ESA antworten auf die Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

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17.12.2020

Die Vorsitzenden der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA), EBA, EIOPA und ESMA, haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Konsultationspapier der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht. Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat zusätzlich eine separate Stellungnahme eingereicht.

In ihrer Stellungnahme zur Konsultation stimmen die Vorsitzenden der ESA zu, dass die Verbesserung der Datenverfügbarkeit und der Offenlegung durch Unternehmen ein Schlüsselelement zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums ist, und unterstützen nachdrücklich die Entwicklung von global akzeptierten Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung, um die Offenlegung von aussagekräftigen und vergleichbaren Kennzahlen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten zu erleichtern. Sie unterstützen auch, dass internationale Standards auf bestehenden Initiativen einzelner Rechtskreise und internationalen Initiativen aufbauen sollten, einschließlich derer der Europäischen Union. In der Stellungnahme heißt es:

Während die ESA die Europäische Kommission bei der Weiterentwicklung der Taxonomie-Verordnung und der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung für die Europäische Union uneingeschränkt unterstützen, befürworten die ESA ausdrücklich die Entwicklung von weltweit akzeptierten Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung.

Die ESAs weisen auch darauf hin, dass es wichtig ist, dass die zu entwickelnden Standards berücksichtigen müssen, die sich einzelne Rechtskreise in unterschiedlichen Entwicklungsstadien im Bereich der nachhaltigen Finanzen befinden. Im Schreiben von ESMA wird ausgeführt, dass dies durch die Entwicklung einer gemeinsamen Grundlage erreicht werden könnte, die aus einem weltweit akzeptierten Satz von Standards besteht, die bei Bedarf auf der Ebene der einzelnen Rechtskreise ergänzt werden könnten, um etwaige zusätzliche rechtskreisspezifische Verpflichtungen zu erfüllen.

ESMA weist außerdem darauf hin, dass bei der Einrichtung eines Standardsetzers in diesem Bereich drei Prinzipien zu berücksichtigen sind: unabhängige Governance, Aufsicht durch den öffentlichen Sektor und Fähigkeit der Standards, den Anlegerschutz zu fördern. In der Stellungnahme wird angemerkt:

ESMA ist der Ansicht, dass die IFRS-Stiftung gut aufgestellt ist, um eine Standardsetzungslösung für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu implementieren, die mit den oben genannten Prinzipien im Einklang steht. ESMA merkt an, dass die IFRS-Stiftung auch ihre Rolle in der Finanzberichterstattung nutzen könnte, um die dringend benötigte Konnektivität zwischen finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung zu schaffen.

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