Ergänzungssitzung des IASB am 17. April 2020 angesetzt

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14.04.2020

Der IASB wird am 17. April 2020 per Videokonferenz tagen, um zwei Themen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie: Der Stab empfiehlt, dass der Board IFRS 16 ändert, um den Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Unternehmen, die die Ausnahmeregelung anwenden würden die auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen so bilanzieren, als ob es sich nicht um Modifikationen des Leasingvertrags handelte. Die Ausnahmeregelung würde rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 angewendet, aber die Vergleichszahlen müssten nicht angepasst werden. Ein Leasingnehmer jede Differenz, die sich aus der erstmaligen Anwendung der Änderung ergibt, in den Eröffnungsrücklagen (oder gegebenenfalls in einem anderen Eigenkapitalbestandteil) in der jährlichen Berichtsperiode, die den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung beinhaltet, erfassen. Die Ausnahmeregelung würde sofort in Kraft treten, wenn die finale Änderung herausgegeben wird.

    Der Stab empfiehlt außerdem, dass der Board die Treuhänder bittet, eine 14-tägige Kommentierungsfrist für die vorgeschlagene Änderung zu genehmigen. Der Stab ist der Meinung, dass es möglich wäre, eine Änderung von IFRS 16 bis Ende Mai 2020 zu finalisieren, wenn der Board seinen Empfehlungen zustimmt und die Treuhänder eine 14-tägige Kommentierungsfrist genehmigen.

    Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die zeitlichen Planungen des IASB: Der Stab legt vorgeschlagene Änderungen dar, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie an den Projektzeitplänen des Boards vorgenommen werden sollen. Einige Projekte haben trotz der präzedenzlosen globalen Krise weiterhin hohe Priorität, darunter das Projekt zur IBOR-Reform Phase 2 und das Projekt zu Änderungen an IFRS 17.

    Der Stab empfiehlt, dass der Board

    Außerdem sollte die Veröffentlichung von kommenden großen Konsultationsdokumenten, die für 2020 geplant sind, verschoben werden.

    In Bezug auf den Entwurf zur Verschiebung der Änderungen an IAS 1 empfiehlt der Stab eine Stellungnahmefrist von 30 Tagen.

    Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

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