Kommission startet Konsultation über erneuerte nachhaltige Finanzstrategie

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09.04.2020

Im Zusammenhang mit dem European Green Deal und aufbauend auf dem Aktionsplan 2018 zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums hat die Europäische Kommission eine Konsultation zu ihrer erneuerten nachhaltigen Finanzstrategie eingeleitet. Trotz gegenteiliger Ergebnisse einer kürzlich von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie scheinen der Wortlaut und die Optionen für die Beantwortung einer der Fragen des Konsultationsdokuments zu unterstellen, dass die IFRS die nachhaltige Finanzierung behindern könnten.

2019 wurde der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) von der Kommission beauftragt, die Gründe für Kurzfristigkeit an Finanzmärten zu untersuchen. Zu den Ergebnissen, die im Dezember 2019 veröffentlicht wurden, gehörte, dass ESMA keinen Änderungsbedarf bei den bestehenden Rechnungslegungsvorschriften festgestellt hat. Viel mehr nannte ESMA drei andere Bereiche, in denen entscheidende Maßnahmen ein langfristiges Anlegerverhalten unterstützen würde:

  • die Änderung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung, um Grundsätze für qualitativ hochwertige nichtfinanzielle Informationen zusammen mit einer begrenzten Anzahl von spezifischen Angabevorschriften festzulegen;
  • die Förderung eines einheitlichen Satzes internationaler ESG-Angabestandards; und
  • Verpflichtung zur Aufnahme von nicht-finanziellen Angaben in die Jahresabschlüsse.

Ungeachtet dieser Erkenntnisse enthält das neue Konsultationsdokument folgende Frage:

Frage 16: Sehen Sie weitere Bereiche in den bestehenden Rechnungslegungsvorschriften (basierend auf dem IFRS-Rahmen), die die angemessene und rechtzeitige Erkennung und konsistente Bewertung von Klima- und Umweltrisiken behindern könnten?

Die Frage kann mit ja/nein/ weiß nicht beantwortet werden. Allerdings erscheint nur bei der Beantwortung mit "ja" eine neue Frage 16.1, die es Stellungnehmenden weitere Ausführungen erlaubt. Es werden zunächst vier Bereiche vorgeschlagen, in denen sich die Rechnungslegungsvorschriften als unvereinbar mit einer nachhaltigen Finanzierung erweisen könnten (Vorschriften für Wertminderung und Abschreibung, Vorschriften für Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Sonstiges), und es ist dann jeweils möglich, in einem Textfeld Einzelheiten oder Begründungen anzugeben.

Die Konsultation ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar, allerdings sind deutsche und französische Übersetzungen als bald verfügbar angekündigt. Zugang zur Konsultation haben Sie hier. Stellungnahmen werden bis zum 15. Juli erbeten.

 

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