Stellungnahme des IDW zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

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01.12.2020

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' genommen.

Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahe die Absicht des IASB, Abschlussadressaten zu vertretbaren Kosten entscheidungsnützlichere Informationen über Unternehmenserwerbe zur Verfügung zu stellen. Angesichts der Tatsache, dass die Umsetzung der Vorschläge im Diskussionspapier die Kosten der Abschlussersteller erheblich erhöhen wird, empfiehlt das IDW, eine gründliche Analyse der Rückmeldungen zu dieser Konsultation und weitere Untersuchungen und Einbindungen des IASB, um sicherzustellen, dass der erwartete Nutzen der neuen Angaben die zusätzlichen Erstellungskosten überwiegt.

Außerdem spricht sich das IDW klar für die Wiedereinführung einer planmäßigen Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten in Verbindung mit einer hinweisbasierten Prüfung auf außerplanmäßige Abschreibung aus. Selbst wenn der Ansatz nach IAS 36 allein über die Wertminderung aus Sicht des IASB der konzeptionell überlegenere Ansatz sein sollte, so zeige ein Blick auf die stetig wachsenden Goodwill-Positionen in den Bilanzen der Unternehmen (sogar in Zeiten der Finanzmarktkrise und der Coronavirus-Pandemie) dessen mangelnde Praxistauglichkeit.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

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