IASB veröffentlicht Leitlinien zu IFRS 16 und der Coronavirus-Pandemie, wird Auswirkungen der Pandemie in einer Ergänzungssitzung erörtern
11.04.2020
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein Dokument veröffentlicht, das Fragen zur Anwendung von IFRS 16 'Leasingsverhältnisse' in der Zeit der erhöhten wirtschaftlichen Unsicherheit infolge der Coronavirus-Pandemie beantwortet. In einer Ergänzungssitzung wird der IASB das Thema weiter erörtern und sich auch Fragen im Zusammenhang mit Zeitpunkten des Inkrafttretens, Kommentierungsfristen und Veröffentlichungszeitpunkten widmen.
Ähnlich wie bei den im März veröffentlichten Leitlinien zu IFRS 9 sollen die neuen Leitlinien zu IFRS 16 Leasingverhältnisse die einheitliche Anwendung der Vorschriften in den IFRS unterstützen. Daher heben sie die Vorschriften von IFRS 16 sowie anderen IFRS hervor, die für Unternehmen relevant sind, die erwägen, wie Mietkonzessionen, die als Folge der Coronavirus-Pandemie gewährt wurden, zu bilanzieren sind; die Vorschriften von IFRS 16 werden weder geändert, noch aufgehoben oder ergänzt. Zugang zum Dokument haben Sie auf der Internetseite des IASB. Der IASB hat auch bekanntgegeben, dass er das Thema in einer Ergänzungssitzung am 17. April 2020 weiter erörtern will.
Bei der Sitzung wird der IASB sich auch folgenden Fragen widmen:
- Soll der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben werden?
- Soll die Kommentierungsfrist für drei große laufende Konsulationen um drei Monate verlängert werden (Entwurf des neuen Standards zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss, Bitte um Informationsübermittlung im Rahmen der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU und Diskussionspapier Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten)?
- Soll die Veröffentlichung von kommenden großen Konsultationsdokumenten verschoben werden, die für 2020 geplant sind?
Anhang A des Agendapapiers 32 für die Sitzung bietet einen tabellarischen Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen der zeitlichen Planung.