FINMA informiert zu IFRS 9 im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

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01.04.2020

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat eine Aufsichtsmitteilung zu befristeten Erleichterungen für Banken infolge der Coronavirus-Pandemie veröffentlicht, in der sie auch auf die Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' eingeht.

In der Schweiz wenden derzeit acht Banken IFRS an. In der Mitteilung heißt es:

Die FINMA erwartet von den betroffenen Banken, dass sie sich weiterhin an die Vorgaben von IFRS 9 halten. Zudem fordert die FINMA die betroffenen Banken auf, das am 27. März 2020 vom IASB publizierte Dokument "IFRS 9 and covid-19" zu beachten. Die dynamische globale Ausbreitung von COVID-19 stellt eine Extremsituation dar. Die FINMA betont, dass die betroffenen Banken die in IFRS 9 vorhandene Flexibilität nutzen dürfen. Die FINMA hält weiter fest, dass die weltweit durch Behörden und Regierungen getroffenen Unterstützungsmassnahmen in Zusammenhang mit COVID-19 insbesondere bei der ECL-Schätzung vorausschauend einzubeziehen sind. Zudem sollen Massnahmen wie Zahlungsaufschübe nicht automatisch, falls andere Faktoren gleichbleiben, zu einem Transfer in eine andere Stufe führen. In der Nutzung ihres Ermessungsspielraums sollen die Banken zwischen Kreditnehmern mit längerfristig nachhaltig erscheinenden Geschäftsmodellen und Kreditnehmern, bei welchen eine Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit unwahrscheinlich erscheint, unterscheiden.

Zugang zur Aufsichtsmitteilung haben Sie über die Pressemitteilung auf der Internetseite der FINMA. IFRS 9 wird in Kapitel 6 "IFRS 9 und COVID-19" behandelt.

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