DRSC krisisiert RTS zur Offenlegungsverordnung als Vorgriff auf die Überarbeitung der CSR-Richtlinie
28.08.2020
Das DRSC hat eine Stellungnahme an die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zum Entwurf eines fachlichen Regulierungsstandards (RTS) 'ESG Disclosures' zur Offenlegungsverordnung übermittelt und darin zwei wesentliche Kritikpunkte aufgeführt.
In der Stellungnahme bemängelt das DRSC die fehlende konzeptionelle Grundlage für die im Konsultationsentwurf vorgeschlagenen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen informieren sollen. Zum einen fehle es an der Auseinandersetzung mit den Adressaten dieser Angaben und deren Informationsbedürfnissen. Zum anderen werde der Wesentlichkeitsgrundsatz in den vorgeschlagenen Anforderungen außer Kraft gesetzt.
Darüber hinaus kritisiert das DRSC die generelle Vorgehensweise von Europäischer Kommission und Aufsichtsbehörden. Es würden Transparenzpflichten für Unternehmen geschaffen, die nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich der Offenlegungsverordnung fallen. So würden auf nachgeordneter Ebene Anforderungen an Beteiligungsunternehmen definiert, die nicht Gegenstand der Erörterungen auf oberster Ebene waren. Die inhaltliche Diskussion über die zukünftige Überarbeitung der CSR-RL werde damit durch den RTS vorweggenommen.
Zugang zur Stellungnahme (als augefülltes Antwortformular) haben Sie auf der Internetseite des DRSC.