Überprüfung des IFRS für KMU - IASB bietet alternative Stellungnahmemöglichkeiten an
22.04.2020
Der IASB hat heute angekündigt, dass man seine Bitte um Einreichung von Informationen im Rahmen der zweiten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU auch in weniger aufwendigen Varianten beantworten kann.
Der IASB hat am 28. Januar 2020 als ersten Schritt seiner zweiten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU eine Bitte um Einreichung von Informationen veröffentlicht. Stellungnahmen werden (nach am 17. April 2020 beschlossener Verlängerung der Kommentierungsfrist) bis zum 27. Oktober 2020 erbeten.
Da nicht alle Adressatengruppen über ein bestehendes Verfahren verfügen oder nicht genügend Kapazitäten oder Ressourcen haben, um eine Stellungnahme einzureichen, hat der IASB nun zwei weitere Möglichkeiten entwickelt, um auf die Bitte um Einreichung von Informationen zu reagieren:
- Adressatengruppen, die über kein bestehendes Verfahren verfügen, aber genügend Kapazitäten oder Ressourcen haben, um eine Stellungnahme einzureichen, werden gebeten, ein optionales Stellungnahmedokument des IASB zu nutzen.
- Adressatengruppen, die über kein bestehendes Verfahren verfügen und nicht genügend Kapazitäten oder Ressourcen haben, um eine Stellungnahme einzureichen, können an eine Online-Umfrage teilnehmen.
Der IASB wird beide Optionen bei seiner morgigen Sitzung kurz erörtern.
Weiterführende Informationen zu den alternativen Stellungnahmemöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des IASB.