Mitgliedstaaten können ESEF verschieben

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15.12.2020

Das Europäische Parlament und der Rat haben einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt, die es den Mitgliedstaaten gestattet, die Anwendung der Anforderungen des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformats (European Single Electronic Format, ESEF) für die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen um ein Jahr zu verschieben, sofern sie dies der Kommission unter Angabe nachvollziehbarer Gründe mitteilen.

Börsennotierte Unternehmen, die 2021 ESEF-Jahrefinanzberichte veröffentlichen wollen, könnten dies weiterhin tun.

Eine entsprechende Erklärung Coronavirus: EU agrees to rules to make it easier for firms to raise capital through the 'EU Recovery Prospectus' ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission verfügbar.

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