ICAS-Bericht zu IAS 37 und Stilllegungsverbindlichkeiten

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10.12.2020

Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) hat einen Bericht herausgegeben, in dem die Anwendung von IAS 37 'Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen' bei der Bilanzierung von Kosten für Stilllegungen und Sanierungsmaßnahmen in umweltbelastenden Industrien, einschließlich Öl und Gas, Bergbau und Versorgungsunternehmen, untersucht wird.

IAS 37 schreibt vor, dass die künftigen Sanierungskosten geschätzt und unter Verwendung eines angemessenen Abzinsungssatzes bilanziert werden müssen, um den Barwert dieser Kosten zu berechnen. Der IASB schreibt in dem Standard den Unternehmen jedoch nicht vor, den verwendeten Abzinsungssatz anzugeben, und stellt auch nicht klar, ob die Grundlage für die Berechnung des Abzinsungssatzes eine Wahl einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode darstellt.

Die ICAS-Untersuchung stützt sich auf eine große internationale Stichprobe aus den Bereichen Bergbau, Versorgungsunternehmen sowie Öl- und Gasindustrie und kommt zu dem Ergebnis, dass es erhebliche Unterschiede in der Entscheidung der Unternehmen gibt, den Abzinsungssatz bei der Bilanzierung von Stilllegungs- und Umweltverbindlichkeiten offenzulegen. Darüber hinaus stellt die Studie fest, dass, wenn ein Unternehmen mit einer Stilllegungsverbindlichkeit zahlungsunfähig wird, die Sanierungsverbindlichkeit mit dem Vermögenswert verbunden bleibt, der dadurch für einen potenziellen Käufer weniger attraktiv werden kann, so dass, wenn der Vermögenswert schließlich unverkauft bleibt, der Steuerzahler am Ende für die Stilllegung aufkommen muss. ICAS weist darauf hin, dass dieses Szenario in einer Post-Corona-Welt wahrscheinlich häufiger vorkommen wird.

Die Autoren der Studie kommen zu zwei Empfehlungen:

  • Die Standardsetzer sollten die Angabe der verwendeten Abzinsungssätze vorschreiben, um Vergleichbarkeit zu gewähren und so den Abschlussadressaten und anderen wichtigen Interessengruppen einen Einblick in die "Black Box" der Bilanzierung von Stilllegungsverbindlichkeiten zu geben; und
  • Die Abschlussersteller sollten erweiterte Angaben leisten (und die Abschlussprüfer sollten diese verlangen), um nicht nur den Abzinsungssatz, sondern auch die nicht abgezinsten zukünftigen geschätzten Kapitalflüsse und den Zeitplan der Stilllegungsaktivitäten zu berücksichtigen, ergänzt durch eine umfassende Darstellung der wesentlichen Unsicherheiten, die mit diesen Posten verbunden sind.

Der Bericht Black Box Accounting: Discounting and disclosure practices of decommissioning liabilities steht Ihnen auf der Internetseite von ICAS zur Verfügung.

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