IFRS-Stiftung veröffentlicht überarbeitetes Handbuch für den Konsultationsprozess

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21.08.2020

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben ein aktualisiertes Handbuch für den Konsultationsprozess herausgegeben. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Klarstellung der Verbindlichkeit der vom Interpretations Committee veröffentlichten Agendaentscheidungen und einen zusätzlichen Schritt des Konsultationsprozesses, in dem der Board über die Agendaentscheidungen ab- und ihnen zustimmen muss.

Das Handbuch hält weiterhin fest, dass Agendaentscheidungen nicht den Status von IFRS haben und den Standards keine Vorschriften hinzufügen oder diese ändern können. Es wird nun aber auch festgehalten, dass eine Agendaentscheidung in vielen Fällen erläuterndes Material enthält, das erklärt, wie Prinzipien und Vorschriften in den IFRS auf den in der Agendaentscheidung beschriebenen Geschäftsvorfall bzw. das Tatsachenmuster anzuwenden sind. Da diese Erläuterungen "zusätzliche Einsichten liefern können, die das Verständnis eines Unternehmens der Prinzipien und Vorschriften in den IFRS verändern könnten", heißt es im Handbuch, dass Unternehmen zu dem Schluss kommen können, dass sie aufgrund einer Agendaentscheidung eine Änderung einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode vornehmen müssen. Weiter heißt es im Handbuch: "Es wird erwartet, dass ein Unternehmen Anspruch auf genügend Zeit hat, um diese Bestimmung zu treffen und jede notwendige Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden umzusetzen."

Der zusätzliche Schritt des Konsultationsprozesses bei Agendaentscheidungen besteht darin, dass der Board gefragt wird, ob er Einwände gegen die Agendaentscheidung hat. Dabei werden zwei Aspekte berücksichtigt:

  • Ob der Board Einwände gegen die Entscheidung des Interpreations Committees hat, dass kein Standardsetzungsprojekt in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden soll; und
  • ob der Board Einwände gegen die Schlussfolgerung des Interpreations Committees hat, dass die Agendaentscheidung der IFRS keine Vorschriften hinzufügt oder diese ändert.

Wenn vier oder mehr Boardmitglieder Einspruch erheben, wird die Agendaentscheidung nicht veröffentlicht, und der Board entscheidet über das weitere Vorgehen.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

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