EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur vorgeschlagenen Änderung an IFRS 16
22.12.2020
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/4 'Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' veröffentlicht.
Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, klarzustellen, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 Leasingverhältnisse auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei der Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.
EFRAG unterstützt die Vorschläge im Entwurf, da sie Praxisleitlinien für einen Bereich bieten, der derzeit nicht von IFRS 16 behandelt wird, und sich dabei auf bestehende Bewertungsgrundsätze stützen. Der IASB wird jedoch ermutigt, den Sachverhalt im Rahmen der künftigen Überprüfung von IFRS 16 nach der Einführung noch einmal in einem größeren Kontext zu überdenken.
Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 23. März 2021 kommentiert werden (Frist wurde verlängert). Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.