DRSC-Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

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30.12.2020

Der Verwaltungsrat des DRSC hat hat bei der IFRS-Stiftung eine Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder eingereicht, mit der insbesondere der Frage nachgegangen werden soll, ob Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehe und die IFRS-Stiftung hier eine Rolle spielen solle.

Der Verwaltungsrat begrüßt den Vorstoß der Treuhänder als wichtigen Schritt zum richtigen Zeitpunkt. Er befürwortet eine Aufnahme des Gebiets der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die IFRS-Stiftung, weil diese aufgrund ihrer global anerkannten und von einem unabhängigen Board entwickelten Rechnungslegungsstandards bereits Expertise auf dem Gebiet der Standardsetzung nachgewiesen habe. Da eine Konsolidierung der unüberschaubaren Anzahl an Standards, Templates und Rahmenwerke dringend geboten sei, müsse man allerdings in der Aufbauphase einen gewissen Pragmatismus anlegen. So sei es unrealistisch, ein zweites Fachgremium mit denselben Governance-Strukturen wie für den IASB binnen kurzer Zeit etablieren und ressourcenseitig ausstatten zu können.

Konkret schlägt der Verwaltungsrat als Zwischenschritt die Schaffung eines Rats oder Komitees vor, in welchem die bedeutendsten Organisationen auf dem Feld der Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammenkommen und ihre Standards zu vereinheitlichen suchen. Damit erziele man zum einen schneller Ergebnisse und gewönne zum anderen Zeit, um die Strukturen und Prozesse einzurichten sowie die Beschaffung des erforderlichen Humankapitals und der Finanzierung sicherzustellen. Zu einem späteren Zeitpunkt könne dann dieser Rat resp. das Komitee in den angedachten Board überführt werden – so, wie dies um die Jahrtausendwende mit dem IASC zum IASB bereits einmal erfolgte.

Ferner schlägt der Verwaltungsrat vor, dass sich das neue Gremium ein Arbeitsprogramm geben solle, aus welchem die Ziele der Standardsetzung sowie der Weg dorthin hervorgingen. Dies sei wichtig, um Klarheit bei den Konstituenten zu erzeugen, worin das zu entwickelnde Produkt bestehe und in welchen Meilensteinen über welchen Zeitraum dies erreicht werden solle. Bei allem sei Wert darauf zu legen, das Rad nicht neu zu erfinden, sondern aus Vorhandenem im größtmöglichen Maß zu schöpfen und dadurch die angestrebte Konsolidierung zu erreichen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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