DRSC nimmt Stellung zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

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29.12.2020

Das DRSC hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' eingereicht, das dieser am 19. März 2020 veröffentlicht hat.

In seiner Antwort auf das Diskussionspapier begrüßt das DRSC die Möglichkeit, zu den Vorschlägen des DP Stellung zu nehmen, und würdigt die Bemühungen des IASB, die Werthaltigkeitsprüfung zu verbessern und zu vereinfachen sowie den Anwendern entscheidungsnützlichere Informationen über Akquisitionen zur Verfügung zu stellen.

Die Hauptkritik des DRSC bezieht sich auf die Beobachtung, dass das ursprüngliche Kernproblem des IASB-Forschungsprojekts, nämlich die Sicherstellung einer robusten Werthaltigkeitsprüfung und die zeitnahe Erfassung von Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts als Reaktion auf die anhaltende Kritik des “too little, too late”, kaum adressiert und nicht gelöst wurde. Das DRSC erkennt an, dass die meisten Argumente für oder gegen die planmäßige Abschreibung bzw. den rein auf eine Werthaltigkeitsprüfung ausgerichteten Ansatz seit langem bekannt sind und bereits zahlreiche Male ausgetauscht wurden. Dennoch führe eine Neubewertung der bereits bekannten Argumente und die Feststellung, dass das derzeitige Modell die Erwartungen der Adressaten hinsichtlich der zeitnahen Erfassung von Wertminderungen nicht erfüllt, zu der Schlussfolgerung, dass die Einführung des rein auf eine Werthaltigkeitsprüfung ausgerichteten Ansatzes nicht zielführend war. Das DRSC spricht sich daher für eine Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten aus.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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