EFRAG verlängert Konsultationszeitraum zu primären Abschlussbestandteilen
27.04.2020
In seiner Ergänzungssitzung am 17. April 2020 beschloss der IASB, die Stellungnahmefrist für seinen Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' zu verlängern. Als Folge daraus hat auch die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Fristen ihrer Aktivitäten rund um den Entwurf verlängert.
Doe Hauptaktivitäten von EFRAG in diesem Kontext sind der Stellungnahmeentwurf und die Feldversuche zum Entwurf. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.