IASB hält Ergänzungssitzung zu Fragen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

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17.04.2020

Vor seiner regulären Sitzung nächste Woche hat der IASB heute per Videokonferenz getagt, um zwei Themen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu erörtern: Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die zeitlichen Planungen des IASB und Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie.

Hinsichtlich der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die zeitlichen Planungen des IASB empfahl der Stab, dass der Board

Alle Boardmitglieder stimmten den Empfehlungen des Stabs zu und stimmten auch zu, dass der Entwurf zur Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 eine Kommentierungsfrist von 30 Tagen haben sollte. Der Board gab die Erlaubnis, das Abstimmungsverfahren für den Entwurf einzuleiten, und kein Boardmitglied beabsichtigt, der Veröffentlichung des Entwurfs zu widersprechen.

In Bezug auf die Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie empfahl der Stab, dass der Board IFRS 16 Leasingverhältnisse ändert, um den Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Unternehmen, die die Ausnahmeregelung anwenden, würden die auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen so bilanzieren, als ob es sich nicht um Modifikationen des Leasingvertrags handelte. Die Ausnahmeregelung würde rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 angewendet, aber die Vergleichszahlen müssten nicht angepasst werden. Ein Leasingnehmer erfasst jede Differenz, die sich aus der erstmaligen Anwendung der Änderung ergibt, in den Eröffnungsrücklagen (oder gegebenenfalls in einem anderen Eigenkapitalbestandteil) in der jährlichen Berichtsperiode, die den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung beinhaltet.

Alle Boardmitglieder stimmten den Empfehlungen des Stabs zu und stimmten auch zu, dass die Ausnahmeregelung sofort in Kraft treten würde, wenn die finale Änderung herausgegeben wird. Der Board wird die Treuhänder bitten, eine 14-tägige Kommentierungsfrist für die vorgeschlagene Änderung zu genehmigen. Der Board gab die Erlaubnis, das Abstimmungsverfahren für den Entwurf einzuleiten, und kein Boardmitglied beabsichtigt, der Veröffentlichung des Entwurfs zu widersprechen.

Hinweis: Die verkürzten Stellungnahmefristen für beide Entwürfe wurden gestern in einer Telefonkonferenz des DPOC erörtert.

Unsere Übersetzungen der ausführlichen Mitschriften von der Sitzung stehen Ihnen hier zur Verfügung.

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