Übernahme der Änderungen an IFRS 4 in Bezug auf die befristete Befreiung von der Anwendung von IFRS 9

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16.12.2020

Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung 'Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)' für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit den Änderungen wird das feste Auslaufsdatum für die befristete Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente in IFRS 4 Versicherungsverträge geändert, so dass Unternehmen verpflichtet sind, IFRS 9 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden (und nicht bereits zum 1. Januar 2021).

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 16. Dezember 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

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