DRSC treibt CSR-Studie erfolgreich voran

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05.08.2020

Im März 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) mit einer umfangreichen Untersuchung zur nichtfinanziellen Berichterstattung deutscher Unternehmen beauftragt. Die vom BMJV geforderten Leistungen sollen im 3. Quartal 2020 abgeschlossen sein.

Folgende Bestandteile umfasst die Beauftragung:

  • Auswertung einer repräsentativen Erhebung über die offengelegten nichtfinanziellen Informationen der berichtspflichtigen Unternehmen für die Geschäftsjahre 2017-2019 (Horizontalstudie). Diese Arbeiten werden derzeit von den Mitarbeitern des DRSC mit Hochdruck vorangetrieben.
  • Durchführung einer Befragung von Erstellern, Prüfern und Adressaten von nichtfinanziellen Informationen zu möglicherweise erforderlichen Änderungen. Unter anderem hat das DRSC dazu eine Reihe von Einbindungsveranstaltungen im Juli und August angeboten (letzter Termin morgen), die von einer großen Bandbreite von Interessengruppen bei lebhafter Diskussion gut angenommen wurden.
  • Unterbreitung von Vorschlägen für als geeignet angesehene Maßnahmen zur Lösung erkannter Herausforderungen. Auf Grundlage der eruierten Ist-Bilanzierung der untersuchten Unternehmen und der Soll-Vorstellung verschiedenster Interessengruppen wird der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC jetzt eine fachliche Einwertung vornehmen und Vorschläge für eine mögliche Anpassung der CSR-Richtlinie und der sich daran anschließenden Umsetzung in deutsches Recht im gesamtwirtschaftlichen Interesse unterbreiten. Dazu wird der Gemeinsame Fachausschuss ab Mitte August bis Ende September in einer eigens angesetzten Sitzungsreihe wöchentlich tagen. Die Sitzungen werden aufgezeichnet und im Anschluss zur Verfügung gestellt. (Eine Auflistung aller Termine steht auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.)

Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der Studie für die anstehende Diskussion zur Fortentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung auf europäischer Ebene mit einer soliden Grundlage nutzen. Daher werden vom BMJV Lösungsvorschläge erwartet, die auch in die europäische Diskussion eingebracht werden können, um nationale Alleingänge zu vermeiden.

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