Reporting ab. Die KOM sollte stattdessen auf einen international anerkannten Berichtstandard oder auf eine Kombination mehrere Standards zurückgreifen. Sofern sich die KOM für einen EU Standard entscheidet, müssen die Nationalen Standardsetzer (unabhängig von deren Mitwirkung bei EFRAG) zwingend eingebunden werden."

Und zu Frage 16, in der es um einen Standardsetzer im nichtfinanziellen Bereich und die Verknüpfung von nichtfinanzieller und finanzieller Berichterstattung geht, heißt es: "Hierbei ist es äußerst wichtig, einen geeigneten und weltweit akzeptierten Standardsetzer in die Verantwortung zu nehmen. Connectivity zum Financial Reporting ist dabei ebenso wichtig, allerdings ist die Beibehaltung der IFRS als leading GAAP aus unserer Sicht die zentrale Bedingung. Jeder Vorstoß der KOM, die IAS-VO anzutasten, muss unterbleiben, sei es direkt oder indirekt."

Zugang zum vorläufigen Meinungsstand haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Bitte beachten Sie, dass das DRSC mit dem englischsprachigen Konsultationsdokument gearbeitet hat (auch wenn die Antworten in deutscher Sprache eingetragen sind). Seit Anfang April gibt es das Konsultationsdokument auch in deutscher Sprache. Dies können Sie über die Konsultationsseite abrufen (Registrierung erforderlich). Die Frist für Stellungnahmen zur Konsultation wurde inzwischen bis zum 11. Juni 2020 verlängert.

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