Dezember

IPSASB veröffentlicht Änderungen in Bezug auf Finanzinstrumente des öffentlichen Sektors

11.12.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Unverbindliche Änderungen an IPSAS 41 'Finanzinstrumente'' mit Änderungen veröffentlicht, die die bestehenden Leitlinien des IPSASB in IPSAS 41 für Themen ergänzen, die für den öffentlichen Sektor spezifisch sind und erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben.

Die Änderungen präzisieren die bestehenden Leitlinien für vier Instrumente des öffentlichen Sektors:

  • Währungsgold;
  • Währung im Umlauf;
  • IWF-Quotenzeichnungen; und
  • Sonderziehungsrechte des IWF.

Die neuen Leitlinien Non-Authoritative Amendments to IPSAS 41 'Financial Instruments', ein kurzes einführendes Video und eine At a Glance-Übersicht über die vorgeschlagenen Änderungen finden Sie auf der Internetseite des IPSASB.

Die Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS verstehen

11.12.2020

Deloitte hat eine grundlegende, 380 Seiten umfassende Publikation herausgegeben, die einige der häufigsten und wichtigsten Unterschiede, die sich bei der Umstellung von US-GAAP auf IFRS und umgekehrt auf den Abschluss auswirken können, behandelt.

Im Jahr 2002 veröffentlichten der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) eine Absichtserklärung, in der Prioritäten und Meilensteine festgelegt wurden, die bei wichtigen gemeinsamen Projekten erreicht werden sollten. Die beiden Boards arbeiteten zusammen, um ihre Standards zu verbessern und Konvergenz anzustreben. Die Ergebnisse in Bezug auf die Konvergenz waren unterschiedlich. Es gab eine signifikante Konvergenz bei Themen wie Unternehmenszusammenschlüsse und Erlöserfassung. Bei Themen wie Finanzinstrumente und der Folgebewertung von Leasingverhältnissen haben sich die wesentlichen Unterschiede jedoch vergrößert.

Diese unfassende Publikation spiegelt Unterschiede für Standards wider, die ab dem 31. Dezember 2019 für börsennotierte Unternehmen mit einem jährlichen Berichtszeitraum verpflichtend sind. Da ASC 326 Financial Instruments - Credit Losses für börsennotierte Unternehmen mit Geschäftsjahren, die nach dem 15. Dezember 2019 beginnen, in Kraft getreten ist, bietet die Publikation außerdem Anhang A Allowance for expected credit losses in loans and receivables and some debt securities, um die wichtigsten Unterschiede zwischen ASC 326 Financial Instruments - Credit Losses und IFRS 9 Finanzinstrumente hervorzuheben.

Die Publikation behandelt Folgendes nicht: (1) Unterschiede in Bezug auf die Angabepflichten, (2) Leitlinien im Zusammenhang mit dem IFRS für KMU, (3) Leitlinien im Zusammenhang mit den Alternativen des Private Company Council für private Unternehmen nach US-GAAP und (4) Auswirkungen der branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften nach US-GAAP. Sie deckt die Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS bei der Segmentberichterstattung ab, da die Wertminderungsvorschriften in beiden Regelwerken von der Identifizierung von Geschäftssegmenten abhängen.

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

ICAS-Bericht zu IAS 37 und Stilllegungsverbindlichkeiten

10.12.2020

Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) hat einen Bericht herausgegeben, in dem die Anwendung von IAS 37 'Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen' bei der Bilanzierung von Kosten für Stilllegungen und Sanierungsmaßnahmen in umweltbelastenden Industrien, einschließlich Öl und Gas, Bergbau und Versorgungsunternehmen, untersucht wird.

IAS 37 schreibt vor, dass die künftigen Sanierungskosten geschätzt und unter Verwendung eines angemessenen Abzinsungssatzes bilanziert werden müssen, um den Barwert dieser Kosten zu berechnen. Der IASB schreibt in dem Standard den Unternehmen jedoch nicht vor, den verwendeten Abzinsungssatz anzugeben, und stellt auch nicht klar, ob die Grundlage für die Berechnung des Abzinsungssatzes eine Wahl einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode darstellt.

Die ICAS-Untersuchung stützt sich auf eine große internationale Stichprobe aus den Bereichen Bergbau, Versorgungsunternehmen sowie Öl- und Gasindustrie und kommt zu dem Ergebnis, dass es erhebliche Unterschiede in der Entscheidung der Unternehmen gibt, den Abzinsungssatz bei der Bilanzierung von Stilllegungs- und Umweltverbindlichkeiten offenzulegen. Darüber hinaus stellt die Studie fest, dass, wenn ein Unternehmen mit einer Stilllegungsverbindlichkeit zahlungsunfähig wird, die Sanierungsverbindlichkeit mit dem Vermögenswert verbunden bleibt, der dadurch für einen potenziellen Käufer weniger attraktiv werden kann, so dass, wenn der Vermögenswert schließlich unverkauft bleibt, der Steuerzahler am Ende für die Stilllegung aufkommen muss. ICAS weist darauf hin, dass dieses Szenario in einer Post-Corona-Welt wahrscheinlich häufiger vorkommen wird.

Die Autoren der Studie kommen zu zwei Empfehlungen:

  • Die Standardsetzer sollten die Angabe der verwendeten Abzinsungssätze vorschreiben, um Vergleichbarkeit zu gewähren und so den Abschlussadressaten und anderen wichtigen Interessengruppen einen Einblick in die "Black Box" der Bilanzierung von Stilllegungsverbindlichkeiten zu geben; und
  • Die Abschlussersteller sollten erweiterte Angaben leisten (und die Abschlussprüfer sollten diese verlangen), um nicht nur den Abzinsungssatz, sondern auch die nicht abgezinsten zukünftigen geschätzten Kapitalflüsse und den Zeitplan der Stilllegungsaktivitäten zu berücksichtigen, ergänzt durch eine umfassende Darstellung der wesentlichen Unsicherheiten, die mit diesen Posten verbunden sind.

Der Bericht Black Box Accounting: Discounting and disclosure practices of decommissioning liabilities steht Ihnen auf der Internetseite von ICAS zur Verfügung.

AASB-Forschungsforum – Präsentationen verfügbar

10.12.2020

Der australische Standardsetzer AASB hat am 30. November 2020 in Zusammenarbeit mit der University of New South Wales das AASB Virtual Research Forum abgehalten.

Die Akademiker und Vertreter der Finanzberichterstattung aus dem öffentlichen Sektor, dem gewinnorientierten und dem gemeinnützigen Sektor diskutierten die folgenden Projekte:

  • The Use and Usefulness of Equity Accounting
  • Implementing AASB 16 Leases: The User and Preparer Perspectives
  • Are Accounting Standards Understandable?

Darüber hinaus gab es Präsentationen über das Arbeitsprogramm und die Forschungsmöglichkeiten des IASB sowie darüber, wie Abschlüsse von professionellen Anlegern verwendet werden. Die Folien zu allen Präsentationen sowie Aufzeichnungen der einzelnen Vorträge sind auf der Internetseite des AASB verfügbar.

Papiere für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

10.12.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 14. Dezember 2020 per Videokonferenz tagen. Für diese Sitzung sind jetzt die Papiere verfügbar. Am 15. Dezember folgt eine Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses. Da die Sitzung nicht öffentlich abgehalten wird, gibt es dort keine öffentlich zugänglichen Sitzungspapiere.

Während seiner 94. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Stellungnahme der WPK zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

10.12.2020

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' genommen.

Ausdrücklich spricht sich die WPK für die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten aus, da die Werthaltigkeitsprüfung sehr ermessensbehaftet sei, Wertminderungen oftmals erst mit deutlicher Verzögerung erfasst würden und die Kosten den Nutzen der Werthaltigkeitsprüfung übersteigen würden.

Insgesamt hätten die letzten Jahre gezeigt, dass sich die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte nicht wie ursprünglich erwartet abgebaut haben. Im Gegenteil: die Buchwerte nähmen seit Einführung des alleinigen Ansatzes über die Werthaltigkeitsprüfung infolge der Überarbeitung von IAS 36 im Jahr 2004 kontinuierlich zu.

Daher ist die WPK der Auffassung, dass die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten trotz aller ebenfalls festgestellten Schwächen eine pragmatische, kostengünstigere und standardisierte Konvention für die Folgebilanzierung des Goodwills darstellen könnte.

Zur vollständigen Stellungnahme auf der Internetseite der WPK gelangen Sie hier.

Die drei Paradoxa der Nachhaltigkeitsberichterstattung

09.12.2020

Steven Maijoor, Vorsitzender der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) , hielt eine Rede auf einem Internetseminar, das vom französischen Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Konjunkturbelebung organisiert wurde, und erörterte dabei drei (scheinbare) Paradoxa der Nachhaltigkeitsberichterstattung und wie man ihnen begegnen kann.

Die drei scheinbaren Paradoxa, die Maijoor identifizierte, waren:

  • die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die Berichterstattungsstandards gleichzeitig international und rechstkreisspezifisch sind;
  • die Bedeutung, sicherzustellen, dass die Angabestandards robust genug sind, um dazu beizutragen, das Risiko eines "greenwashing" zu vermeiden, und gleichzeitig genügend Flexibilität für die Unternehmen zu ermöglichen, ihre eigene Geschichte zu erzählen; und
  • die Schwierigkeit, ein robustes und umfassendes Angabesystem zu schaffen, das so viele Unternehmen wie möglich abdeckt, um sicherzustellen, dass Informationen von (tatsächlichen oder potentiellen) Beteiligungsunternehmen verfügbar sind, während gleichzeitig ein verhältnismäßiger Satz von Vorschriften insbesondere für kleinere Unternehmen beibehalten wird.

Zum ersten Paradoxon meinte er, er glaube nicht, dass eine globale und eine EU-spezifische Standardisierung im Widerspruch zueinander stünden, vielmehr würden sie sich gegenseitig ergänzen. Maijoor erklärte, dass ein Satz internationaler Standards, um wirksam zu sein, modular aufgebaut sein müsse, um den Bedürfnissen von Rechtskreisen gerecht zu werden, die sich auf unterschiedlichen Stufen des Fortschritts im Bereich der nachhaltigen Finanzen befinden.

Zum zweiten Paradoxon führte Maijoor aus, dass prinzipienbasierte Standards in der Regel gut geeignet sind, um die Bemühungen jener Emittenten zu unterstützen, die auf Innovationen in ihrer Berichterstattungspraxis abzielen, aber sie sind auch hilfreich, um dem Risiko vorzubeugen, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung lediglich auf einem Checklisten-Ansatz beruht.

Und in Bezug auf das dritte Paradoxon schlug er vor, dass ein möglicher Weg nach vorn darin bestünde, anzuerkennen, dass die Größe eines Unternehmens allein ein unvollkommener Indikator für seine ESG-Auswirkungen ist, dass sie aber gleichzeitig ein relativ guter Indikator für die Ressourcenbeschränkung ist, der ein Unternehmen ausgesetzt sein könnte, wenn ihm eine hohe Berichtslast auferlegt wird.

Maijoor schloss seine Rede mit folgender Bemerkung:

Die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung hängt meines Erachtens von einer guten internationalen Zusammenarbeit, robusten, verhältnismäßigen und prinzipienbasierten Berichterstattungsvorschriften und, was am wichtigsten ist, von einem Standardsetzungsprozess ab, bei dem das öffentliche Interesse im Mittelpunkt steht. Wie bei jedem Standardsetzungsprozess wird auch hier eine umfassende und gründliche Konsultation aller relevanten Interessengruppen unerlässlich sein.

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der ESMA.

IASB veröffentlicht Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

09.12.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' entscheidungsnützliche Informationen bieten, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung der Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung der Standards entstanden sind.

Der Prozess für die Überprüfung der Umsetzung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 wurde im September 2019 offiziell auf die Agenda des IASB genommen. Der IASB hat bereits Informationen zusammengetragen, um den Umfang der Überprüfung zu bestimmen und die wesentlichen Fragen zu eruieren, die beantwortet werden müssen, bevor die Umsetzung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 beurteilt werden kann.

Die bisher gesammelten Informationen weisen darauf hin, dass die meisten Interessengruppen der Meinung sind, dass die Standards gut funktionieren, dennoch haben die bisher kontaktierten Interessengruppen auch angedeutet, dass es Bereiche gibt, in denen die Standards ihrer Meinung nach noch von Verbesserungen profitieren könnten. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen ist der Board zu dem Schluss gekommen, insbesondere zu den folgenden Aspekten mit der Bitte um Informationsübermittlung weitere Rückmeldungen einzuholen:

IFRS 10 Konzernabschlüsse bietet ein einziges Konsolidierungsmodell, das für alle Arten von Unternehmen Kontrolle als Grundlage für die Konsolidierung identifiziert. Die folgenden Bereiche könnten eine weitere Untersuchung rechtfertigen:

  • Kontrolle über ein Beteiligungsunternehmen, einschließlich relevanter Tätigkeiten, Rechte, die einem Investor Kontrolle über ein Beteiligungsunternehmen verleihen, und Kontrolle ohne Stimmenmehrheit;
  • die Verknüpfung zwischen Kontrolle und Renditen, einschließlich Agentenbeziehungen und nichtvertraglicher Agentenbeziehungen;
  • Beteiligungsunternehmen, einschließlich Kriterien zur Identifizierung eines Beteiligungsunternehmens und von Tochtergesellschaften, die Beteiligungsunternehmen sind; und
  • Rechnungslegungsvorschriften für
    • Transaktionen, die zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse führen; und
    • die Teilübernahme einer Tochtergesellschaft, die keinen Geschäftsbetrieb darstellt.

IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen legt einen prinzipienbasierten Ansatz für die Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen fest, bei dem die Parteien ihre Rechte und Pflichten aus den Vereinbarungen ansetzen. Die folgenden Bereiche könnten eine weitere Untersuchung rechtfertigen:

  • Zusammenarbeitsvereinbarungen außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 11;
  • Klassifizierung gemeinsamer Vereinbarungen; und
  • Rechnungslegungsvorschriften für gemeinsame Geschäftstätigkeiten.

IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen fasst die Angabevorschriften für Tochtergesellschaften, gemeinsame Vereinbarungen, assoziierte Unternehmen und nicht konsolidierte strukturierte Einheiten zusammen, erweitert und ersetzt sie. Es gab relativ wenige Rückmeldungen zu den Vorschriften von IFRS 12, und die Meinungen waren unterschiedlich. Daher soll mit der Bitte um Informationsübermittlung eruiert werden, inwieweit die Vorschriften einem Unternehmen helfen, die Zielsetzung des Standards zu erfüllen.

Nach Ende der Stellungnahmefrist wird der IASB die eingegangenen Stellungnahmen zusammen mit anderen Informationen, die er im Zusammenhang mit seinen Konsultationsbemühungen erfährt, erwägen. Die endgültigen Schlussfolgerungen des IASB werden in einem Bericht und einer Zusammenfassung der Rückmeldungen dargestellt, in dem auch die Schritte beschrieben werden, die nach Meinung des IASB als Ergebnis der Überprüfung unternommen werden sollten. Der Board könnte beschließen, ein Standardsetzungsprojekt auf seine Agenda zu nehmen, einen oder mehrere Sachverhalte als Teil seines Forschungsprogramms weiter zu untersuchen, oder beides zu tun. Der Board könnte auch beschließen, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.

Stellungnahmen werden bis zum 10. Mai 2021 erbeten. Die Bitte um Informationsübermittlung und eine zugehörige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter verfasst, in dem die wesentlichen Aspekte der Bitte um Informationsübermittlung erläutert werden.

Stellvertretende IASB-Vorsitzende spricht bei der AICPA-Jahreskonferenz

09.12.2020

Auf der diesjährigen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB, die derzeit virtuell abgehalten wird, sprach die stellvertretende Vorsitzende des IASB, Sue Lloyd, über die Reaktionen des IASB auf die Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie und andere wichtige Entwicklungen beim Board im Jahr 2020. Sie wies auch auf Entwicklungen hin, die im nächsten Jahr zu erwarten sind, sowie auf Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Zur Coronavirus-Pandemie merkte Lloyd an, dass der Ansatz des IASB im Umgang mit den Auswirkungen der Pandemie dem Ansatz des FASB ähnlich sei. Der IASB veröffentlichte Lehrmaterial, um zu erläutern, wie die bestehenden Vorschriften der IFRS im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie anzuwenden sind, und veröffentlichte eine kleine Änderung an IFRS 16. Der IASB hat auch sein Arbeitsprogramm entzerrt, um den zusätzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, denen die Interessengruppen ausgesetzt sind.

Als andere wichtige Entwicklungen des Boards im Jahr 2020 vermerkte Lloyd, dass der IASB die Änderungen an IFRS 17 finalisiert hat, als Reaktion auf die IBOR-Reform wichtige Änderungen an mehreren Standards vorgenommen hat und zwei wichtige Konsultationen eingeleitet hat — zu primären Abschlussbestandteilen und zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten.

Als Beispiel für wichtige Entwicklungen, die im nächsten Jahr zu erwarten sind, nannte Lloyd die Agendakonsultation, die der IASB Anfang 2021 einleiten wird. Sie ermutigte dazu, zu der Konsultation Stellung zu nehmen, da dies eine wichtige Gelegenheit für die Interessengruppen sei, dem IASB mitzuteilen, welche Standardsetzungsprojekte sie für wichtig halten und der IASB in Betracht ziehen sollte, und auch sich dazu zu äußern, wie der IASB seine Arbeit priorisieren soll.

Abschliessend erörterte Lloyd Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und verwies auf das Konsultationspapier der Treuhänder, das veröffentlicht wurde, um den Bedarf an globalen Nachhaltigkeitsstandards abzuschätzen und bei starker Nachfrage zu ermitteln, ob und in welchem Umfang die IFRS-Stiftung zur Entwicklung solcher Standards beitragen kann.

Der vollständige Wortlaut der Rede in englischer Sprache ist auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Die AICPA-Konferenz fand vom 7. bis 9. Dezember statt und bot Reden von - ebenso wie Podiumsdiskussionen und Frage- und Antwortsitzungen mit - Mitgliedern von SEC, PCAOB, FASB und IASB sowie Experten aus verschiedenen Branchen. Unsere US-Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit den Höhepunkten der Konferenz erstellt.

CMAC benennt neue Mitglieder

08.12.2020

Der beratende Kapitalmarktausschuss (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) des IASB hat die Berufung von drei neuen Mitgliedern zum 1. Januar 2020 bekanntgegeben.

Oliver Gottlieb, Matthias Meitner, and Larissa van Deventer werden dem Beirat für eine dreijährige Amtszeit, die am 1. Januar 2021 beginnt und einmal um weitere drei Jahre verlängert werden kann, angehören.

Weiterführende Informationen, auch zu den Hintergründen der berufenen Neumitglieder, entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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