IPSASB verlängert Stellungnahmefrist für seine drei jüngsten Entwürfe

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23.04.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat am 24. Februar 2020 drei miteinander verbundene Entwürfe veröffentlicht: ED 70 'Erlöse mit Erfüllungspflichten', ED 71 ' Erlöse ohne Erfüllungspflichten' und ED 72 'Übertragungskosten'.

Als Reaktion auf die zusätzlichen Herausforderungen, denen sich die Adressatengruppen infolge der Coronavirus-Pandemie gegenübersehen, hat der IPSASB beschlossen, ihnen zusätzliche Zeit zur Verfügung zu stellen, um ihre Stellungnahmen zu erarbeiten. In einer Pressemitteilung auf der Internetseite des IPSASB wird bekannt gegeben, dass die neue Frist für Stellungnahmen zu den drei Entwürfen nun am 1. November 2020 endet.

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